16.07.2015, 12:34
Ich will euch an dieser Stelle nicht vorenthalten, dass ich bereits am 13.03. nachfolgende Rückfrage an das BfArM geschickt habe. Bis heute (seit 4 Monaten!) habe ich trotz Nachfrage keine Antwort darauf erhalten. Es liegt an jedem selbst hieraus seine Schlüsse zu ziehen. Ich bleibe trotzdem an der Sache dran.
Zitat:Gestatten Sie mir noch folgende Nachfragen:
Zitat: "Im Jahre 2002 wurde Metronidazol für die topische Anwendung von Rosacea ohne gravierende Einschränkung der Behandlungsdauer (durchschnittliche Behandlungsdauer 12 Wochen) in Deutschland zugelassen. Dieser Entscheidung war eine Neubewertung des genschädigenden und krebserregenden Potentials auf der Basis einer Reihe neuer präklinischer Studienergebnisse vorausgegangen."
Welche Studienergebnisse sind dies konkret (Quelle)?
Zitat: "Die sonstigen toxischen Wirkungen und klinischen Nebenwirkungen sind jedoch weiterhin zu berücksichtigen, weshalb die Behandlungsdauer den in der Fachinformation/Gebrauchsinformation angegebenen Zeitraum nicht überschreiten darf."
Heißt das, die Anwendungszeitbeschränkung fußt nunmehr nicht auf einer potentiellen Kanzerogenität, sondern (ausschließlich) auf der Möglichkeit von anderweitig toxischen Effekten?