(11.08.2015, 08:48)johanna cochius schrieb: ...und ich vermute auch ein Orthopäde...
Deine Vermutung ist richtig! ;-)

Wie schon beschrieben, laut meinen letzten Informationen ist Rehasport oder Funktionstraining nicht Budgetabhängig - dies wissen aber viele Ärzte wieder nicht ... Also es heist sich immer wieder selbst zu informieren.
Hier mal der link zur Rheuma-Liga - Funktionstraining:
https://www.rheuma-liga.de/funktionstraining/
Zitat:Spezielle Übungen dienen dazu, die kranken Gelenke in ihren Funktionen beweglich zu halten, sie zu fördern ohne sie zu überfordern. Funktionstraining findet als Warmwassergymnastik oder Trockengymnastik statt und wird durch die Rheuma-Liga vor Ort organisiert. Physiotherapeuten leiten die Gruppen an. Funktionstraining ist eine gesetzlich anerkannte ergänzende Leistung zur Rehabilitation rheumakranker Menschen und wird bei medizinischer Notwendigkeit durch Krankenkasse oder Rentenversicherung (bei Verordnung durch eine Rehabilitationseinrichtung) bezahlt.
Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining
https://www.rheuma-liga.de/fileadmin/use...t_2011.pdf
Zitat:3.2
Ziel des Funktionstrainings ist der Erhalt und die Verbesserung von Funktionen sowie das Hinauszögern
von Funktionsverlusten einzelner Organsysteme/Körperteile, die Schmerzlinderung,
die Bewegungsverbesserung, die Unterstützung bei der Krankheitsbewältigung und die Hilfe zur
Selbsthilfe. Hilfe zur Selbsthilfe hat zum Ziel, Selbsthilfepotentiale zu aktivieren, die eigene Verantwortlichkeit
des behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen für seine Gesundheit zu
stärken sowie ihn zu motivieren und in die Lage zu versetzen, langfristig selbstständig und eigenverantwortlich
Bewegungstraining im Sinne eines angemessenen Übungsprogramms durchzuführen,
z. B. durch die weitere Teilnahme an Bewegungsangeboten auf eigene Kosten.
Zitat:4.4.3 Funktionstraining:Die Begründung im Antrag durch den Arzt sollte natürlich auch darauf zugeschnitten sein. - Siehe auch den Musterantrag im Beitrag#2.
In der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt der Leistungsumfang des Funktionstrainings in
der Regel 12 Monate (Richtwert). Bei schwerer Beeinträchtigung der Beweglichkeit/Mobilität
durch chronisch bzw. chronisch progredient verlaufende entzündlich rheumatische Erkrankungen
(rheumatoide Arthritis, Morbus Bechterew, Psoriasis-Arthritis), schwere Polyarthrosen, Kollagenosen,
Fibromyalgie-Syndrome und Osteoporose beträgt der Leistungsumfang 24 Monate (Richtwert).
4.4.4
Eine längere Leistungsdauer ist nach Einzelfallprüfung möglich, wenn die Leistungen notwendig,
geeignet und wirtschaftlich sind. Sie kann insbesondere notwendig sein, wenn bei kognitiven oder
psychischen Beeinträchtigungen die langfristige Durchführung des Übungsprogramms in Eigenverantwortung
nicht oder noch nicht möglich ist. In diesen Fällen sollten in der Regel die Erst- bzw.
ggf. weitere Verordnung(en) bei Rehabilitationssport jeweils 120 Übungseinheiten in 36 Monaten,
bei Funktionstraining jeweils 24 Monate nicht überschreiten (Richtwerte). Für Rehabilitationssport
in Herzgruppen gelten in diesen Fällen die Regelungen unter 4.4.2.
Die Krankenkassen können in der Regel auch Auskunft geben, welche Einrichtungen noch diese Verordnungen von Funktionstraining oder Rehasport durchführen, denn es läuft nicht alles oder nicht nur über die Rheuma-Liga!
“Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.” Mahatma Ghandi
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