RE: "Lustiges" Quartett -
FreeNine - 02.06.2015
Hallo Amrei, Rosa und anfang,
danke für eure Worte, da sieht man, das man wenigstens nicht allein so blöd dasteht.
Ich hatte ja gehofft, da es ein neutrales Gutachten angeordnet vom SG war, das auch so begutachtet wird. Die neurol. Gutachterin war ja ganz umgänglich, so das ich ganz vergessen hatte, zu fragen, ob mein Begleitperson mit dabei sein darf beim Gespräch und ebenfalls meine Notizen nicht rausgeholt. Alles ging nach Computerschema - sprich die Fragestellung, so das ich im nachhinnein mich gefragt habe, wie sie jetzt eigentlich meine Leistungsfähigkeit einschätzt, wenn sie sich nicht an den Untersuchungsergebnissen meiner Ärtzte orientiert. Platz für eigene "Worte" war wohl nicht angedacht!
Habe heute alles noch ein vielfaches Mal durchgelesen.
Da wurden nur die für die RV positiven Zitate rausgesucht, ....
Ein EEG - welches gemacht wurde während der Begutachtung - wird nirgends erwähnt. ??? Es hätte doch wenigstens - EEG: oB - erscheinen müssen.??? Und das das EEG gemacht wurde, werde ich nicht gleich vergessen, da die mir so viel Kontaktpaste auf den Kopf geschmiert hatten, das ich hinterher aussah, als hätte man mir eine Ladung Scheuersand über den Kopf geschmiert und das juckte und krümmelte danach so herrlich auf mein schwarzes T-Shirt.
(Die Uni rückt ja mir auch keine Angaben über ihr EEG von 2012 raus.)
Langsam macht mich das doch sehr stutzig!
Zum schwarzen T-shirt hatte ich eine stinknormale 08/15 Jeans an, womit der Text im Gutachten lautet "modisch gekleidet" und so könnte ich das ganze fortführen...
Zur Begutachtuing meiner Leistungsfähigkeit durfte ich Superintelligente Tests machen:
Eine Uhr mit der Uhrzeit 11.50 Uhr aufzeichnen.
Eine Rechenaufgabe 100-7.
Eine 5stellige Zahl merken, nach der im Gespräch 3x mal nachgefragt wurde. Als ich sie nicht zusammenbekam, wurde mir indirekte Hilfe gegeben.
Bildchen merken war noch so eine Aufgabe. Die habe ich auch nicht alle zusammen bekommen. Da hat man dann wohl auch noch ein Auge zugedrückt, damit ich die volle Punktzahl habe. So dass ich als Ergebniss lese : überdurchschnittliche Leistung.
Na Bravo!
Dazu noch so ein paar schlaue Fragebögen...
Aber ich höre jetzt auf
@Amrei, da wünsche ich euch recht gutes Durchhaltevermögen!
LG und trotz allem eine Gute Zeit
FreeNine
PS. Unser Leiter der SHG hat eine Anfrage an die AOK gestellt nach einen auf Borreliose spezialisierten Arzt um diese den betroffenen "Neulingen" zu benennen können. Das Ergebnis: In einer Großstadt mit über 500.000 Einwohnern und dem näheren Umkreis von ca. 50 - 100 km konnten sie keinen benennen.
Und genannt wurden ihm 3 Ärzte von der H-S-Ärzteliste, davon einer, der keine Patienten mehr aufnimmt und einer der nur privat behandelt.
Das gibt doch alles zu denken!
RE: "Lustiges" Quartett -
Rosa45 - 18.08.2015
Hallo Zusammen,
mal wieder ein kurzes Update von mir.
Bezüglich der Arzthaftung warte ich seit 16 Monaten auf eine erste Bearbeitung zur Berufung beim zuständigen OLG. Es hat sich nichts getan.
Mit der DRV liege ich immer noch in erster Instanz im Rechtsstreit. Inzwischen hat sich heraus kristallisiert, das ich auch eine Atlasfraktur und eine Hirnstammschädigung habe (durch den Unfall).
