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Hey
Sorry für die vllt blöde Frage
Was darf der HP
Auch AB Infusionen legen ..natürlich in Absprache mir der KK
Meine HP ist Krankenschwester und hat eine Weiterbildung in Intensiv/Anästhesie
Wer weiß was ?
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22.01.2014, 10:44
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.01.2014, 10:45 von
Niki.)
Hallo Antje,
so viel ich weiß dürfen Heilpraktiker generell keine verschreibungspflichtigen Medikamente verabreichen. Ist im Arzneimittelgesetz m.W. geregelt.
Ich kann mir gut vorstellen, dass eine Krankenschwester das nur im Rahmen ihrer Tätigkeit im Krankenhaus oder in der Arztpraxis machen darf. Ist meiner Meinung nach eine Haftungsfrage.
Gerade bei Wirkstoffen wie Cefotaxim oder Ceftriaxon kann es ja auch mal zu einem anaphylaktischen Schock kommen - und was macht man dann da, wenn kein Arzt und keine Notfallmedikamente zur Verfügung stehen?
Ich hatte mal Probleme bei einer Infusion und war ziemlich froh, dass da sofort ein Arzt da war.
LG Niki
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22.01.2014, 11:09
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.01.2014, 11:12 von
Indiansummer.)
Ich bin selbst HP.
Das dürfen DEFINITIV nur Ärzte... würde deine H P das machen begäbe sie sich wirklich auf dünnes Eis.
...und du dich sowieso gerade bei einem AB wie Ceftriaxion das auch ein erhöhtes Allergierisiko besitzt.
Lg
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22.01.2014, 11:30
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.01.2014, 11:31 von
Niki.)
Es ist ja gang und gäbe das Krankenschwestern oder Arzthelferinnen auch Infusionen legen. Meines Wissens dürfen sie das nur auf ausdrückliche Anweisung des Arztes (das muss glaub ich sogar schriftlich erfolgen) und der muss dann wohl auch den Kopf hinhalten, falls was passiert.
Soweit mir bekannt muss der Arzt auch - wenn ein Medikament zum ersten mal iv verabreicht wird, das selber machen. Geschieht aber oft in der Praxis nicht. Ebenso darf er wohl das Infundieren in einen Port oder Katheter nicht delegieren.
LG Niki
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Danke für eure Antworten ...wäre mein letzter Strohhalm gewesen
Nun heißt es nochmal neuen HA suchen
Lg
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Ein HP darf mit Sicherheit keine verschreibungspflichtigen Medikamente, wie Antibiotika, intravenös verabreichen.
Das darf nur der Arzt, bzw. Arzthelferinnen in der Praxis unter seiner Aufsicht.
(Erfahrene Arzthelferinnen machen das oft besser als der Arzt)
Ein HP unterliegt auch dem „Behandlungsverbot“ für meldepflichtigen Krankheiten.
Somit ist es den HP in allen Bundesländern in denen die Borreliose meldepflichtig ist, (östliche Bundesländer, Saarland, Rheinland-Pfalz und Bayern) verboten, eine Borreliose zu behandeln!
(Wer für eine Meldepflicht der Borreliose ist, spricht sich somit auch für eine Behandlungsverbot für HP aus.)
Es gibt also keine Möglichkeit von Antibiotikainfusionen außerhalb einer Arztpraxis, oder KH.
Es sei denn, man gibt sich die, mit Einverständnis des Arztes auf eigenes Risiko selbst zuhause.
Ich hatte mir an Wochenenden selbst, bzw. vom Partner, schon weit über 100 Infusionen zuhause angelegt. Das ich aber jedem Unerfahrenen dringen abraten würde!
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22.01.2014, 19:24
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.01.2014, 19:24 von
Antje 1973.)
Danke euch allen ...war gerade bei ihr .....Akupunktur in den Händen ...bähhhhh
Sie würde es auch nicht machen da sie durch ihren Beruf weiß was passieren kann ...
Aber ein Lichtblick wäre es gewesen .....