Dieses Forum nutzt Cookies
Dieses Forum verwendet Cookies, um deine Login-Informationen zu speichern, wenn du registriert bist, und deinen letzten Besuch, wenn du es nicht bist. Cookies sind kleine Textdokumente, die auf deinem Computer gespeichert sind. Die von diesem Forum gesetzten Cookies düfen nur auf dieser Website verwendet werden und stellen kein Sicherheitsrisiko dar. Cookies auf diesem Forum speichern auch die spezifischen Themen, die du gelesen hast und wann du zum letzten Mal gelesen hast. Bitte bestätige, ob du diese Cookies akzeptierst oder ablehnst.

Ein Cookie wird in deinem Browser unabhängig von der Wahl gespeichert, um zu verhindern, dass dir diese Frage erneut gestellt wird. Du kannst deine Cookie-Einstellungen jederzeit über den Link in der Fußzeile ändern.


"Lustiges" Quartett
#1

Wie wir ja schon mehrfach berichtet haben, führen wir mehrere rechtliche Verfahren.

Gegen die DRV, die behauptet es läge ein diffuses Krankheitsbild ohne ursächliche Erkrankung vor, die Arzthaftung bei der ein nicht operativ versorgbarer Gelenkerguss trotzdem operiert wurde (Arthritis) und gegen die private Unfall die behauptet das die Borreliose nicht abgestritten wird - die eingetretenen Folgen hätten aber nichts mit Borreliose zu tun haben und da ist doch noch der Wegeunfall.

Bei der BG wird nunmehr die Borreliose mit Kniegelenkentzündung (Arthritis) und PNP als unfallunabhändgige Vorerkrankung geführt.

Nun bin ich echt gespannt wie das weiter geht, denn die Borreliose würde bei mir nicht als Berufskrankheit anerkannt werden. Allerdings wird es dort wohl gutachterlich bestätigt werden, da ich keine anderen Vorerkrankungen habe und sonst zu viel auf dem Wegeunfall fallen würde.
Das wiederum wird den anderen im Bunde nicht schmecken....
Icon_xmas_kilroy

Wenns nicht so traurig wäre, dann könnte man lachen
Zitieren
#2

Hallo Rosa,

ich drücke dir ganz toll meine 2 x 5 Finger, d.h. ein Daumen macht auch nicht so ganz ohne Schmerzantwort Biggrin mit, damit ein Licht am Ende des Tunnels auftaucht.

Bin ja auch in ähnlichen mittlerweile 3 Verfahren verfangen.

GLG FreeNine
Icon_winken3

PS:
(17.10.2013, 19:57)Rosa45 schrieb:  Das wiederum wird den anderen im Bunde nicht schmecken....
Icon_xmas_kilroy

Warum auch, uns fragt auch keiner, ob es uns schmeckt, jeder Fall muss einen bitteren Nachgeschmack haben, damit wir nicht in Vergessenheit geraten!!!!

“Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.” Mahatma Ghandi

Macht mit in unserem Patientenverein!
Ohne OnLyme-Aktion.org = kein Forum!
Zitieren
Thanks given by: Rosa45 , leonie tomate , Uschi , Claire
#3

Für die ersten Verfahren bei mir wurde in den letzten Tagen nun der geplante "Erörterungstermin" bei SG in ca. 4 Monaten festgelegt.....
LG

“Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.” Mahatma Ghandi

Macht mit in unserem Patientenverein!
Ohne OnLyme-Aktion.org = kein Forum!
Zitieren
Thanks given by: Rosa45
#4

Ich wünsche Dir alles Glück der Welt dafür Icon_winken3

Für das Arzthaftungsverfahren steht ein Termin in ca. 6 Monaten zur Erörterung des med. Gutachtens Icon_xmas1_nosmile

Für das Verfahren gegen die priv. Unfall wurde eine gerichtl. Gutachteranfrage an die Ärztekammer gestellt (vor mehreren Monaten) - bisher ohne Antwort.
Hier hat der Beweisbeschluss aber schon sehr eindeutige Inhalte, aber trotzdem hofft wohl die Gesellschaft immer noch darauf, das die mehrfach bestätigte und gesicherte Diagnose Lymearthritis (Monarthritis Knie, die angeblich ohne Folgen ausgeheilt wäre, obwohl Kapselschwellungen vorhanden sind) und Polyneuropathie (ebenfalls mehrfach auch gutachterlich festgestellt) auf wundersame Weise verschwinden.

