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Verfügung gegen Leitlinie Neuroborreliose
#1

Zitat:Eine Einstweilige Verfügung durch das Landgericht Berlin verhindert die Verabschiedung und Verbreitung der S3-Leitlinie "Neuroborreliose". Die Patientenorganisation BFBD und die ärztliche Deutsche Borreliose-Gesellschaft (DBG) erwirkten diesen Stopp, weil ihre Einwände zur Diagnostik und Therapie nicht eingebracht wurden und dadurch Falschbehandlung mit Folgeschäden zu befürchten sind.

Aus https://www.presseportal.de/pm/107912/3837312

Ein etwas ausführlicherer Artikel. Die inhaltliche Qualität kann ich nicht bewerten.
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#2

Hey Zotti,

find ich gut, dass du den Link einstelltest - denn das, was am Ende in dieser neuen Leitlinie stehen wird, wird entscheidend für alle Erkrankten auf lange Sicht sein. Meint: Kommt der Pardigmen-Wechsel (der längst überfällig ist!) oder Weiter-so-wie-bisher?
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#3

Sehr interessant. Danke.

was mich interessiert...gibt es eigtl auch Leitlinien für die Orthopäden? Für Lyme Arthritis ?
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#4

Richtig so . Super von denen.

da nicht wirklich von aderen Fachärtzegruppen etwas mit aufgenommen wurde sondern nur die neurologischer sicht von 1- 10 ärtzten die darüber dominieren.

Je mehr ich über die Borreliose weiss, desto mehr weiss ich, dass man fast gar nichts weiss.


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#5

Mitglieder des BFBD wissen mehr!
BZK und Onlyme haben der Leitlinie leider zugestimmt.

Auszug aus dem neuesten BFBD Newsletter 40

„Wie geht es weiter mit der S3-Leitlinie „Neuroborreliose“?
Im Moment lesen wir von Statements der Neurologen und der DBG im Deutschen Ärzteblatt, der Ärztezeitung und im Nervenarzt. Selbstverständlich zeigen sich einige Protagonisten erst einmal erschüttert. Eine Einstweilige Verfügung gegen eine Leitlinie – so etwas gab es ja noch nie. Wir hoffen, wenn sich die allgemeine Aufregung gelegt hat, an den Verhandlungstisch zurück zu kehren, um die Leitlinie so zu modifizieren, damit sie Ärzten keine Zwangsjacke verpasst und Gutachtern keinen Freibrief, Ansprüche von Patienten plattzubügeln.
Bedauerlich bleibt, dass sich BZK und Onlyme nicht beteiligen. Einige besonders Aufgeregte, deren beleidigende Kommentare wir aus unserer Facebook-Seite gelöscht haben, sahen sich wohl genötigt, unseren Facebook-Account zu hacken. Das ist die Erklärung, warum dort im Moment nichts oder kaum etwas passiert.“
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#6

Teufi schrieb:Mitglieder des BFBD wissen mehr!
BZK und Onlyme haben der Leitlinie leider zugestimmt.

Auszug aus dem neuesten BFBD Newsletter 40

„Wie geht es weiter mit der S3-Leitlinie „Neuroborreliose“?
Im Moment lesen wir von Statements der Neurologen und der DBG im Deutschen Ärzteblatt, der Ärztezeitung und im Nervenarzt. Selbstverständlich zeigen sich einige Protagonisten erst einmal erschüttert. Eine Einstweilige Verfügung gegen eine Leitlinie – so etwas gab es ja noch nie. Wir hoffen, wenn sich die allgemeine Aufregung gelegt hat, an den Verhandlungstisch zurück zu kehren, um die Leitlinie so zu modifizieren, damit sie Ärzten keine Zwangsjacke verpasst und Gutachtern keinen Freibrief, Ansprüche von Patienten plattzubügeln.
Bedauerlich bleibt, dass sich BZK und Onlyme nicht beteiligen. Einige besonders Aufgeregte, deren beleidigende Kommentare wir aus unserer Facebook-Seite gelöscht haben, sahen sich wohl genötigt, unseren Facebook-Account zu hacken. Das ist die Erklärung, warum dort im Moment nichts oder kaum etwas passiert.“
Zumindest wissen Mitglieder des BFBD mehr Fehlinformationen...

Zunächst ist es unzutreffend, dass OnLyme und BZK zugestimmt haben. Beide haben Dissensberichte eingereicht, die angenommen worden sind.
Zu lesen hier und hier.

Laut verschiedenen Quellen hat die einstweilige Verfügung lediglich das Ziel, einen Dissensbericht in ein Sondervotum umzuwandeln, was etwas merkwürdig ist, wenn man bedenkt, dass ein Sondervotum lediglich ein Dissens zu einem Teil einer Leitlinie ist. Eine Dissenserklärung distanziert sich von der gesamten Leitlinie. Formal versuchen BFBD und DBG also gerade eine teilweise Zustimmung zu der Leitlinie einzuklagen, anstatt sich von der gesamten Leitlinie zu distanzieren.
Glaubt wirklich jemand, dass nach solchen Vorgehensweisen an den Verhandlungstisch zurückgekehrt werden wird?

