05.10.2012, 21:42
Die Neuregelung tritt jetzt in Kraft:
Der Arzt soll künftig bei Patienten, die Hartz-IV beziehen, prüfen, ob diese mehr als drei Stunden täglich arbeitsfähig sind bzw. an einer Eingliederungsmaßnahme teilnehmen könnten. Wird dies verneint, darf der Arzt sie arbeitsunfähig schreiben. Das sieht ein Beschluss des G-BA für Hartz-IV-Empfänger vor.
http://www.medical-tribune.de/home/news/...enten.html
Der Arzt soll künftig bei Patienten, die Hartz-IV beziehen, prüfen, ob diese mehr als drei Stunden täglich arbeitsfähig sind bzw. an einer Eingliederungsmaßnahme teilnehmen könnten. Wird dies verneint, darf der Arzt sie arbeitsunfähig schreiben. Das sieht ein Beschluss des G-BA für Hartz-IV-Empfänger vor.
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