(02.09.2020, 05:38)Susanne_05 schrieb: Aber klingt ja gut, wenn es nach unten geht...Die Kommunikation des RKI ist ja aber eine andere ("sehr besorgniserregend", etc.), und das ist das Problem. Ich bin ja nicht der einzige, dem das auffällt. Interessanterweise habe ich gestern noch einen Antrag auf einstweilige Anordnung der Strafrechtlerin Jessica Hamed gefunden, in der genau das thematisiert wird. Es lohnt sich wirklich in die Argumentation mal reinzuschauen.
Der Antrag fordert:
https://www.ckb-anwaelte.de/download/Ant...rfoeff.pdf schrieb:1. dem Antragsgegner [= RKI] zu untersagen, bei sinkender bzw. gleichbleibender SARS-CoV-2-Positivenquote wörtlich oder sinngemäß zu behaupten, die Entwicklung sei (sehr) beunruhigend,
2. dem Antragsgegner zu untersagen, bei einer Positivenrate von einem derart niedrigen Wert wie rund 1%, wörtlich oder sinngemäß zu behaupten, die Entwicklung sei (sehr) beunruhigend,
3. dem Antragsgegner zu untersagen, bei Zusammenfassungen einzig die absolute Anzahl der positiven SARS-CoV-2-Tests darzustellen bzw. darauf basierend die kumulativen Fallzahlen oder die Inzidenz ohne Nennung der Positivenquote und des starken Einflussfaktors eines bedeutsamen Testanstieges auf die absoluten Zahlen,
4.den Antragsgegner zu verpflichten, die unter 1. genannten Behauptungen in seinen täglichen Lageberichten zu COVID-19 vom 25. bis einschließlich 28.08.2020 zu widerrufen und in der Weise richtigzustellen, in der er die Behauptungen verbreitet hat
Dr. Rainer Rothfuß: Feindbilder pflastern den Weg zum Dritten Weltkrieg