23.09.2014, 20:40
Zitat:Solche Papiere müssen doch eine Weile aufbewahrt werden oder nicht?
Ja, 10 Jahre.
http://www.bundesaerztekammer.de/page.as...1.100.1143
§ 10 Dokumentationspflicht
....(3) Ärztliche Aufzeichnungen sind für die Dauer von zehn Jahren nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren, soweit nicht nach gesetzlichen Vorschriften eine längere Aufbewahrungspflicht besteht.
Was ich dieses Jahr bei meiner jetzt Ex-Hausärztin erlebt habe, dazu habe ich hier etwas geschrieben:
http://forum.onlyme-aktion.org/showthrea...9#pid50349
http://forum.onlyme-aktion.org/showthrea...6#pid50396
Nun ja, ich habe mir inzwischen einen neuen Hausarzt gesucht, einen neuen Schmerztherapeuten ebenfalls und letzterer hat mich mit dem Verdacht auf Polyneuropathie zum Neurologen geschickt.
Der Neurologe sagte dann wörtlich: "Ich kann die Diagnose nur bestätigen!"...
Ist Polyneuropathie eine psychosomatische Erkrankung?
Mich hat diese Diagnose absolut nicht überrascht, im Gegenteil.
Mein früherer Schmerztherapeut schrieb in seinem letzten Bericht etwas von "äußerst blanden somatischen Befunden". bland = http://flexikon.doccheck.com/de/Bland (die Borreliose exisitierte für ihn auch nicht). Naja, wonach man nicht sucht, das kann man auch nicht finden, dabei waren ihm die Symptome die für eine Polyneuropathie sprachen und die ich schon seit Jahren habe, bekannt.
"Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren."
"Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht"
(Bertolt Brecht)
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