(17.11.2014, 20:20)Filenada schrieb: Ein Kassenarzt darf pro Quartal soundsoviel Euro pro Kassenpatient ausgeben für Laborkosten. Wird natürlich durchschnittlich pro Patient gerechnet - bei einem ist's mehr, bei anderen entstehen keine Laborkosten. Wird dieser Durchschnittsbetrag - multipliziert mit den insgesamt abgerechneten Patienten - überschritten, gibt's keine "Ich-hab-mich-an-die-Laborkostenvorgaben-gehalten-Prämie". Übernommen werden die Laborkosten (die im Katalog der Kassen sind) aber trotzdem von den Kassen.
Meines Erachtens bezahlen die gesetzlichen KK immer, wenn etwas auf Kassenrezept vom Arzt verschrieben wird. Sie sind dazu verpflichtet. Aber die Kassenärztliche Vereinigung kann die Rückerstattung der Medikamenten-und Laborkosten vom Arzt verlangen (=Regress), falls sie der Meinung ist, dass die Verschreibung/Untersuchung nicht gerechtfertigt war, bzw. das Medikamenten-oder Laborbugdet überschritten wurde. Also z.B. könnte ein Arzt die Kosten für 3 Wochen Doxy zurückerstatten, falls der Patient einen negativen ELISA und kein EM hatte, also keine "nachgewiesene Borreliose" nach der offiziellen Definition. Deswegen sind Kassenärzte mittlerweile sehr vorsichtig mit Verchreibungen, vor Allem wenn sie bereits eine Regressforderung hatten. Und es wird eher 1 Woche statt 3 Wochen Doxy aus diesem Grund verschrieben, weil ja Doxy 3 Wochen das Budget mehr belastet als 1 Woche Behandlung.
Aber du meinst eher: Budget nicht überschritten = Prämie, Budget überschritten = keine Prämie, aber auch keine Strafgeld?
Von dieser Prämie hatte ich bisher nie gehört.
Gute Besserung und liebe Grüsse
Sunflower
Lyme-Borreliose seit 2008

