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Was darf der HP
#1

Hey

Sorry für die vllt blöde Frage

Was darf der HP


Auch AB Infusionen legen ..natürlich in Absprache mir der KK

Meine HP ist Krankenschwester und hat eine Weiterbildung in Intensiv/Anästhesie

Wer weiß was ?
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Thanks given by:
#2

Hallo Antje,

so viel ich weiß dürfen Heilpraktiker generell keine verschreibungspflichtigen Medikamente verabreichen. Ist im Arzneimittelgesetz m.W. geregelt.

Ich kann mir gut vorstellen, dass eine Krankenschwester das nur im Rahmen ihrer Tätigkeit im Krankenhaus oder in der Arztpraxis machen darf. Ist meiner Meinung nach eine Haftungsfrage.

Gerade bei Wirkstoffen wie Cefotaxim oder Ceftriaxon kann es ja auch mal zu einem anaphylaktischen Schock kommen - und was macht man dann da, wenn kein Arzt und keine Notfallmedikamente zur Verfügung stehen?

Ich hatte mal Probleme bei einer Infusion und war ziemlich froh, dass da sofort ein Arzt da war.

LG Niki

Gehört zu den Onlyme-Aktivisten: www.onlyme-aktion.org
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Thanks given by: urmel57 , leonie tomate , Antje 1973 , Amrei
#3

Ich bin selbst HP.
Das dürfen DEFINITIV nur Ärzte... würde deine H P das machen begäbe sie sich wirklich auf dünnes Eis.
...und du dich sowieso gerade bei einem AB wie Ceftriaxion das auch ein erhöhtes Allergierisiko besitzt.

Lg
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Thanks given by: leonie tomate , Niki , urmel57 , Petronella
#4

Zitat:Da Heilpraktiker/innen für die Therapie mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln unstreitig nicht ausreichend qualifiziert sind, ist eine Anwendung solcher Arzneimittel in der Regel gesetzeswidrig.
...
Eine Anwendung eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels durch einen/eine Heilpraktiker/in käme meines Erachtens allenfalls dann in Frage, wenn zweifelsfrei erkennbar ist, daß dem Patienten/der Patientin ohne Anwendung des Arzneimittels eine Schädigung des Lebens oder der Gesundheit droht und ärztliche Hilfe nicht zur Verfügung steht.

http://www.freieheilpraktiker.com/index....ID=&job_ID=

Auch gibt es ein großes Fragezeichen, ob Heilpraktiker überhaupt Borreliose behandeln dürfen.

In Bayern gibt es z.B. eine Behandlungsverbot für Borreliose für den Heilpraktiker generell. Darauf weist der Bund Deutscher Heilpraktiker und Naturheilkundiger e.V. im April 2013 hin. http://www.bdhn.de/newsbdhnapril13.html#c2243

Das wird kontrovers diskutiert, da Borreliose nicht bundesweit meldepflichtig ist, aber kombiniert mit einer Antiibiotikabehandlung sehe ich einen Heilpraktiker nicht nur in Bayern in einer sehr prikären Situation.

Liebe Grüße Urmel

Mitglied bei => Onlyme-Aktion.org

Lass das Verhalten anderer nicht deinen inneren Frieden stören (Dalai Lama)
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Thanks given by: Niki , leonie tomate , Antje 1973 , Petronella
#5

Es ist ja gang und gäbe das Krankenschwestern oder Arzthelferinnen auch Infusionen legen. Meines Wissens dürfen sie das nur auf ausdrückliche Anweisung des Arztes (das muss glaub ich sogar schriftlich erfolgen) und der muss dann wohl auch den Kopf hinhalten, falls was passiert.

Soweit mir bekannt muss der Arzt auch - wenn ein Medikament zum ersten mal iv verabreicht wird, das selber machen. Geschieht aber oft in der Praxis nicht. Ebenso darf er wohl das Infundieren in einen Port oder Katheter nicht delegieren.

LG Niki

Gehört zu den Onlyme-Aktivisten: www.onlyme-aktion.org
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Thanks given by: Petronella
#6

Also meines Wissens ist es so das der HP die Borreliose nicht behandeln darf..aber
Da die Borreliose ja mit einigen Wochen AB ausgeheilt istWink und der Patient sozusagen geheiltBiggrin können sich die Heilpraktiker um die Nachsorge kümmern
Lg
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#7

Danke für eure Antworten ...wäre mein letzter Strohhalm gewesen


Nun heißt es nochmal neuen HA suchen

Lg
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Thanks given by: Niki , urmel57
#8

Ein HP darf mit Sicherheit keine verschreibungspflichtigen Medikamente, wie Antibiotika, intravenös verabreichen.
Das darf nur der Arzt, bzw. Arzthelferinnen in der Praxis unter seiner Aufsicht.
(Erfahrene Arzthelferinnen machen das oft besser als der Arzt)

Ein HP unterliegt auch dem „Behandlungsverbot“ für meldepflichtigen Krankheiten.
Somit ist es den HP in allen Bundesländern in denen die Borreliose meldepflichtig ist, (östliche Bundesländer, Saarland, Rheinland-Pfalz und Bayern) verboten, eine Borreliose zu behandeln!
(Wer für eine Meldepflicht der Borreliose ist, spricht sich somit auch für eine Behandlungsverbot für HP aus.)

Es gibt also keine Möglichkeit von Antibiotikainfusionen außerhalb einer Arztpraxis, oder KH.

Es sei denn, man gibt sich die, mit Einverständnis des Arztes auf eigenes Risiko selbst zuhause.
Ich hatte mir an Wochenenden selbst, bzw. vom Partner, schon weit über 100 Infusionen zuhause angelegt. Das ich aber jedem Unerfahrenen dringen abraten würde!
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Thanks given by: Antje 1973 , Niki , Filenada
#9

(22.01.2014, 14:25)Inkognito schrieb:  Es sei denn, man gibt sich die, mit Einverständnis des Arztes auf eigenes Risiko selbst zuhause.
Ich hatte mir an Wochenenden selbst, bzw. vom Partner, schon weit über 100 Infusionen zuhause angelegt. Das ich aber jedem Unerfahrenen dringen abraten würde!

Davon würde ich sehr dringend abraten, da es vor allem bei einer Antibiotika-Infusion immer mal auch zu Komplikationen kommen kann.

LG Niki

Gehört zu den Onlyme-Aktivisten: www.onlyme-aktion.org
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Thanks given by: Antje 1973
#10

Danke euch allen ...war gerade bei ihr .....Akupunktur in den Händen ...bähhhhh

Sie würde es auch nicht machen da sie durch ihren Beruf weiß was passieren kann ...


Aber ein Lichtblick wäre es gewesen .....
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Thanks given by: Niki


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