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Aktenkundige Psychodiagnosen und Antrag auf EU-Rente - Druckversion

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RE: Aktenkundige Psychodiagnosen und Antrag auf EU-Rente - Hans-Bert - 11.08.2017

@Johanna: Wie bereits geschrieben, man muss dort ja nicht mitmachen was man nicht kann und sollte es auch nicht. Und das ist ja das gute an der Reha, denn nur so können die Therapeuten und Ärzte ein vernünftiges Gutachten über dein Leistungsprofil erstellen. Wie gesagt, bei den Patienten in der Frühreha bestand die Reha zum Beispiel daran wieder zu erlernen, alleine auf Toilette zu gehen oder selbstständig zu essen. Von daher bleib ich dabei, nicht Rehafähig zu sein ist schwer. Meine zweite bestand aus manueller Therapie, wo ich nur liegen musste und ein Phyisotherapeutin versucht hat meine Nervengeschichten zu bearbeiten. Und liegen kann man doch immer, oder? Und Psychologen sind wie bereits geschrieben auch nur mal zum quatschen da.

@Markus:

Zitat:Mir geht es gar nicht um die Borreliose, sondern darum, keine stigmatisierende psychiatrische Diagnose zu bekommen. Bei jedem Arztbesuch fragt der Arzt, was man beruflich macht. Wenn man dann sagt, dass man berentet ist, wird auch gleich die Frage kommen, weshalb. Und schon ist man wieder in einer Schublade. Ein Beispiel von vielen. Finanziell macht es für mich vermutlich eh keinen Unterschied, ob Rente oder Sozialhilfe oder H4.

Du zerbrichst dir zu sehr den Kopf über das was andere Denken. Meine Erfahrung ist, dass sich jeder Arzt sowieso sein eigenes Bild macht und auf die anderen Diagnosen keinen Wert legt. Und dann stell dir doch mal bitte die Frage, was passiert, wenn du wegen "Borreliose" berentet wirst und zum Arzt gehst? Genauso nichts anderes. Das kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen. Dann wird maximal noch gefragt ob du Leitliniengerecht therapiert wurdest. Dann sagst du ja und dann ist das Thema auch durch. Dann sind es eben "Defektheilungen" und die Sache ist für den Arzt genauso erledigt.

Zitat:Wenn man mal rein quantitativ die Berichte anschaut, sieht das so aus: Standardsachen bei allen möglichen Fachärzten über die Jahre weg eigentlich immer unauffällig; dann 2-3 Berichte von Psychokliniken und sicher nochmal gleich viele Psychodocs/Therapeuten, bei denen man nach Aktenlage meinen muss, dass ich schwerst gestört bin, in Wahrheit allerdings nur an einer unerkannten Infektion gelitten habe.

Ich verstehe nicht, wieso du das so abwertend schreibst. Psychische Erkrankungen sind genauso Erkrankungen wie jede andere auch. Und das hat nichts damit zu tun ein Psycho zu sein oder einen an der Klatsche zu haben.
Was wurde denn aus den Diagnosen die dir die Kliniken gestellt haben? Wurden die Therapiert? Wenn ja wie? Was hat es gebracht? Und wenn nichts, was wurde Vorgeschlagen wie es weiter geht? Was macht dich so sicher das die Borreliose für deine Beschwerden verantwortlich ist?

Es bringt nichts, gegen eine Wand zu laufen. Eher sollte man versuchen an ihr vorbei zu gehen.


RE: Aktenkundige Psychodiagnosen und Antrag auf EU-Rente - johanna cochius - 11.08.2017

Zitat:Wie bereits geschrieben, man muss dort ja nicht mitmachen was man nicht kann und sollte es auch nicht

Ja, leider kenne ich aber einige "Fälle" wo das so war und dann stand hinterher im Entlassungsbericht, dass die Patientin nicht willens war die Therapien mitzumachen... Da kommt es wohl sehr darauf an wo man in Reha geht und welche Ärzte+Therapeuten man da erwischt.


RE: Aktenkundige Psychodiagnosen und Antrag auf EU-Rente - Hans-Bert - 11.08.2017

Da gebe ich dir grundsätzlich Recht. Ich hatte auch so einen "Drachen" als Oberärztin. Es kommt aber auch darauf an, wie man sich dort präsentiert. Wenn man sich von vornherein hinstellt und sagt: "Das kann ich alles nicht, ich will es auch nicht probieren und ihr seid alle doof" dann bekommt das Echo auch dementsprechend zurück.