Die BG streitet immer noch alles ab (ist aber nicht für die Borreliose zuständig sondern für den Unfall) - schiebt alles auf die Borreliose und der gerichtlich bestellte Gutachter wegen der Folgen der Borreliose zur PUV behauptet, das weder die Borreliose noch der Unfall irgendwelche Folgen hinterlassen hätte.
Es geht also weiter im Spiel der "Gutachter" vor Gericht, es wird sowohl der gesicherte Ablauf als auch sämtliche Befunde so hingemogelt und verdreht wie es der jeweilige Gutachter für die jeweilige Gesellschaft gerne haben möchte.
Nur blöd wenn alle anderen Gutachter bisher die Borreliose bestätigt haben, den Zusammenhang zum Knie und der Polyneuropathie und noch einigen anderen Auswirkungen hergestellt haben und auch das Versorgungsamt das mit einem unbefristeten GdB von 50 auf die Borreliosefolgen festgestellt hatte.
LG Rosa
RE: "Lustiges" Quartett -
FreeNine - 20.10.2015
*OMMMMMMMG*
Habe dieser Tage eine ergänzende Stellungnahme des Gutachters erhalten.
Und weis jetzt, warum das EEG nicht aufgeführt wurde und vieles mehr.
Das EEG konnte aufgrund "suboptimaler" Ableitung nicht zur Befundung herangezogen werden.
Bisher wurde die Rentenklage noch nicht abgewiesen, wie bereits vom SG angedeutet.
Mir ist danach den ganzen "Wahnsinn" zu veröffentlichen, aber ist wohl nicht gerade sinnvoll im Moment.
Zitat:es wird sowohl der gesicherte Ablauf als auch sämtliche Befunde so hingemogelt und verdreht wie es der jeweilige Gutachter für die jeweilige Gesellschaft gerne haben möchte
An der Aussage ist viel dran!!!!
LG
RE: "Lustiges" Quartett -
Rosa45 - 20.10.2015
Hallo FreeNine,
wir haben uns auf einen gerichtlichen Vergleich mit der DRV eingelassen, da es für mich und meinen Mann finanziell vor dem absoluten Aus steht.
Sie gewähren 2,5 Jahre rückwirkend EM Rente. Der Vergleich ist von Anfang September und bis heute keine Reaktion auf Antrag auf Vorschuss und auch kein Bescheid.
Habe heute beim SG die Vollstreckung beantragt.
Die Berufung wegen der Arzthaftung wurde abgewiesen und den Prozess selbst weiter zu finanzieren (ohne PKH) geht nicht mehr.
Gegen die Falschaussagen des Gutachters habe ich vor einigen Wochen Strafanzeige wegen Verdacht auf unrichtiges Gesundheitszeugnis gestellt.
Der Prozess wegen der Unfallversicherung läuft immer noch. Nach dem der Gutachter dort 10 Monate für 7 Seiten benötigt hat, um aus einer gesicherten Entzündung des Kniegelenkes (Monarthritis auf Grund Borreliose/letztes gerichtliches Gutachten DRV und vorherige Gutachten) mit nachfolgender sekundärer Arthrose mit Belastungsminderung u.s.w. also Stadium III eine verursachende Arthrose zum machen - von einer Entzündung würde nicht berichtet werden, eine Polyneuropathie würde bei Borreliose nicht vorkommen u.s.w. ist dieser nach unserem erneuten Vortrag mit Beweisen zu einer Stellungnahme durch das Gericht aufgefordert worden.
Über den Abgabetermin ist dieser wiederum schon 2 Wochen drüber.
LG Rosa
RE: "Lustiges" Quartett -
FreeNine - 20.10.2015
Hallo Rosa,
dass ist alles sehr traurig und ich hoffe das es sich alles bald einigermaßen zu Euren Gunsten klärt!!
Ich umärmle Euch
Da muss ich dankbar sein, das mir wenigstens Harz4 zusteht!
Irgendwie scheinen wir die absoluten Einzelfälle zu sein?!
