22.01.2014, 14:25
Ein HP darf mit Sicherheit keine verschreibungspflichtigen Medikamente, wie Antibiotika, intravenös verabreichen.
Das darf nur der Arzt, bzw. Arzthelferinnen in der Praxis unter seiner Aufsicht.
(Erfahrene Arzthelferinnen machen das oft besser als der Arzt)
Ein HP unterliegt auch dem „Behandlungsverbot“ für meldepflichtigen Krankheiten.
Somit ist es den HP in allen Bundesländern in denen die Borreliose meldepflichtig ist, (östliche Bundesländer, Saarland, Rheinland-Pfalz und Bayern) verboten, eine Borreliose zu behandeln!
(Wer für eine Meldepflicht der Borreliose ist, spricht sich somit auch für eine Behandlungsverbot für HP aus.)
Es gibt also keine Möglichkeit von Antibiotikainfusionen außerhalb einer Arztpraxis, oder KH.
Es sei denn, man gibt sich die, mit Einverständnis des Arztes auf eigenes Risiko selbst zuhause.
Ich hatte mir an Wochenenden selbst, bzw. vom Partner, schon weit über 100 Infusionen zuhause angelegt. Das ich aber jedem Unerfahrenen dringen abraten würde!
Das darf nur der Arzt, bzw. Arzthelferinnen in der Praxis unter seiner Aufsicht.
(Erfahrene Arzthelferinnen machen das oft besser als der Arzt)
Ein HP unterliegt auch dem „Behandlungsverbot“ für meldepflichtigen Krankheiten.
Somit ist es den HP in allen Bundesländern in denen die Borreliose meldepflichtig ist, (östliche Bundesländer, Saarland, Rheinland-Pfalz und Bayern) verboten, eine Borreliose zu behandeln!
(Wer für eine Meldepflicht der Borreliose ist, spricht sich somit auch für eine Behandlungsverbot für HP aus.)
Es gibt also keine Möglichkeit von Antibiotikainfusionen außerhalb einer Arztpraxis, oder KH.
Es sei denn, man gibt sich die, mit Einverständnis des Arztes auf eigenes Risiko selbst zuhause.
Ich hatte mir an Wochenenden selbst, bzw. vom Partner, schon weit über 100 Infusionen zuhause angelegt. Das ich aber jedem Unerfahrenen dringen abraten würde!