Mein "Drache" sagte gleich nach dem Guten Tag, mein Name ist..., "Also erstens, ich habe mir ihre Unterlagen angeschaut, Borreliose haben sie nicht mehr, dass wurde erfolgreich behandelt, also fehlt ihnen nichts". Nun hätte ich natürlich diskutieren können, aber was hätte mir das gebracht? Nur Unmut den sie dann im Entlassungsbericht ausgelassen hätte.
Ich habe dazu einfach nichts gesagt, bzw. "ich habe die Diagnosen und Berichte ja nicht gestellt, ich bringe sie nur mit, ich weiß ja selber nicht was mir fehlt, ich bin ja auch kein Arzt" und schon hatte ich ihr den Wind aus den Segeln genommen und ihr den Ball wieder zurück geschoben. Auf einmal wurde sie freundlich und wir besprachen was ich machen kann und was nicht. Dabei sagte ich, wenn sie mir zum Beispiel Fitnessraum vorschlug, dass ich gerne alles probiere was sie mir als Ärztin sagt, denn ich will ja Gesund werden (Willen zeigen!) Das ich dann im Fitnessraum nach 2 minuten nicht mehr konnte und die Therapeuten das gesehen haben und sagten ich soll aufhören, rückte mich in das Licht "Der will, kann aber nicht" und die Therapeuten strichen dann wieder das Thema Fitness vom Plan und berichteten der Ärztin. Also, erstmal probieren, als von Anfang an alles ablehnen.


RE: Aktenkundige Psychodiagnosen und Antrag auf EU-Rente - AuchDa - 11.08.2017

Hallo,

vielleicht spielt ja ne Diagnose ne Rolle wenn man zb. nen
Sorgerechtsstreit hat oder nen anderen Prozeß.
Das waren immer meine Gedanken dabei.......
Aber was die Zukunft bringt , ich weiß es nicht.


RE: Aktenkundige Psychodiagnosen und Antrag auf EU-Rente - Markus - 11.08.2017

(11.08.2017, 10:59)Hans-Bert schrieb:  Ich verstehe nicht, wieso du das so abwertend schreibst. Psychische Erkrankungen sind genauso Erkrankungen wie jede andere auch. Und das hat nichts damit zu tun ein Psycho zu sein oder einen an der Klatsche zu haben.

Eine Psychodiagnose ist faktisch stigmatisierend. Falls ich abwertend rüberkomme, dann geht das nicht gegen psychisch Erkrankte, sondern dagegen, wie innerhalb der Psychiatrie und Psychosomatik Diagnosen zustande kommen, und auf welcher Basis da therapiert wird. Ich hätte kein Problem mir ein psychisches Krankheitsbild einzugestehen, wenn es tatsächlich der Fall sein sollte. Ich will ja nichts anderes als wieder gesund werden. Tatsächlich habe ich mich jahrelang unter solch einer Prämisse voller Hoffnung therapieren lassen, was aber nichts gebracht hatte.

(11.08.2017, 10:59)Hans-Bert schrieb:  Was wurde denn aus den Diagnosen die dir die Kliniken gestellt haben? Wurden die Therapiert? Wenn ja wie? Was hat es gebracht? Und wenn nichts, was wurde Vorgeschlagen wie es weiter geht? Was macht dich so sicher das die Borreliose für deine Beschwerden verantwortlich ist?

Ich bin mir nicht sicher, dass Borreliose meine Beschwerden verursacht; ich halte es aber für am wahrscheinlichsten, u.a. weil ich eindeutige repoduzierbare Verbesserungen unter Ceftriaxon und Piperacillin hatte + positiven LTT. Was ich sicher sagen kann, ist, dass ich nach 10 Jahren Odyssee durch paar Monate Doxy im Jahr 2012 so weit wieder hergestellt wurde, dass ich zwei Jahre arbeiten gehen konnte. Aus einer psychosomatischen Klinik wurde ich einige Zeit zuvor als voll arbeitsfähig entlassen. Die 10 Wochen Aufenthalt hatten allerdings gar nichts gebracht, was in dem Bericht im Grunde etwas verklausuliert auch so drin steht. Psychopharmaka habe ich allerdings nie wirklich genommen. Also bestanden die Therapien aus Einzel- und Gruppengesprächen und ziemlich viel esoterischem Unsinn, den ich im Detail nicht mehr wiedergeben kann (war da in einer speziellen psychosomatischen Klinik, weil ich halt was ohne oder mit wenig Medikamenten wollte).

