08.05.2013, 08:44
(08.05.2013, 07:43)Rosenfan schrieb: Urteil über die Weitergabe gebrauchter Medikamente
Auszug: Das Landgericht hat durch Urteil vom 18.07.2000 das Begehren der Antragstellerin, dem Antragsgegner die Arzneimittelrücknahme und -weitergabe zu verbieten, als unbegründet zurückgewiesen. Das beanstandete Verhalten könne nicht mit wettbewerbsrechtlichen Maßstäben gemessen werden.
Rosenfan
Ich denke dieses Urteil wurde rein aus wettbewerbsrechtlichen Gründen heraus gefällt. Eine Abgabe von Arzneimitteln ist Ärzten im Rahmen von Mustern erlaubt. Hier handelte es sich um originalverpackte Arzneimittel. Die Haftungsfrage nach Qualität der Arzneimittel bei der Abgabe ist nicht geregelt.
http://openjur.de/u/357871.html
Somit sollte durch den Wegfall der Worte im Einzelhandel eine Auslegung des § 43 Abs. 3 Satz 1 AMG dahingehend, dass auch eine unentgeltliche Weitergabe von Arzneimitteln von § 43 Abs. 3 Satz 1 AMG erfasst ist, nicht ermöglicht werden.
Wer Lust hat sein Zeugs ohne Gewinnabsicht abzugeben, wird gute Chancen haben nicht ins Gefängnis wandern zu müssen, es gibt viele Gerichte und Juristen, die sich mit der Auslegung der Gesetze ihr Leben unterhalten. Aber ich glaube das Forum hier ist dafür nicht der richtige Marktplatz.
http://www.apotheker-ohne-grenzen.de/ihr...l-spenden/
Die nehmen solche Spenden auch nicht mehr an.
Grüße vom Urmel
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Lass das Verhalten anderer nicht deinen inneren Frieden stören (Dalai Lama)