Eigentlich doch alles ganz easy?! - Denn hier zu lesen - Bundesministerium für Arbeit und Soziales _Stand 2014:
https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a-261-erwerbsminderungsrente-2013-04-26.pdf?__blob=publicationFile
Zum Thema: "Erwerbsminderungsrente"
Zitat:... Arbeit ist ein wesentlicher Bestandteil unseres Lebens: Wer
durch Arbeit seinen Lebensunterhalt sichert, steht auf eigenen
Füßen, kann selbstbestimmt handeln und erfährt gesellschaftliche
Anerkennung. Darüber hinaus finanzieren wir durch
Arbeit maßgeblich unsere soziale Absicherung zum Beispiel
bei Krankheit oder im Alter. ...
Zitat:....
Was tun, wenn meine Gesundheit
mich im Stich lässt?
Hilfe bei verminderter Erwerbsfähigkeit
Über 17o.ooo Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen jedes Jahr aus gesundheitlichen Gründen ihren Job vor Erreichen des Rentenalters aufgeben oder ihre Arbeitszeit reduzieren. Meistens sind es Probleme mit Gelenken und Wirbelsäule, innere Krankheiten oder psychische Beschwerden, die es unmöglich machen, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Verminderte Erwerbsfähigkeit, oft verbunden mit dem Verlust des Arbeitsplatzes, ist ein harter Einschnitt in die persönliche Lebensplanung. Häufig fängt der Körper gerade dann an zu streiken, wenn der Höhepunkt der beruflichen Laufbahn erreicht ist. Doch in dieser schwierigen Situation stehen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht ungeschützt da. Durch ihre Beiträge zur Rentenversicherung haben sie auch einen umfassenden Schutz gegen den vorzeitigen Verlust ihrer Arbeitskraft erworben. ...
Und weiter:
Zitat: ... Umfassender Schutz
Um ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben aus gesundheitlichen Gründen zu verhindern, stellen die Träger der Rentenversicherung ihren Versicherten umfassende Leistungen zur Prävention und Teilhabe (Rehabilitation) zur Verfügung.
Präventionsleistungen haben zum Ziel, die Gesundheit und damit die Beschäftigungsfähigkeit von Versicherten nachhaltig zu sichern. Sie werden bereits bei ersten gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die sich auf die Beschäftigungsfähigkeit ungünstig auswirken, erbracht.
Die Leistungen zur Teilhabe an die Versicherten umfassen
die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation). Ziel dieser Leistungen ist, die durch eine Krankheit oder eine Behinderung gefährdete oder bereits beeinträchtigte Erwerbsfähigkeit zu sichern oder sogar wiederherzustellen.
Es soll möglichst der bestehende Arbeitsplatz erhalten werden und, wenn dies nicht möglich ist, die Wiedereingliederung auf einem anderen Arbeitsplatz gefördert werden.
Wenn dieses nicht gelingt, wird der Verlust an Erwerbsfähigkeit durch eine Zahlung aus der gesetzlichen Renten--
versicherung ausgeglichen. ...
GLG FreeNine
RE: "Lustiges" Quartett -
Rosa45 - 20.10.2015
Ja nicht,
so einfach geht das mit der "Absicherung" bei der DRV, das ganze hat bei mir ja nur 3,75 Jahre vom Antrag bis zum Vergleich gedauert.
Da kommt das ja auch auf ein oder zwei Monate wegen des Bescheides oder einer Zahlung nicht mehr drauf an.......
Es stehen aber schon wieder die nächsten Verfahren in den Startlöchern. Aber das ist ein anderes Thema.
Über die letzten 6 Jahre könnte ich einen ganzen Roman füllen
mit negativen Erfahrungen. Wenigstens die Krankenkasse hat mir sehr geholfen und ist sehr hilfsbereit.
Ich habe im letzten Jahr auch einen Facharzt kennen gelernt der ganz offen tacheles gesprochen hat, nicht wegen seiner Kollegen sondern wegen der Klarheit der Erkrankungen. Seit dem fühle ich mich etwas sicherer und versuche weiter für unser Recht zu kämpfen.
Ich werde dazu auch immer mal berichten, das hatte ich hier ja auch versprochen.
Seit beide ganz leib gegrüßt, Rosa + Familie
RE: "Lustiges" Quartett -
Rosa45 - 16.11.2015
Hallo Zusammen,
ich hatte ja versprochen immer mal wieder zu berichten.
