Eine Frage zu der dieses Jahr neu beschlossenen Mütterrente.
In meinem Hirn hat sich festgesetzt, daß die Bewertung der Kinder, die vor einem bestimmtem Stichtag geboren sind, bei der Rente neu geregelt wurde und ab Juli die Renten dieser Mütter deshalb höher ausfallen.
Heute habe ich folgendes erfahren:
DDR-Mütter haben sich meist das sog. Babyjahr, also das komplette erste Jahr nach der Geburt, vom Arbeitgeber freistellen lassen und konnten nach diesem Jahr wieder auf ihren alten Arbeitsplatz zurück.
Sie haben also ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes wieder Einkommen gehabt.
Es soll bei der Neuberechnung (die muß bei mir gemacht werden, weil ich in der Zeit der EU-Rente in den ersten Jahren geringfügig hinzuverdient habe) eine Rolle spielen, ob die Rentenberechnung im Juni oder erst ab Juli 2014 erfolgt. Ich habe es so verstanden, daß bei beantragtem Rentenbeginn noch im Juni 2014 die Neuberechnung der Rente nach der alten Regelung erfolgt und die Mütterrente obendrauf kommt. Bei Altersrentenbeginn ab Juli würde gleich nach der neuen Regelung gerechnet, also werden Mütterrente und Einnahme in der Kindererziehungszeit gegengerechnet.
Weiß hier jemand was dazu?
Mich würde es betreffen, da meine Erwerbsunfähigkeitsrente neu berechnet wird, weil sie in Regelaltersrente überführt wird, ich habe das dafür notwendige Alter erreicht und sitze gerade über den Formularen, die man mir zugeschickt hat. Da muß ich reinschreiben, ab wann meine Regelaltersrente gezahlt werden soll und ich sehe da eine Fußangel blinken !?
LG Oolong
In meinem Hirn hat sich festgesetzt, daß die Bewertung der Kinder, die vor einem bestimmtem Stichtag geboren sind, bei der Rente neu geregelt wurde und ab Juli die Renten dieser Mütter deshalb höher ausfallen.
Heute habe ich folgendes erfahren:
DDR-Mütter haben sich meist das sog. Babyjahr, also das komplette erste Jahr nach der Geburt, vom Arbeitgeber freistellen lassen und konnten nach diesem Jahr wieder auf ihren alten Arbeitsplatz zurück.
Sie haben also ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes wieder Einkommen gehabt.
Es soll bei der Neuberechnung (die muß bei mir gemacht werden, weil ich in der Zeit der EU-Rente in den ersten Jahren geringfügig hinzuverdient habe) eine Rolle spielen, ob die Rentenberechnung im Juni oder erst ab Juli 2014 erfolgt. Ich habe es so verstanden, daß bei beantragtem Rentenbeginn noch im Juni 2014 die Neuberechnung der Rente nach der alten Regelung erfolgt und die Mütterrente obendrauf kommt. Bei Altersrentenbeginn ab Juli würde gleich nach der neuen Regelung gerechnet, also werden Mütterrente und Einnahme in der Kindererziehungszeit gegengerechnet.
Weiß hier jemand was dazu?
Mich würde es betreffen, da meine Erwerbsunfähigkeitsrente neu berechnet wird, weil sie in Regelaltersrente überführt wird, ich habe das dafür notwendige Alter erreicht und sitze gerade über den Formularen, die man mir zugeschickt hat. Da muß ich reinschreiben, ab wann meine Regelaltersrente gezahlt werden soll und ich sehe da eine Fußangel blinken !?
LG Oolong
Geduld und Gelassenheit des Gemüts tragen mehr zur Heilung unserer Krankheit bei,
als alle Kunst der Medizin.
Wolfgang Amadeus Mozart