22.04.2015, 06:24
(21.04.2015, 21:43)FreeNine schrieb:(21.04.2015, 11:40)Niki schrieb: Das ist laut meiner Apotheke abrechnungstechnisch wohl nicht mehr möglich.
entweder Kreuzle vorne oder der Hersteller des Medikaments muss explizit auf dem Rezept vermerkt sein.
Genauso ist es! Allerdings nicht "oder".
Es muss genau das Medikament des Herstellers benannt sein (welches es sein soll/muss) und ein Kreuz davor.
Ansonsten bekommst du eins was gerade laut Rabattvertrag der Apotheke und der Kasse vorgesehen ist.
Mit dem Herstellernamen auf dem Rezept können die Apos das Medikament auch ohne Kreuzle rausgeben. Dann kann man wohl den Rabattvertrag umgehen und die Apos können das Medikament abrechnen.
Dann gibt es wohl noch ein weiteres Schlupfloch, das die Apos im Notfall anwenden können... aber wohl nicht so gerne tun.
Ein anderes Medikament kann rausgegeben werden, wenn die Apo das Siegel "medizinische Bedenken" drunter setzt.
Mein Hausarzt blickt das selber auch nicht. Ich hab es selbst schon lange aufgegeben, das System zu verstehen. Mein Mann hat z.B. 3 verschiedene Blutdruckmedikamente. Fast jedes Mal bekommt man ein anderes Präparat. Ich weiß gar nicht, wie das z.B. ältere Leute gebacken bekommen, dass sie dann ihre Medikamente richtig nehmen.
LG Niki