(22.01.2014, 11:18)urmel57 schrieb: In Bayern gibt es z.B. eine Behandlungsverbot für Borreliose für den Heilpraktiker generell. Darauf weist der Bund Deutscher Heilpraktiker und Naturheilkundiger e.V. im April 2013 hin. http://www.bdhn.de/newsbdhnapril13.html#c2243
Im Prinzip muss sich jeder Heilpraktiker erkundigen ob es 1. eine Meldepflicht in seinem Bundesland für Borreliose gibt und 2. welche Meldekriterien zugrunde gelegt wurden.
Der ostdeutsche Heilpraktiker darf also spezielle Spielarten der akuten Borreliose nicht behandeln (akute Neuroborreliose, akute Lyme-Arthritis und die Wanderröte), alle anderen akuten Spielarten aber schon und die chronische Form eh.
Reichlich kompliziert und keinesfalls "komfortabel" für die praktizierenden Heilpraktiker.
lg, Anja
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