29.05.2014, 17:44
Hallo Johanna,
genau da liegt das Problem. Sobald kein Erythema Migrans vorliegt oder eine eindeutige positive Liquoranalyse ist der Nachweis einer aktiven Borreliose labormäßig und diagnostisch so gut wie nicht eindeutig zu führen. Die KK richten sich hierbei sehr rigide nach den Leitlinien, die genau diese Kriterien anführen, die jedoch meist nur für Infektionen im Frühstadium zutreffen. Dazu gilt nach Lehrmeinung eine Borreliose nach 4 Wochen Antibiose als ausgeheilt.(Die 15% sogenannten"Therapieversager" , die auch in diesen Lehrmeinungen bekannt sind, fallen unter den Tisch)
Daher ist es zur Zeit nahezu chancenlos mit persitierender Beschwerden einer sogenannten "ausreichenden" Behandlung der Borreliose, die noch kombiniert ist mit möglichen anderen Infektionen eine Therapie bezahlt zu bekommen.
Zumindest wenn Antibiotika dabei sind. Behandlungen auf psychosomatische Störungen oder sonstige neurologische Störungen dagegen werden dagegen nahezu kritiklos übernommen ohne dass immer ein Nutzen nachweisbar ist.
Darum gehen wir auf die Straße und engagieren uns hier im Verein, damit sich daran endlich mal was ändert. Wir wollen, dass man Borreliose und auch Coinfektionen menschenwürdig behandelt und so wie es das Patientenrecht fordert unter Miteinbeziehung der Patientenmeinungen.
Antibiotische Behandlung ist nur ein Teil des Problems - wir wissen nicht ob das dann tatsächlich zum gewünschten Erfolg führt, es sollte aber eine Option sein.
Es geht zusätzlich dann auch noch um die Anerkennung in Rentenverfahren bei Berufsunfähigkeit, Unfallversicherer etc. bei denen es fast chancenlos ist aufgrund einer Borreliose und deren Schädigungen im Körper Versicherungsansprüche geltend zu machen.
Wenn Ungerechtigkeit uns grün einfärben würde würden wir immer so rumlaufen http://forum.onlyme-aktion.org/attachment.php?aid=824
genau da liegt das Problem. Sobald kein Erythema Migrans vorliegt oder eine eindeutige positive Liquoranalyse ist der Nachweis einer aktiven Borreliose labormäßig und diagnostisch so gut wie nicht eindeutig zu führen. Die KK richten sich hierbei sehr rigide nach den Leitlinien, die genau diese Kriterien anführen, die jedoch meist nur für Infektionen im Frühstadium zutreffen. Dazu gilt nach Lehrmeinung eine Borreliose nach 4 Wochen Antibiose als ausgeheilt.(Die 15% sogenannten"Therapieversager" , die auch in diesen Lehrmeinungen bekannt sind, fallen unter den Tisch)
Daher ist es zur Zeit nahezu chancenlos mit persitierender Beschwerden einer sogenannten "ausreichenden" Behandlung der Borreliose, die noch kombiniert ist mit möglichen anderen Infektionen eine Therapie bezahlt zu bekommen.
Zumindest wenn Antibiotika dabei sind. Behandlungen auf psychosomatische Störungen oder sonstige neurologische Störungen dagegen werden dagegen nahezu kritiklos übernommen ohne dass immer ein Nutzen nachweisbar ist.
Darum gehen wir auf die Straße und engagieren uns hier im Verein, damit sich daran endlich mal was ändert. Wir wollen, dass man Borreliose und auch Coinfektionen menschenwürdig behandelt und so wie es das Patientenrecht fordert unter Miteinbeziehung der Patientenmeinungen.
Antibiotische Behandlung ist nur ein Teil des Problems - wir wissen nicht ob das dann tatsächlich zum gewünschten Erfolg führt, es sollte aber eine Option sein.
Es geht zusätzlich dann auch noch um die Anerkennung in Rentenverfahren bei Berufsunfähigkeit, Unfallversicherer etc. bei denen es fast chancenlos ist aufgrund einer Borreliose und deren Schädigungen im Körper Versicherungsansprüche geltend zu machen.
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Lass das Verhalten anderer nicht deinen inneren Frieden stören (Dalai Lama)