03.12.2015, 04:22
Die positive PCR aus Haut und Blut war für mich im Rentenverfahren sehr hilfreich. Ohne diese hätte ich meinen Kampf gegen die Versicherung wohl verloren und ich wäre heute sozialhilfeabhängig. Bei unspezifischen Beschwerden ohne Beweis einer organischen Ursache bekommt man hierzulande praktisch keine Rente.
Ich musste den Richtern aber die Beweiskraft der PCR mit entsprechender Literatur erklären, denn der Gutachter schrieb (sinngemäss): "Das positive PCR-Ergebnis ist kein Beweis für das Vorliegen einer aktiven Borreliose. Grosse Teile der Bevölkerung haben Antikörper gegen Borrelien, ohne zu erkranken."
Mein Sieg des Beschwerdeverfahrens vor dem Sozialversicherungsgericht führte dazu, dass die Versicherung ein neues Gutachten anordnete. Diesmal ein 5-tägiges polydisziplinäres Gutachten. Prophylaktisch habe ich dort vor Ort ein Statement abgegeben mit der diagnostischen Wertigkeit der PCR und den Arztberichten sowie von Ärzten verfassten Krankengeschichten auf zehn Jahre zurück, die den Verlauf belegten. Da waren Berichte darunter, die meine Hautveränderung klinisch exakt wie die ACA in den Borreliose-Leitlinien beschrieben. Nur kam damals keiner auf die Idee, dass es sich um eine ACA handeln könnte. Die entsprechend zeitnah auftretenden Allgemeinbeschwerden waren in den KG's festgehalten. Den entsprechenden Verlauf habe ich kurz zusammengefasst ebenfalls im Statement festgehalten. Abschliessend forderte ich in diesem Statement, dass ein Post Lyme Syndrom, welches ein chronisch unheilbarer Zustand ist, in Betracht gezogen wird.
Dies führte dazu, dass mir bei diesem Gutachten bei den Diagnosen mit Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit nebst ein paar Persönlichkeitsstörungen auch ein Post-Lyme-Fibromyalgie-Syndrom mit chronischer Müdigkeit diagnostiziert wurde. Nach ein paar weiteren Scharmützeln bekam ich dann weiterhin eine ganze Rente.
Ich denke Tests allein sind ohne dokumentieren Krankheitsverlauf wenig aussagekräftig, wenn es um Rente geht. Kürzlich bin ich auf ein Gerichtsurteil gestossen, dass einen Betroffenen auch bei typischem Krankheitsverlauf abblitzen liess. Leider waren nur Antikörper nachweisbar.
http://www.gerichte.sg.ch/home/dienstlei...12-61.html
Die medizinische Argumentation dafür hatte ich dem Betroffenen an die Hand gegeben. Hat leider alles nichts genützt.
Ein positiver Direktnachweis mittels PCR oder Kultur kann von Gutachtern halt nicht so einfach abgeschmettert werden wie der Nachweis von Antikörpern.
Mit der Krankenversicherung hatte ich bisher nie Probleme. Die bezahlten in den letzten elf Jahren alle AB-Therapien (erste 7 Jahre durchgängig) ohne jemals zu mucken. Zu Beginn bekam ich sogar (nicht ganz kampflos) stationär eine 6-wöchige i.v.-Therapie mit Cefotaxim, das hier in der Schweiz von der Grundversicherung in der Regel nicht bezahlt wird. Hier gilt grundsätzlich: Wenn der Arzt eine Therapie für notwenig hält, dann hat die Versicherung das zu bezahlen. Hier unterliegen Ärzte aber auch nicht einem Budgetzwang. Aber von "schwarzen Listen" habe ich auch schon gehört; und von einem Spezi, der wegen einer intensiven Borreliose-Therapie von einer Versicherung in Regress genommen wurde. Anscheinend erfolglos, denn sonst hätte er die Praxis wohl aufgeben müssen.
