20.11.2019, 14:38
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.11.2019, 14:49 von Borrelienkriegsveteran.)
Die Serologie kann Borreliose nicht widerlegen. Das ist eine unwissenschaftliche Behauptung von der man sich nicht verunsichern lassen sollte. Die Deutsche Borreliosegesellschaft hat diesbezüglich in der Auseinandersetzung mit der Deutschen Neurologischen Gesellschaft (DNG) zahlreiche(!) peer-reviewed Studien präsentiert, die von der DNG nicht widerlegt werden konnten. Daher ist das Zitat in meiner Signatur leider zutreffend.
"Die willkürliche Klassifikation der LL DGN als S3-Leitlinien ist wahrheitswidrig und gereicht Patienten auf dem medizinischen und forensischen Bereich zu erheblichen Nachteilen. Die Sache ist strafrechtsrelevant."
(Homepage Praxis Berghoff)