Free schrieb:da nicht wirklich von aderen Fachärtzegruppen etwas mit aufgenommen wurde sondern nur die neurologischer sicht von 1- 10 ärtzten die darüber dominieren.
Die Zusammensetzung des Leitliniengremiums der S2k-Leitlinie kann ja öffentlich eingesehen werden, bei der Neuroborreliose-Leitlinie sieht das ziemlich sicher vergleichbar aus. Dort sind verschiedene medizinische Fachgesellschaften vertreten, die sich auch einbringen können. Die Deutsche Gesellschaft für Neurologie hat eine Stimme, wie andere Fachgesellschaften auch. Bis auf die Patientenorganisationen und der DBG sollen jedoch alle der Leitlinie zugestimmt haben...

Malwasneues schrieb:gibt es eigtl auch Leitlinien für die Orthopäden? Für Lyme Arthritis ?
Für Lyme-Arthritis bei Erwachsenen gibt es keine Leitlinie, nur eine ältere für Kinder (Entwicklungsstufe S1). Eine Erweiterung auf andere Manifestationen (allgemeine S3) war ursprünglich mal angedacht (siehe S2k Leitlinie), ob das nun weiterverfolgt wird, ist unklar.

The elm, the ash and the linden tree
The dark and deep, enchanted sea
The trembling moon and the stars unfurled
There she goes, my beautiful world
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#7

Ich habe den Thread in die Rubrik "Termine, News, Mitmach-Aktionen" verschoben,
da er dort besser hinpasst.
Gruß Moderator
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#8

Aus dem IMD-Newsletter:

Zitat:
Das Landgericht Berlin stoppt das Inkrafttreten der S3-Leitlinie Neuroborreliose

Die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) darf ihre S3-Leitlinie Neuroborreliose nach einer einstweiligen Verfügung des Berliner Landgerichtes (Az. 10 O 349/17) nicht verabschieden oder veröffentlichen. Für eine Zuwiderhandlung wurde ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro festgesetzt. Den Antrag bei Gericht haben die Deutsche Borreliosegesellschaft und der Borreliose und FSME-Bund gestellt. Diese beiden Organisationen waren an der Leitlinienerstellung beteiligt. Der Grund des Streites war, dass die abgegebenen Dissenshinweise von der federführenden DGN nicht wie in den Regularien der AWMF vorgesehen, in den Leitlinientext aufgenommen werden sollten sondern lediglich in den Leitlinienreport, der aber bekanntlich von Ärzten und Behörden nahezu nie gelesen wird. Der Dissens besteht vor allem darin, dass die oben genannten Gesellschaften nicht gemäß den AWMF-Statuten in die Leitlinienarbeit einbezogen wurden und ihre Argumente und Literaturhinweise oft unberücksichtigt blieben. Außerdem wurden Zweifel an der Unabhängigkeit der Leitlinienautoren geäußert. Der Ausgang dieses Verfahrens ist ungewiss.
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Thanks given by: Niko , borrärger
#9

Der IMD Newsletter beruft sich hier auf Pressemitteilungen bzw. Artikel im Ärzteblatt.
Diese Stelle ist so nicht ganz zutreffend:
Zitat: Der Grund des Streites war, dass die abgegebenen Dissenshinweise von der federführenden DGN nicht wie in den Regularien der AWMF vorgesehen, in den Leitlinientext aufgenommen werden sollten sondern lediglich in den Leitlinienreport, der aber bekanntlich von Ärzten und Behörden nahezu nie gelesen wird.


Daher hier ein Überblick zu den Möglichkeiten des Umgangs mit begründetem Dissens:
(Quelle: „Umgang mit begründetem Dissens“ http://www.awmf.org/leitlinien/awmf-rege...ndung.html )
Zitat:1. „Die Fachgesellschaft beantragt die Aufnahme eines Sondervotums oder die Darlegung des begründeten Dissens zu den Aussagen, die nicht mitgetragen werden können. Dieses Sondervotum wird von der Fachgesellschaft selbst als konkreter Alternativvorschlag mit Begründung formuliert und in die Leitlinie aufgenommen."
2. „Die Fachgesellschaft beantragt Klarstellung im Leitlinienreport, dass sie am Entwicklungsprozess beteiligt war, jedoch den finalen Text der Leitlinie nicht mitträgt. Der Leitlinientext bleibt in diesem Fall unverändert in der Fassung, die von den Mitgliedern der Leitliniengruppe konsentiert und von den anderen Fachgesellschaften verabschiedet wurde."
3. „Die Fachgesellschaft zieht Ihre Beteiligung zurück und wird nicht mehr als Beteiligte genannt. Der Leitlinientext bleibt auch in diesem Fall unverändert wie unter 2.
4. „Die anderen beteiligten Fachgesellschaften entscheiden über Fortführung der Verhandlungen oder Herausgabe der Leitlinie ohne Beteiligung der Fachgesellschaft, die den Konsens nicht mit trägt."

Nur ein Sondervotum wird in die Leitlinie aufgenommen (siehe Sondervoten von OnLyme-Aktion.org in der S2k Leitlinie Kutane Manifestationen der Borreliose). Ein Dissensbericht, der sich von der ganzen Leitlinie distanziert, wird im Leitlinienreport ganz aufgeführt, in der Leitlinie finden sich an zentralen Stellen Hinweise auf den Dissens.

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#10

Kann man nicht das Gerichtsurteil irgendwie einsehen?
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Thanks given by: Regi


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