Ich habe jetzt erstmal ein Gespäch beim Rentenberater, um zu sehen, ob ich überhaupt die formalen Voraussetzungen erfülle (nach meiner Recherche ja).


RE: Aktenkundige Psychodiagnosen und Antrag auf EU-Rente - FreeNine - 11.08.2017

Hallo Markus,
Die Diagnosen allein tragen noch nicht zu einer Rentenbewilligung bei. Egal ob Borreliose, Psyche oder CFS.

Wichtig ist die richtige Darstellung der Einschränkungen, die die geminderte Leistungsfähigkeit erklären. Und das möglichst mit objektiven Befunden.
Bei dem Rentenantrag geht das mit den Arztberichten los. Sind die nicht hieb- und stichfest, interpretiert der Rententräger alles andere daraus. Gutachter unterstützen das ganze und das Ergebnis - Ohne Worte.

Ich habe da so meine Erfahrung gemacht und nach ca. 6 Jahren Kampf mit der DRV und 5 Gutachten die Klage vorm LSG dieses Jahr zurückgenommen.

Der letzte Gutachter hat sage- und schreibe eine Litanei von Diagnosen     * aufgestellt und da ich in der Begutachtung relativ still auf dem Stuhl saß und auch Antworten gegeben habe usw., bin ich trotz allem über 6 Stunden arbeitsfähig für meinen alten Arbeitsplatz. Wenn man aber morgens 8 Uhr bestellt ist, da noch vorerst relativ fit und ausgeschlafen und der Gutachter nur dass sieht (und sehen will) und die Begutachtung nach 1,5 h beendet ist. - Wäre er mit mir eine Stunde durch den Park gelaufen und hätte dabei seine Fragen gestellt, hätte er eher gesehen, wie es mit der Leistungsfähigkeit in Wirklichkeit aussieht, denn in der Zeit mit der Anstrengung wäre mein Akku auf Notstrom gelaufen und mein Hirn hätte stagniert ... und er wäre mir definitiv davongelaufen Undecided
* Eine beidseitige Coxarthrose, die als Folge eines Geburtsfehlers sich entwickelt hat und auf jeder Rötgenaufnahme und von jeden Orthopäden am Gangbild zu sehen ist. Hat auch der orthopödische Gutachter im Gutachten aufgeführt, die ist hier gleich mal ganz weggelassen. Darauf basieren die anerkannten Einschränkungen im Gutachten, nur noch leichte körperliche Arbeiten durchführen zu können ...
Der beauftragte Gutachter davor des Sozialgerichtes hatte die Frage zu den Diagnosen noch etwas anders formuliert Confused :
   

Was ich damit sagen wollte:
In der Reha ist die Chance meiner Meinung nach größer, die noch mögliche oder nicht mehr mögliche Leistung eines Patienten über einen längeren Zeitraum zu beobachten und dann auch besser zu beurteilen. Vor allem wenn es eine Reha der DRV ist. (Die können ja ihren eigenen Befund nicht so einfach verwerfen.)

So eine Begutachtung ist eine reine Momentaufnahme und kann die Beurteilung im Befund des eigenen Arztes völlig außer Kraft setzen.

Selbst der Befund einer Neurologischen Klinik mit einer 5tägigen intensiven Testung der Kognitiven Fähigkeiten wurde bei mir nicht anerkannt. (Diese Klinik führt wohl bemerkt u.a. Studien für das Max-Plank-Institut durch) Der Befund war von einem Prof und 2 Ärzten unterzeichnet. Und dann kommt so ein Aktenarzt, der Gutachten machen darf, und bezweifelt dass alles und der beauftagte Gutachter des Gerichtes bläst in das selbe Horn...

