08.10.2012, 10:21
(08.10.2012, 10:00)mischka schrieb: Gut zu wissen. Ein weiteres Argument für die Meldepflicht bei Borreliose! Bleibt nur die Frage, welche Laboruntersuchungen als sinnvoll anerkannt sind und deshalb überhaupt in Frage kommen. Wenn nur der Elisa anerkannt ist, aber die anderen Tests nicht, nützt es leider auch nichts.
PS: Ich hatte u.a. an die jenigen gedacht, denen schon der Elisa vom Arzt untersagt wird... oder z.b. Kontrolluntersuchung nach Antibiose
oder:
gedanklich etwas weiter an denjenigen, wo doch z.B. Coinfekte - Yersinien wenn z.B. festgestellt ....die auch mit Antibiotika behandelt wird und man auf Umwegen dann auch die Borreliose behandelt...
(das sind u.a. auch Gedankengänge aus einem Vortrag eines bekannten Mediziners, der B.-Patienten behandelt!)
Welche Laboruntersuchungen genau dazu zählen, wäre noch gut herauszufinden?!
LG
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