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Bewertung meines Befundes
#1

Hi!

Kurze Frage:
Ist der Befundbericht ein Indiz für Borreliose oder eher nicht?
Der eine Wert ist knapp überm Grenzwert.

Weiß jemand wie der Ergebnistext "Keine we..." weitergehen dürfte?

Danke.

[Bild: lyme.jpg]
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#2

Hallo Anna,
der grobe Suchtest (ELISA) war positiv, aber der genauere und zuverlässigere Blot, der in so einem Fall zur Bestätigung gemacht wird, ergab keine borrelienspezifischen Banden.
Dieser Test wird daher insgsamt als negativ gewertet.
Borrelientest sind grundsätzlich nicht besonders zuverlässig. Besonders in einem sehr frühen Stadium.
Gruß
Donald
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#3

Danke!
So hab ich das auch interpretiert; es ging nämlich um den Abschluss einer Versicherung und hier wurde ich wegen Verdacht auf Borreliose abgelehnt, was aber wohl eine Fehlinterpretation des Befundes ist.

Werde das klären.

Beschwerden gab es ja ausser angeschwollenen Lymphknoten auch nicht und das muss ja keine Borreliose sein.
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#4

Hallo Anna,

herzlich willkommen in diesem Forum. Icon_winken3

Es ist wie Donald schrieb: Üblich ist die sogenannte "Zweistufendiagnostik". Der Elisa ist/war auffällig, (nur) deshalb wurde der Western Blot angefertig.
Der wurde dann als negativ eingestuft.

Das Problem ist, dass die gesamte Borrelioseserologie äußerst unzuverlässig ist. Besonders im Frühstadium einer Infektion, aber auch darüber hinaus.
Ein positives Testergebnis ist weder beweisend, noch ausschließend für eine aktive Infektion.
Letztendlich muss die Diagnose eine klinische sein.

Dazu auch hier weitere Infos:
http://forum.onlyme-aktion.org/showthread.php?tid=177

Eine Infektion mit Borrelien kann sehr unspezifische Symptome verursachen. Ich persönlich würde dir empfehlen, dass du das "im Hinterkopf behältst".
Falls weitere, seltsame und "unerklärliche" Beschwerden auftreten sollten: Immer auch in diese Richtung denken!


Viele Grüße

Leonie

Macht mit bei: www.onlyme-aktion.org

Wenn die Guten nicht kämpfen, werden die Schlechten siegen.
 

Platon
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#5

Hallo,

sag mal, bist Du denn in ärztlicher Behandlung in den letzten Jahren gewesen?
Es ging sicher um eine Berufsunfähigkeit oder Unfall?

Wenn es Dir wichtig ist, dann schreib doch kurz per PN bei welcher Gesellschaft das war und was Du in den letzten 5 Jahren an Krankschreibungszeiten oder Arztbehandlungen hattest. Vieleicht können wir Dir einen Tipp geben - mein Mann kommt aus der Branche.

PS.: Die privaten Gesellschaften müssen Dich nicht nehmen und bei dem Thema Borreliose ist es sowie so gleich ein KO-Kreterium, selbst wenn negativ getestet wurde.

LG Rosa
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#6

Anna,

noch ein Nachtrag zu Versicherungen: Dieses Testergebnis reicht aus, um die "Jungs" von der Versicherung schon leicht nervös zu machen.
Sie fürchten schlicht, dass erhebliche Kosten auf sie zukommen könnten, wenn denn eine Borreliose zum Ausbruch kommt.

Im umgekehrten Fall, wenn es darum gehen würde, zb. eine Versicherung "auszuzahlen", hätte das gleiche Testergebnis natürlich überhaupt keine Wirkung. Icon_winkgrin

Leonie

Macht mit bei: www.onlyme-aktion.org

Wenn die Guten nicht kämpfen, werden die Schlechten siegen.
 

Platon
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#7

(14.12.2012, 03:10)AnNaBF79 schrieb:  Danke!
So hab ich das auch interpretiert; es ging nämlich um den Abschluss einer Versicherung und hier wurde ich wegen Verdacht auf Borreliose abgelehnt, was aber wohl eine Fehlinterpretation des Befundes ist.

Werde das klären.

Beschwerden gab es ja ausser angeschwollenen Lymphknoten auch nicht und das muss ja keine Borreliose sein.

Da drehen und wenden die Versicherungen, wie es ihnen am besten in den Kram passt. Die IgM können Kreuzreaktiv zu Eppstein-Barr-Virus sein = Pfeiffersches Drüsenfieber, das könnte auch zu den geschwollenen Lymphknoten passen.

Letztendlich kann man aber Borreliose durch Tests nie 100%ig ausschließen, weil diese nicht immer funktionieren und man muss auch viel an den Beschwerden festmachen.

Alles Gute

Urmel

Mitglied bei => Onlyme-Aktion.org

Lass das Verhalten anderer nicht deinen inneren Frieden stören (Dalai Lama)
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#8

Nur mal so ein allgemeiner Tip für alle die mitlesen, nach 5 Jahren Vertragslaufzeit können sich private Versicherungen nicht mehr auf die Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht berufen ........ (darf aber nicht vorsätzlich passiert sein)

Sie tun das häufig, gehen dann aber auf das Unwissen vieler Betroffenen. Wie so häufig klappt das dann oft auch, weil die wenigsten dagegen vor gehen.
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