LG, Regi
Ich musste den Richtern aber die Beweiskraft der PCR mit entsprechender Literatur erklären, denn der Gutachter schrieb (sinngemäss): "Das positive PCR-Ergebnis ist kein Beweis für das Vorliegen einer aktiven Borreliose. Grosse Teile der Bevölkerung haben Antikörper gegen Borrelien, ohne zu erkranken."
Mein Sieg des Beschwerdeverfahrens vor dem Sozialversicherungsgericht führte dazu, dass die Versicherung ein neues Gutachten anordnete. Diesmal ein 5-tägiges polydisziplinäres Gutachten. Prophylaktisch habe ich dort vor Ort ein Statement abgegeben mit der diagnostischen Wertigkeit der PCR und den Arztberichten sowie von Ärzten verfassten Krankengeschichten auf zehn Jahre zurück, die den Verlauf belegten. Da waren Berichte darunter, die meine Hautveränderung klinisch exakt wie die ACA in den Borreliose-Leitlinien beschrieben. Nur kam damals keiner auf die Idee, dass es sich um eine ACA handeln könnte. Die entsprechend zeitnah auftretenden Allgemeinbeschwerden waren in den KG's festgehalten. Den entsprechenden Verlauf habe ich kurz zusammengefasst ebenfalls im Statement festgehalten. Abschliessend forderte ich in diesem Statement, dass ein Post Lyme Syndrom, welches ein chronisch unheilbarer Zustand ist, in Betracht gezogen wird.
Dies führte dazu, dass mir bei diesem Gutachten bei den Diagnosen mit Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit nebst ein paar Persönlichkeitsstörungen auch ein Post-Lyme-Fibromyalgie-Syndrom mit chronischer Müdigkeit diagnostiziert wurde. Nach ein paar weiteren Scharmützeln bekam ich dann weiterhin eine ganze Rente.
Ich denke Tests allein sind ohne dokumentieren Krankheitsverlauf wenig aussagekräftig, wenn es um Rente geht. Kürzlich bin ich auf ein Gerichtsurteil gestossen, dass einen Betroffenen auch bei typischem Krankheitsverlauf abblitzen liess. Leider waren nur Antikörper nachweisbar.
http://www.gerichte.sg.ch/home/dienstlei...12-61.html
Die medizinische Argumentation dafür hatte ich dem Betroffenen an die Hand gegeben. Hat leider alles nichts genützt.
Ein positiver Direktnachweis mittels PCR oder Kultur kann von Gutachtern halt nicht so einfach abgeschmettert werden wie der Nachweis von Antikörpern.
Mit der Krankenversicherung hatte ich bisher nie Probleme. Die bezahlten in den letzten elf Jahren alle AB-Therapien (erste 7 Jahre durchgängig) ohne jemals zu mucken. Zu Beginn bekam ich sogar (nicht ganz kampflos) stationär eine 6-wöchige i.v.-Therapie mit Cefotaxim, das hier in der Schweiz von der Grundversicherung in der Regel nicht bezahlt wird. Hier gilt grundsätzlich: Wenn der Arzt eine Therapie für notwenig hält, dann hat die Versicherung das zu bezahlen. Hier unterliegen Ärzte aber auch nicht einem Budgetzwang. Aber von "schwarzen Listen" habe ich auch schon gehört; und von einem Spezi, der wegen einer intensiven Borreliose-Therapie von einer Versicherung in Regress genommen wurde. Anscheinend erfolglos, denn sonst hätte er die Praxis wohl aufgeben müssen.
LG, Regi
Je mehr ich über die Borreliose weiss, desto mehr weiss ich, dass man fast gar nichts weiss.
Nichts auf der Welt ist gefährlicher als aufrichtige Ignoranz und gewissenhafte Dummheit. (Martin Luther King)
Absenz von Evidenz bedeutet nicht Evidenz für Absenz