14.12.2012, 09:40
Nur mal so ein allgemeiner Tip für alle die mitlesen, nach 5 Jahren Vertragslaufzeit können sich private Versicherungen nicht mehr auf die Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht berufen ........ (darf aber nicht vorsätzlich passiert sein)
Sie tun das häufig, gehen dann aber auf das Unwissen vieler Betroffenen. Wie so häufig klappt das dann oft auch, weil die wenigsten dagegen vor gehen.
Sie tun das häufig, gehen dann aber auf das Unwissen vieler Betroffenen. Wie so häufig klappt das dann oft auch, weil die wenigsten dagegen vor gehen.