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Röntgenbilder: Recht auf Rausgabe? Gegen Gebühr?
#1

In letzter Zeit habe ich bei den meisten Ärzten meine Röntgenbilder gleich mitbekommen, oft sogar in zweifacher Form, einmal auf Papier und einmal auf CD. Vor allem, wenn man in einem Krankenhaus geröntgt wurde oder ein MRT gemacht wurde, war das immer so. Das hat auch nie etwas gekostet. Ich finde das klasse, da ich dann mit diesen Bildern zu einem anderen Arzt gehen kann, um die Diagnose noch mal überprüfen zu lassen.

Leider ist das nicht bei allen Ärzten so. Vor allem in den kleinen Arztpraxen habe ich immer wieder das Gefühl, es ist den Ärzten lieber, wenn sie den Patienten keine Einsicht in seine Bilder geben. Nun habe ich inzwischen aber erfahren, daß ich ein Recht auf die Herausgabe der Bilder habe. Die Frage ist, ob ich dafür etwas zahlen muß? Und wenn, dann wieviel? Und warum geben manche Ärzte einem die Bilder von alleine mit, ohne dafür Geld zu verlangen, und andere nicht?
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#2

Die Bilder müssen von Gesetzes wegen lange archiviert werden (glaube 10 Jahre). Das umgeht man, wenn man dem Patienten die Bilder mitgibt. Du hast natürlich ein Recht auf die Bilder. Da es sich um die Originale handelt, dürfte das eigentlich auch nichts kosten. Wenn sie digital sind, vielleicht ein paar Euro fürs CD brennen.
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Thanks given by: Annapolis78 , Waldgeist , mikky
#3

Stimmt so was Markus schreibt. Wenn Du etwas zahlen musst dann nur für die DVD.
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#4

Ich habe noch nirgendwo was bezahlen müssen, weder für CD, noch auf Papier.

Liebe Grüße Jo


OnLyme-Aktion.org 


Es gibt nur zwei Tage in deinem Leben,an denen du nichts ändern kannst.
Der eine ist gestern und der andere ist morgen.
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#5

(23.10.2017, 16:32)Markus schrieb:  Die Bilder müssen von Gesetzes wegen lange archiviert werden (glaube 10 Jahre).

30 Jahre.


Infos zum Thema Auskunfts- und Einsichtsrecht von Patientenakten:
http://www.patiententelefon.de/materiali...nsicht.pdf


Ich hab beim Kieferchirurgen für die gebrannten DVD jeweils 1 € zahlen müssen, ansonsten bisher alles immer gratis hinterhergeworfen bekommen.

Shit happens. Mal bist Du die Taube, mal das Denkmal...

Gehört zu den OnLyme-Aktivisten: www.onlyme-aktion.org
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Thanks given by: Markus , Waldgeist , mikky
#6

Also mein Orthopäde will 5,-€ für eine DVD, die Originale will er nicht rausgeben.
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#7

Da macht wohl jeder nach Gutdünken...selbst habe ich auch einiges an R-Bilder,CD-DVD papiere...alles umsonst,könnte ein Lagerfeuer machen damit.Das beste zum Schluss - keines dieser tollen Werke wollte jemals ein Arzt dann auch sehen. Alles für die Katz + das ist auch richtig so...- anfang -

... auch du bist ein Teil des Wasser`s - das jeder Fisch zum schwimmen braucht...
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Thanks given by: Annapolis78
#8

Normale Röntgenbilder müssen 10 Jahre aufbewahrt werden, Spezialuntersuchungen wie MRT oder CT 30 Jahre. Generell MUSS der Patient die Aufnahmen ausgehändigt bekommen, Problem ist, dass Ärzte überprüft werden und auf Verlangen verschiedene Aufnahmen zur Beurteilung vorlegen müssen. Sind dann die Aufnahmen nicht im Archiv gibt es Probleme. Deswegen geben manche Ärzte die Bilder nur ungern mit.
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Thanks given by: Zotti , johanna cochius
#9

(23.10.2017, 19:10)Annapolis78 schrieb:  Problem ist, dass Ärzte überprüft werden und auf Verlangen verschiedene Aufnahmen zur Beurteilung vorlegen müssen. Sind dann die Aufnahmen nicht im Archiv gibt es Probleme. Deswegen geben manche Ärzte die Bilder nur ungern mit.

Ärzte werden überprüft? Die Aufnahmen müssen zur Beurteilung vergelegt werden? Das wäre ja fantastisch! Vielleicht fallen dann ja doch mal jemandem die vielen Fehldiagnosen auf, die da gestellt werden??? Oder wird nur überprüft, ob die Aufnahmen noch vorhanden sind?

Hallo Annapolis78,
hast du da eine Quelle? Mich würde das interessieren. Aber was machen dann die Ärzte, die ihre Bilder gleich im Original dem Patienten mitgeben? Oder behalten die sich eine Kopie?

Bezüglich der Aufbewahrungszeit:
Wenn ich den Link von Filenada weiterverfolge, komme ich auf diese Seite:

https://www.patiententelefon.de/patiente...eneinsicht

Da heißt es:

Aufbewahrungsfrist

Krankenunterlagen ambulanter Patienten dürfen frühestens vernichtet werden, wenn die in der Berufsordnung für Ärzte vorgesehene Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren abgelaufen ist. Krankenakten stationärer Patienten dürfen frühestens nach 10 Jahren vernichtet werden. Aufbewahrungsfristen von bis zu 30 Jahren können gesetzlich erforderlich sein: z. B. nach der Strahlenschutz- oder Röntgenverordnung und für Aufzeichnungen nach dem Transfusionsgesetz siehe unten (11).

Für mich geht da nicht eindeutig draus hervor, ob es nun 10 oder 30 Jahre sind.
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#10

(24.10.2017, 10:26)mikky schrieb:  ... ob es nun 10 oder 30 Jahre sind.

Naja, nach weniger als 10 Jahren werden auf jeden Fall neue Aufnahmen gemacht, wenn es um Diagnostisches geht.
Längere Aufbewahrungsfristen sind mE nur interessant, wenn es um Arzthaftung geht. Da gibt es aber auch Verjährungsfristen, so dass die genaue Zeitspanne der Aufbewahrungspflicht wohl meistens unerheblich ist.
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