Ich hatte für mich entschieden, das ich auch keine reine Psycho-Diagnose haben will in den Unterlagen, damit die ev. ursächliche Diagnose nicht vergessen wird und auch ggf. eine Behandlung ev. in Zukunft erfolgt bzw. die bisherigen Behandlungen nicht eingestellt oder untersagt werden. Gegen eine psyschische Diagnose als Folge einer Multisystemerkrankung habe ich mittlerweile keine Einwände mehr, da noch solchen Odysseen ja einfach etwas hängen bleiben muss!!! Wink

Bei mir wurde die Diagnose Borreliose ja schon in der Reha 2009 verfolgt und auch mit zur Weiterbehandlung im Abschlußbericht aufgezeigt. Da die erfolgte Antibiotikabehandlung kurz vor der Reha anschlug, ging es mir dort relativ gut und ich wurde arbeitsfähig entlassen. Danach ging der Spuk Stück für Stück wieder los. Und da ich dann ende 2010 nicht mehr arbeitsfähig war - mein Arbeitgeber mir klipp und klar gesagt hat, dass ich in dem Zustand nicht wieder kommen brauche, bin ich bis heute nicht gekündigt, aber auch nicht fit zur Arbeit und somit durchweg krankgeschrieben.

Ich hänge mal zur Info ein Merkblatt an, findet man auch noch in anderen Beiträgen:
MERKBLATT Gewährung öffentlicher Leistungen wegen gesundheitlicher Einschränkungen

Für so einen Antrag benötigt man auch eine Portion Glück (... ev. einen guten Rechtsanwalt, einen guten Bearbeiter der DRV, Gutachter bzw. Richter usw. zu finden!)
Diese Portion Glück wünsche ich Dir bzw. viel Kraft und Ausdauer wenn nötig! Wink Icon_winken3

LG FreeNine


RE: Aktenkundige Psychodiagnosen und Antrag auf EU-Rente - FreeNine - 11.08.2017

(08.08.2017, 09:01)Markus schrieb:  Welche Möglichkeiten der Einsichten hat die DRV? Wird die da in meinen gesamten Patientenakten einer 20-jährigen Krankengeschichte wühlen? Da sind eine Menge Berichte von Psychodocs und auch Kliniken dabei, die inhaltlich teils jeder Beschreibung spotten. Jetzt habe ich halt die Befürchtung, dass mir das zum Nachteil gereicht.

Eigentlich hat die DRV ec. nur Unterlagen der letzten 5 Jahre angefordert, soweit das in meiner Erinnerung ist.
Steuern kannst du es selbst etwas bei der Ärzteliste und Diagnosen/Behandlungen, die du im Antrag angibst.
(Haste halt eine Klinik oder Arzt vergessen. Kann doch mal passieren.)
Sie fordern meist Unterlagen des Hausarzt zuerst an. Je nach den Angaben, geht es dann weiter.
Bzw. du reichst gleich vorhandene Befunde mit ein, die positiv für dich und dein Bild sind.
Bzw. ein unterstützender Befund des behandelnden Arztes ist gleich dabei, beim Antrag.

Ich habe meinen EMR-Antrag 2011 gestellt. Die hatten am Ende nach 6 Jahren nicht mal den Abschlußbericht der Reha / DRV von 2009 in den Unterlagen vorliegen und ich durfte ihn noch dem letzten Gutachter des Landessozialgerichtes zu faxen. Allerdings hat der auch nur noch das negative herausgezogen.

PS. Ich war auch in einer psychosomatischen Reha, aufgrund der Vielzahl von Diagnosen... Da gibts auch eine lange Geschichte dazu ...

Frage von mir. Hast du schon den GdB beantragt?
Ein GdB zeigt ja auch eine gewisse Einschränkung der Leistung an. Mein Neurologin, die zur Borreliose stand und auch einiges verordnet hat, hat mich da ständig bearbeitet, es parallel endlich zu beantragen. Ich habe auch gedacht, dafür reicht es alles nicht. Die Neurologin meinte 50% und das Merkzeichen G wären es nach ihrer Sicht. Bis jetzt habe ich zwar nur 40 % bekommen aber rückwirkend ab 2012. Dem Versorgungsamt habe ich z.B. keine Einsicht bei der DRV gewährt wegen laufendem Verfahren. Und somit ist ein etwas anderes Ergebnis zustande gekommen. Nämlich die Befunde der kognitiven Tagesklinik haben genau die 40 % erbracht!


RE: Aktenkundige Psychodiagnosen und Antrag auf EU-Rente - Filenada - 12.08.2017

Markus, ich verstehe Dich.

(11.08.2017, 21:51)FreeNine schrieb:  Ich hatte für mich entschieden, das ich auch keine reine Psycho-Diagnose haben will in den Unterlagen, damit die ev. ursächliche Diagnose nicht vergessen wird und auch ggf. eine Behandlung ev. in Zukunft erfolgt bzw. die bisherigen Behandlungen nicht eingestellt oder untersagt werden.

