(21.04.2015, 10:32)FreeNine schrieb: Und dann gibt's noch die Aufzahlung (Differenz), wenn auf dem Rezept kein Kreuz vor dem Medikament steht und man ein anderes will als man laut Rabattvertrag bekommen würde, das hängt dann wohl wieder von den Rabattverträgen der jeweiligen Kasse und jeweiligen Apotheke ab. In dem Fall soll man die Differenz zahlen, damit Apotheke nicht auf den Kosten sitzen bleibt. - So hab ich das verstanden.
Genau darum ging es bei mir. Das ist laut meiner Apotheke abrechnungstechnisch wohl nicht mehr möglich. Anscheinend gibt es grad nur die 2 Abrechnungsmöglichkeiten für die Apos....entweder Kreuzle vorne oder der Hersteller des Medikaments muss explizit auf dem Rezept vermerkt sein.
LG Niki
... ein Blutdruckmedikament ist am Wochenende bei uns ausgegangen. Die Apo hat uns ausgeholfen, obwohl sie das eigentlich nicht dürfen und der Hausarzt deswegen schon gewaltig Terz gemacht hat. Ich hab das genommen wie vor 3 Monaten und musste das ganze erstmal wie ein Privatrezept bezahlen. Den Differenzbetrag bekomme ich dann beim Nachreichen des Kassenrezepts wieder raus. Haben wir so schon öfter gemacht. Jetzt haben sich aber grad in dieser Zeit die Rabattverträge geändert. Nun hatte ich ein paar Tage später ein Rezept, auf dem nur der Wirkstoff vermerkt war. Laut Rabattvertrag hatte ich aber das falsche Medikament. Eine Zuzahlung des Differenzbetrages - was ich ursrünglich machen wollte - war nicht möglich. Ich musste also dem HA ein Rezept abluchsen, auf dem jetzt genau die Herstellerfirma vermerkt war.