Vorab, haltet immer guten Kontakt zu Eurer Krankenkasse
.
Das Verfahren gegen die PUV wegen der Borreliose läuft immer noch. Der Gutachter, der von der Ärztekammer vorgeschlagen wurde und dann vom Gericht bestimmt wurde, kommt aus einer Klinik die auch behandelt / diagnostiziert hat.
Nun was soll ich Euch sagen, der Gutachter behauptet das meine Kniegelenksarthritis eine "Arthrose" ist und eine Polyneuropathie bei Borreliose nicht vorkommt und somit keines der Schäden (auf die ich seit 2012 einen unbefristeten GdB von 50 hatte) durch Borreliose verursacht wurde, ja das niemals eine Borreliose vorlag.
Nur dumm das wir die Abrechnungsdiagnose besagter Klinik haben, die als einzige und gesicherte Diagnose A69.2 Lymekrankheit besagt (nichts von Arthrose o.ä.) und das kann man nun mal Jahre später nicht mehr manipulieren.
Ich bin mal auf die Reaktion gespannt, wenn wir das nun als Beweis bei Gericht vorlegen.
LG Rosa
RE: "Lustiges" Quartett -
Hydrangea - 16.11.2015
@Rosa
Danke dass Du diesen mutigen und ansrengenden Weg gehst. Danke, dass Du uns hier daran teilhaben lässt.
RE: "Lustiges" Quartett -
FreeNine - 08.12.2015
Hallo @ all, liebe Rosa;
Mein Gerichtstermin in der Rentenklage liegt nun hinter mir. Das Urteil war schon aus den ersten Worten des Richters zu entnehmen. (Rentenantrag vor 4 Jahren gestellt!)
Ohne Worte: Die Klage wurde abgewiesen!
Ablauf. Verhandlung war auf eine halbe Stunde angesetzt. 5 min verspätet begann der Richter den bisherigen Vorgang vorzutragen. Das dauerte ca. 10 min. Der Richter bezog sich zusammenfassend nur auf die 3 Gutachten der DRV und das Gutachten des SG und lobte seine Gutachterin in höchsten Tönen!
Jetzt durften wir uns äußern, da der Ausgang schon feststand, war da ja nicht viel mehr zu erklären.
Meine gegensätzlichen Befunde und Gutachten und sogar nachgewiesene widersprüchliche Aussagen der DRV wurden ignoriert bzw. heruntergespielt.
Aus meiner Berufsausbildung wurde ein
Anlernberuf gemacht. (Ich bin vor 61 geboren und zähle eigentlich auch noch unter den Berufsschutz ich glaube §240 - muss ich nachschauen...) - habe selbst kurz noch einiges versucht richtigzustellen bzgl. Arbeitsstelle und Aussagen DRV.
Jedenfalls an meinen Vertreter gerichtet, äußerte der Richter sich im Gespräch, sie haben sich ja über eine Berufung informiert...
Zur Frage an die Vertretung der DRV ob sie noch etwas zu ergänzen hätten. - Wir schließen uns den Ausführungen des Richters an.
Somit wurde die Klage abgewiesen und ich warte nun auf das dazugehörige Schriftstück.
@ Rosa - ich hatte dir gleich darauf eine PN geschrieben. Muss sie aber gelöscht statt versendet zu haben. Ich melde mich aber noch mal!
Also geht es weiter im alten Trott ..... Und in Berufung!
LG
RE: "Lustiges" Quartett -
Rosa45 - 08.12.2015
Hallo FreeNine,
tut mir echt leid, aber woher kenne ich das nur?
Ich bin inzwischen bei dem Versuch der Zwangsvollstreckung auf die Nachzahlungen, da die liebe Rentenversicherung es innerhalb von 3 Monaten nicht geschafft hat diese zu brechnen.
Es sollten die Damen und Herren dort mal mit unseren Leiden und dem Behördenwahnsinn gleichzeitig kämpfen sollen und das nur ein paar Monate (wir kennen das über Jahre
)
LG Rosa