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Laborkosten meldepflichtiger Erkrankungen
#1

Laborkosten bei meldepflichtigen Erkrankungen (z.B. Borreliose (leider noch nicht in allen Bundesländern), Yersinien) unter der Cod-Nr. 32006 sind budgetlos, d.h. belasten das Budget des Arztes nicht.

http://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/IfSG/FAQ23.html
Laborausschlusskennziffer 32006 (Kassenärztliche Bundesvereinigung - KBV)
Stand: 24.04.2008

"Erkrankungen oder Verdacht auf Erkrankungen, bei denen eine gesetzliche Meldepflicht besteht, sofern in diesen Krankheitsfällen mikrobiologische, virologische oder infektionsimmunologische Untersuchungen durchgeführt werden, oder Krankheitsfälle mit meldepflichtigem Nachweis eines Krankheitserregers."

Vieleicht hilft das den einen oder anderem beim Arztbesuch weiter!
LG FreeNine

“Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.” Mahatma Ghandi

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#2

Gut zu wissen. Ein weiteres Argument für die Meldepflicht bei Borreliose! Bleibt nur die Frage, welche Laboruntersuchungen als sinnvoll anerkannt sind und deshalb überhaupt in Frage kommen. Wenn nur der Elisa anerkannt ist, aber die anderen Tests nicht, nützt es leider auch nichts.

LG mischka

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#3

(08.10.2012, 10:00)mischka schrieb:  Gut zu wissen. Ein weiteres Argument für die Meldepflicht bei Borreliose! Bleibt nur die Frage, welche Laboruntersuchungen als sinnvoll anerkannt sind und deshalb überhaupt in Frage kommen. Wenn nur der Elisa anerkannt ist, aber die anderen Tests nicht, nützt es leider auch nichts.

PS: Ich hatte u.a. an die jenigen gedacht, denen schon der Elisa vom Arzt untersagt wird... oder z.b. Kontrolluntersuchung nach Antibiose
oder:
gedanklich etwas weiter an denjenigen, wo doch z.B. Coinfekte - Yersinien wenn z.B. festgestellt ....die auch mit Antibiotika behandelt wird und man auf Umwegen dann auch die Borreliose behandelt...
(das sind u.a. auch Gedankengänge aus einem Vortrag eines bekannten Mediziners, der B.-Patienten behandelt!)

Welche Laboruntersuchungen genau dazu zählen, wäre noch gut herauszufinden?!
LG

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#4

"Ich hatte u.a. an die jenigen gedacht, denen schon der Elisa vom Arzt untersagt wird..."
solange noch kein positiver elisa da ist, hat der patient auch keine borreliose. das is ja der trick !
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hanni

OnLyme-Aktion.org
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