Hallo Luddi,
leider habe ich das was ich drüber gelesen habe nicht abgespeichert.
Aber einen Link habe ich wieder gefunden in dem eine 26 jährige wohl an Borreliose verstorben ist.
http://link.springer.com/chapter/10.1007...76290-1_72
Leider geht beim Link das Vorschaufenster nicht auf.
Weiter bin ich eigentlich durch Berichte darauf gestossen und durch das Landesrecht Saarland
http://sl.juris.de/cgi-bin/landesrecht.p...deV_SL.htm
§ 1
Zusätzlich zu der nach § 6 des Infektionsschutzgesetzes bestehenden Meldepflicht für meldepflichtige Krankheiten sind dem für den Ort der ärztlichen Tätigkeit zuständigen Gesundheitsamt nichtnamentlich die Erkrankung an und der Tod durch Borreliose in Form eines Erythema migrans, einer akuten Neuroborreliose oder einer akuten Lyme-Arthritis unverzüglich zu melden.
leider habe ich das was ich drüber gelesen habe nicht abgespeichert.
Aber einen Link habe ich wieder gefunden in dem eine 26 jährige wohl an Borreliose verstorben ist.
http://link.springer.com/chapter/10.1007...76290-1_72
Leider geht beim Link das Vorschaufenster nicht auf.
Weiter bin ich eigentlich durch Berichte darauf gestossen und durch das Landesrecht Saarland
http://sl.juris.de/cgi-bin/landesrecht.p...deV_SL.htm
§ 1
Zusätzlich zu der nach § 6 des Infektionsschutzgesetzes bestehenden Meldepflicht für meldepflichtige Krankheiten sind dem für den Ort der ärztlichen Tätigkeit zuständigen Gesundheitsamt nichtnamentlich die Erkrankung an und der Tod durch Borreliose in Form eines Erythema migrans, einer akuten Neuroborreliose oder einer akuten Lyme-Arthritis unverzüglich zu melden.

