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Verfügung gegen Leitlinie Neuroborreliose - Druckversion

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RE: Verfügung gegen Leitlinie Neuroborreliose - AnjaM - 19.01.2018

Welches Gerichtsurteil, Markus? Bisher ist meines Wissens nur eine einstweilige Verfügung erlassen worden. Ein Gerichtsurteil ist das sicher nicht. Oder was meintest du?


RE: Verfügung gegen Leitlinie Neuroborreliose - Markus - 19.01.2018

Ja, das meinte ich. Das muss ja irgendwie begründet worden sein, sowohl von dem Antragssteller als auch dem Gericht. Irgendwie erscheinen mir die Informationen etwas widersprüchlich.


RE: Verfügung gegen Leitlinie Neuroborreliose - AnjaM - 19.01.2018

Ich habe dazu schon mal im I-Net gesucht, aber nichts dazu gefunden. Ich kenne bisher nur die Artikel aus der Ärztezeitung, aber den genauen Wortlaut der einstweiligen Verfügung (Antrag des BFBD und der DBG und die Begründung des Gerichtes) habe ich noch nirgendwo nachlesen können.


RE: Verfügung gegen Leitlinie Neuroborreliose - Markus - 19.01.2018

Ich meine, weil da ja ein Aktenzeichen mit angegeben ist in den Artikeln. Allerdings weiß ich auch nicht, ob solche Sachen dann öffentlich einsehbar sind. Vielleicht auch nur direkt beim Gericht und nicht im Netz?


RE: Verfügung gegen Leitlinie Neuroborreliose - AnjaM - 19.01.2018

Das weiß ich leider auch nicht, Markus. Hast du schon nach dem Aktenzeichen gegoogelt und "Landgericht Berlin"?


RE: Verfügung gegen Leitlinie Neuroborreliose - Ehemaliges Mitglied - 20.01.2018

Zitat:Das geschieht durch einstweilige Anordnung (im Zivilprozeß meist einstweilige Verfügung genannt), die das Gericht auf Antrag einer Partei in einem vereinfachten Verfahren
(keine Beweisaufnahme, statt dessen Glaubhaftmachung streitiger Tatsachen durch eidesstattliche Versicherungen; Beschränkung der Rechtsmittel) erläßt.

Diese einstweiligen Anordnungen gelten grundsätzlich nur für die Dauer des Prozesses.
http://www.rechtslexikon.net/d/einstweilige-anordnung-verfuegung/einstweilige-anordnung-verfuegung.htm

[quote]Die wohl größte Besonderheit besteht darin, dass eine einstweilige Verfügung im Idealfall ohne mündliche Verhandlung und sogar ohne vorherige Anhörung des Antragsgegners im Beschlusswege vom Gericht erlassen wird. Grundlage für den Erlass der einstweiligen Verfügung ist daher allein der einseitige Sach- und Rechtsvortrag des Antragstellers.
http://www.dehisselles.de/leistungen/einstweilige-verfuegung/


RE: Verfügung gegen Leitlinie Neuroborreliose - mari - 22.01.2018

Hallo allerseits, vorhin wollte ich den Onlyme-Dissensbericht einsehen über den Link unten. Ging leider nicht!!! Wer kann helfen?
Danke schon mal in die Runde...


RE: Verfügung gegen Leitlinie Neuroborreliose - AnjaM - 22.01.2018

Der Dissensbericht liegt im vereinsinternen Bereich, der nur Mitgliedern von OnLyme-Aktion.org zugänglich ist.


RE: Verfügung gegen Leitlinie Neuroborreliose - mari - 22.01.2018

Danke, AnjaM,

der Link (vorn auf der ersten Seite - nicht unten, wie ich eben meinte) verriet mir das irgendwie nicht... Na, liegt daran, dass ich ein DAU bin (DÜMMSTER ANZUNEHMENDER USER) :-) - doch das war schon vor der Infektion so. Tja, und weil ich nun nicht einmal mehr weiß, ob ich nun Mitglied bin oder ob nicht: werd ich eben aufs Lesen verzichten müssen.

Hauptsache ist sowieso, dass die Betroffenen sich an allen Ecken und Enden wehren! Mal abwarten, ob ich demnächst hier auch was von juristischen Erfolgen in Bezug auf die ANerkennung meiner Erkrankung erzählen kann - denn das wird dann ggf. auch für andere wichtig...

... Ist wahrhaftig so, dass ich irgendwann zu dem Schluss kam, dass bei bestehender Borreliose ein guter Anwalt ggf. noch viel wichtiger sein kann als ein guter Arzt... Hab lange gesucht nach Arzt; Anwalt war leichter: den kenne ich nun schon 35 Jahre; der ist echt engagiert und hat inzwischen auch das nötige Hintergrundwissen um die Erkrankung. Bisher "schlug" er sich tapfer und half mir mit guten Tipps für die Sachen, die ich selber mache. Na, wer im PLZ-Bereich 544xx mal einen guten Anwalt braucht, darf gern bei mir persönlich nachfragen.

Und ihr hier macht alle tapfer weiter:
WEHRT EUCH GEGEN DIE IGNORANTEN UNTER DEN NEUROLOGEN USW.!!! DIE HABEN MEHR DAVON, WENN WIR KRANK BLEIBEN... NUR MÜSSEN WIR UNS DAS NICHT BIETEN LASSEN...


RE: Verfügung gegen Leitlinie Neuroborreliose - FreeNine - 22.01.2018

Hallo Mari,
es gibt zwei Formen der Mitgliedschaft, "Mitglied im Forum" oder "Mitglied im Verein"
(22.01.2018, 18:50)mari schrieb:  Tja, und weil ich nun nicht einmal mehr weiß, ob ich nun Mitglied bin oder ob nicht: werd ich eben aufs Lesen verzichten müssen.

Das Forum ist für alle öffentlich und du brauchst dich dafür nur anmelden und bist Mitglied im Forum.
Für den vereinsinternen Bereich hat man nur Zutritt als Mitglied des Vereines , welcher u.a. auch das kostenfreie Forum unterhält.
Um in den Verein einzutreten, müsstest Du einen Mitgliedsantrag stellen und dann auch einen Beitrag zahlen. http://onlyme-aktion.org/mitmachen/mitglied-werden-2/

Wink Also wenn von deinem Konto nichts abgebucht wird als Mitgliedsbeitrag, sagt dass Dir unter Umständen (außer geschenkter Mitgliedschaft) das Du noch kein OnLyme-Aktion.org - Mitglied bist. Icon_winkgrinIcon_winken3


LG FreeNine