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Nein, nichts ausgefüllt!
Gefragt, was die alles von mir brauchen, damit die mir unterstützen könnten. Was danach war, habe ich oben geschildert.
Was mir noch Sorgen bereitet, wenn ich mich beim HP behandeln lasse, wer schreibt in dem Fall das Attest? Haus Arzt? oder ist es immer der Haus Arzt? Ich habe es nicht ganz verstanden, wer in dem Fall unter dem behandeltem Arzt gemeint ist?
Herzlichen Dank, liebe Jo!!!
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11.03.2018, 16:00
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.03.2018, 16:02 von
johanna cochius.)
Ich dachte das dich ein Arzt behandelt...Wie es mit HP aussieht weiß ich nicht. Musst du die Stiftungen fragen und ich würde auch nochmal nachhaken warum sie dir nichts geschickt haben...LG Jo
p.s. Meld dich mal bei der Stiftung:
http://www.uwe-seeler-stiftung.de/kontakt.htm
Liebe Grüße Jo
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Hallo fischera, danke erstmals!
Was du damit sagen möchtest? Das die HP Borre nicht behandeln dürfen und deswegen keine finanzielle Unterstützung gibt? oder?
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12.03.2018, 11:51
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.03.2018, 11:53 von
Markus.)
HPs dürfen Borre schon behandeln, das Kind muss dann halt evtl. PTLDS oder so heißen. Maßgeblich ist, was die "Fachleute" dazu sagen. Und die sagen eben, dass nach 3 Wochen Antibiose keine Borrelien mehr da sind. Und dann darf das eben auch der HP behandeln, auch in den Ländern wo Meldepflicht herrscht (weil ja gemäß "Experten" keine Borrelieninfektion mehr vorliegen kann).
Die Frage ist eher, welche erfolgversprechende Therapie ein HP anbieten kann.
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12.03.2018, 12:02
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.03.2018, 12:17 von
Möwe.)
mir geht es darum ob HP ein Attest schreiben würde!?
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Hallo zusammen!
Holt man sich vom Arzt immer wieder ein neues Attest für die jeweilige Stiftung oder eine Kopie für alle Stiftungen reicht?
Ich danke euch im Voraus! Grüße, Larissa
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23.05.2018, 15:14
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.05.2018, 16:22 von
borrärger.)
Kopie für alle Stiftungen reicht, steht ja ärztliches Attest drüber. Meistens ist eine genaue Kostenaufstellung von den evtl. anzuwendenenden Medikamenten erwünscht (evtuelle monatl. Kostenaufstellung z.B.,) bei mir war es zumindest so, weiß nicht ob es immer so ist.
Es sollte dann deutlich daraus hervorgehen, dass der Arzt die Therapie für notwendig hält.
liebe Grüße borrärger
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23.05.2018, 16:40
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.05.2018, 16:45 von
Möwe.)
Danke!!!
Das bekommene Geld von Stiftung soll doch nicht als Einkommen gelten? Oder?