Aus genau diesem Grund (vor allem mit dem für die Zukunft geplanten Abspeichern von Diagnosen auf der elektronischen Krankenkassenkarte im Hinterkopf) hab ich das Wort Depression auf dem GdB-Formular, welches das Versorgungsamt meiner Ärztin geschickt hat, kurzerhand durchgestrichen. Aus demselben Grund hab ich damals auch eine "Psycho-Diagnose" auf dem Krankenschein abgelehnt. Wollte meine damalige Ärztin raufschreiben, weil sie mich dann ohne Probleme paar Monate im Stück krankschreiben könnte.
Ich hab zwar einen anna Klatsche Icon_winkgrin, aber keine Depression und keine psychische Störung, welche meine vergangenen und aktuellen Beschwerden ausgelöst hat. Und möchte nicht, daß dies irgendwann irgendwo mir mal auf die Füße fallen könnte in welcher Form auch immer.


RE: Aktenkundige Psychodiagnosen und Antrag auf EU-Rente - AuchDa - 12.08.2017

(11.08.2017, 21:51)FreeNine schrieb:  Wenn man aber morgens 8 Uhr bestellt ist, da noch vorerst relativ fit und ausgeschlafen und der Gutachter nur dass sieht (und sehen will) und die Begutachtung nach 1,5 h beendet ist.

So eine Begutachtung ist eine reine Momentaufnahme und kann die Beurteilung im Befund des eigenen Arztes völlig außer Kraft setzen.

Hallo,
ging mir ähnlich.
Ein Arzt kann durch die kürze der Zeit nicht feststellen wie es dir wirklich geht.
Bzw. manchmal frag ich ob die das wirklich wollen, oder dir einfach einreden wollen, daß alles halb so schlimm ist.

Es gehört wirklich viel Glück dazu, ob man es schafft oder nicht.


RE: Aktenkundige Psychodiagnosen und Antrag auf EU-Rente - Markus - 24.05.2018

Ich schreibe mal hier weiter. Ich werde in absehbarer Zeit zu einem Rentengutachter müssen, je nachdem wie langsam die Mühlen da mahlen kann es noch Wochen oder Monate dauern.

Nun kommt da ja alles an Diagnosen/Arztbesuchen der letzten Jahren auf den Tisch, womit wir wieder bei den aktenkundigen Psychodiagnosen sind, die zumindest in einem Fall auch von einer Klinik stammt und daher entsprechend "gewichtig" sein dürfte.

In einem anderen Thread habe ich ja geschrieben, dass ich einen Stufenplan verfolge um endgültig von den Psychodiagnosen loszukommen (bei meinen mich behandelnden Ärzten ist das eh nicht das Thema, aber man muss es ja auch der DRV recht machen).

Der erste Schritt war eine Blutuntersuchung bei einem Immunologen. Dort zeigten sich Hinweise auf eine chronische Immunaktivierung. Schritt zwei war dann der Besuch bei einem Neurologen, der mich mit (immunologisch bedingtem) CFS diagnostiziert hat. Mein Hausarzt (Internist) behandelt mich schon lange unter der Prämisse einer chron. Multiinfektion, wofür es auch serologische Anhaltspunkte gibt.

Den letzten Schritt habe ich aber bisher aus Kostengründen ausgespart, und das wäre der Besuch bei einer privatärztlich-gutachterlich tätigen Neurologin/Psychiaterin, die auch kompetent zu sein scheint im Themenfeld CFS/Borreliose/Umweltmedizin etc. Dort wollte ich vorstellig werden und mir bescheinigen lassen, dass meine Psyche den Umständen entsprechend normal ist, um einen Gegenpart zu dem Klinikbericht aus 2016 zu haben.

Jetzt ist die Frage, ob ich das vor dem DRV Gutachten machen sollte, damit da schon möglichst viele für mich sprechende Befunde auf dem Tisch liegen, oder aber ob man das Gutachten erst abwartet und sozusagen das Kind in den Brunnen fallen lässt (ein günstiges Gutachten halte ich bei diesem Krankheitsbild für sehr unwahrscheinlich).

Ich möchte mich an der Stelle gegen die Psychodiagnosen wehren (man weiß nicht was noch kommt) und auch gegen eine psychosomatische Reha, denn da wird ja viel auf Aktivierung wert gelegt, was bei Immunaktivierung natürlich kontraproduktiv ist.