17.06.2015, 04:31
(16.06.2015, 17:12)carlinsche schrieb: Hier geht leider nicht hervor wie es sich verhält, wenn ich zum Beispiel eine Einladung ins Jobcenter oder zu einem ärztliches Gutachten des medizinischen Dienstes erhalte , die Post aber erst nach Ablauf des Einladungstermines das Schreiben zu mir befördert. Oder hab ich was übersehen?
Übersehen vermutlich nicht, nur "falschrum gelesen". Lies diesen Artikel nicht als Empfänger, sondern als Absender! In diesem Fall stell Dir vor, DU bist das Jobcenter, dann klappt's.

Hier steht's:
Zitat:Im Grundsatz trägt der Versender eines Briefes oder eines Pakets die Verantwortung dafür, dass die Sendung bis zu einem bestimmten Termin eingeht. Wer Angst hat, dass wegen des Warnstreiks bei der Post wichtige Sendungen zu spät beim Adressaten eingehen, muss selbst aktiv werden und sich nach Alternativen umsehen.
Shit happens. Mal bist Du die Taube, mal das Denkmal...
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