02.02.2016, 16:12
Jetzt nochmal ein Update bezüglich des Imports von Tinkturen, basierend auf einer Aussage des Karlsruher Regierungspräsidiums (kann woanders anders sein):
Eine Tinktur läuft dann als Arzneimittel, wenn es in der Aufmachung wie eines daher kommt. Das ist in der Regel nicht der Fall.
Es ist weiter ein Arzneimittel, wenn es arzneilich wirksame Bestandteile enthält und ein Wirkungsnachweis erbracht ist. Der Wirkungsnachweis muss durch wissenschaftliche Studien belegt sein. Ob das der Fall ist, wird dann im Einzelfall entschieden, und zwar nur dann, wenn der Zoll eine Überprüfung in Auftrag gibt. Es gibt also im vorhinein keine Möglichkeit, überprüfen zu lassen, ob man die jeweiligen Tinkturen importieren kann. Man muss auf gut Glück bestellen. Da es aber keine "wissenschaftlichen" Wirknachweise für viele Kräuter gibt, sollte das in der Regel klappen mit dem Import.
Eine Tinktur läuft dann als Arzneimittel, wenn es in der Aufmachung wie eines daher kommt. Das ist in der Regel nicht der Fall.
Es ist weiter ein Arzneimittel, wenn es arzneilich wirksame Bestandteile enthält und ein Wirkungsnachweis erbracht ist. Der Wirkungsnachweis muss durch wissenschaftliche Studien belegt sein. Ob das der Fall ist, wird dann im Einzelfall entschieden, und zwar nur dann, wenn der Zoll eine Überprüfung in Auftrag gibt. Es gibt also im vorhinein keine Möglichkeit, überprüfen zu lassen, ob man die jeweiligen Tinkturen importieren kann. Man muss auf gut Glück bestellen. Da es aber keine "wissenschaftlichen" Wirknachweise für viele Kräuter gibt, sollte das in der Regel klappen mit dem Import.
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