18.09.2015, 05:33
Ach ja, die Kosten habe ich noch vergessen. Ein Flascherl mit 25 ml, was 250 mg entspricht, kostet stolze Fr. 400.-. Das reicht bei der Standarddosis 6 Wochen. Antrag auf Kostengutsprache bei der KK wurde abgelehnt. Bei guter Wirkung hätten wir nochmals einen Antrag stellen dürfen.
Meine HÄ hat sich da sehr reingehängt für mich. Es war eine Bewilligung vom Bundesamt für Gesundheit nötig, wo sie unmögliche Sachen unterschreiben musste. U.a., dass sie die Verantwortung für ALLE Folgen der Verschreibung übernimmt - ohne nähere Definition. Wir fragten uns, ob sie dann auch verantwortlich wäre, wenn ich unter THC-Einfluss einen Unfall baue oder wenn ich das auf dem Schwarzmarkt verkaufe oder wenn ich es missbräuchlich verwende. Da muss man sich nicht wundern, wenn Ärzte beim Verschreiben von Cannabis als Medizin eher blocken, denn das Bewilligungsprozedere war eigentlich eine einfache Sache, wenn man weiss, welche Infos man liefern muss. Dafür liefert der Hersteller des Produkts ein entsprechendes Formular.
LG, Regi
Meine HÄ hat sich da sehr reingehängt für mich. Es war eine Bewilligung vom Bundesamt für Gesundheit nötig, wo sie unmögliche Sachen unterschreiben musste. U.a., dass sie die Verantwortung für ALLE Folgen der Verschreibung übernimmt - ohne nähere Definition. Wir fragten uns, ob sie dann auch verantwortlich wäre, wenn ich unter THC-Einfluss einen Unfall baue oder wenn ich das auf dem Schwarzmarkt verkaufe oder wenn ich es missbräuchlich verwende. Da muss man sich nicht wundern, wenn Ärzte beim Verschreiben von Cannabis als Medizin eher blocken, denn das Bewilligungsprozedere war eigentlich eine einfache Sache, wenn man weiss, welche Infos man liefern muss. Dafür liefert der Hersteller des Produkts ein entsprechendes Formular.
LG, Regi
Je mehr ich über die Borreliose weiss, desto mehr weiss ich, dass man fast gar nichts weiss.
Nichts auf der Welt ist gefährlicher als aufrichtige Ignoranz und gewissenhafte Dummheit. (Martin Luther King)
Absenz von Evidenz bedeutet nicht Evidenz für Absenz