05.12.2012, 19:34
(05.12.2012, 10:35)Filenada schrieb: Die Frage ist, in wieweit der Genuß dieses Tees unters BTM-Gesetz fällt, wenn man Auto fährt... Hmmm... Also in wieweit noch THC bzw. dessen Abbauprodukte im Körper sind.
Interessante Frage. Ich werde beim nächsten Hausarztbesuch einen Urin- oder Bluttest machen lassen. Bericht folgt dann im Januar, wenn ich es nicht vergesse. Ich fühle mich in meiner Fahrtauglichkeit überhaupt nicht eingeschränkt, zumal ich den Tee nur vor dem Zubettgehen trinke. Wär einfach blöd, wenn ich einen Unfall hätte, wo ich nicht schuld bin und eine entsprechende Untersuchung angeordnet würde. Dann bin ich dran und zahle meinen Schaden selbst.
LG, Regi
Je mehr ich über die Borreliose weiss, desto mehr weiss ich, dass man fast gar nichts weiss.
Nichts auf der Welt ist gefährlicher als aufrichtige Ignoranz und gewissenhafte Dummheit. (Martin Luther King)
Absenz von Evidenz bedeutet nicht Evidenz für Absenz