Das SG Verfahren gegen die DRV läuft seit Mai - wann sich wohl hier was bewegt.

Und zu allem Übel geht das mit meinem Wegeunfall mit der privaten Unfallvers. genau den gleichen Weg wie mit der Borreliose.

Icon_seb_dead

LG Rosa

Nachtrag: Es hat sich etwas bewegt bei der SG-Klage, ich habe ratenfreie Prozesskostenhilfe für das Verfahren auf EM-Rente unter Zuordnung meiner Anwälte bekommen - kleine Schritte, aber es geht voran. Juchu
Zitieren
Thanks given by: FreeNine
#5

Hallo Ihr lieben,

jetzt wirds richtig lustig.

Ich hatte die Begutachtung der BG wegen meines Wegeunfalles. Mein behandelnder Neurologe (der mich seit Anfang 2012 kennt) hatte ein Schädelhirntrauma II Grades mit Halbseitensymptomatik diagnostiziert, neben der Verletzung meiner rechten Schulter (kann den Arm immer noch nicht heben und hat sich entzündet) und Obstination.
6 Wochen vor dem Unfall war die Begutachtung der RV, bei der ich ein diffuses Krankheitsbild ohne Ursache haben sollte (trotz sämtlicher eindeutiger Befunde) und mit einer Restleistungfähigkeit von über 6 Stunden natürlich.

Jetzt kommt der große Witz, laut Orthopäde der BG kann meine rechte Schulter nicht von dem Unfall geschädigt worden sein, das war vorher schon (an diesem Gelenk hatte ich noch nie irgendwas) und lt. Neurologe der BG ist das auch nicht unfallbedingt, sondern wahrscheinlich durch die Borreliose. Die ist bestimmt durch den Unfall neu ausgebrochen und hat dann das ausgelöst (Notarzt war innerhalb von 15 min vor Ort), was vor dem Unfall nicht zu finden war.

Wie schnell man doch durch die BG zu einer Neuroborreliose kommt, wenn 6 Wochen zuvor durch die RV überhaupt keine Einschränkungen zu finden waren, obwohl man vorher schon 4 Jahre krank war.

LG an alle.
Zitieren
Thanks given by: Nala
#6

(29.10.2013, 11:02)Rosa45 schrieb:  Nachtrag: Es hat sich etwas bewegt bei der SG-Klage, ich habe ratenfreie Prozesskostenhilfe für das Verfahren auf EM-Rente unter Zuordnung meiner Anwälte bekommen - kleine Schritte, aber es geht voran. Juchu

Ich freu mich für dich, aber bitte nicht überbewerten: PKH bekommst du, wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse es hergeben und das Klagebegehren nicht mutwillig ist, sondern Aussicht auf Erfolg bietet. Das wiederum bedeutet, dass du immer schon dann vor dem SG eine PKH bekommst, wenn das Gericht mangels eigener Sachkunde nicht selbst entscheiden kann, sondern ein Gutachten einholen muß.

Deine Schulter: durch den Unfall könnte, so wie es klingt, ein Thoracic Outlet Syndrom ausgelöst worden sein?

Abgesehen davon kannst du natürlich alle Gutachten überall da verwenden, wo es dir sinnvoll erscheint. Vermutlich bist du in allen Verfahren ja von demselben Anwalt vertreten, da macht der das dann schon, denke ich.
*Daumendrück*
GLG Amaz0ne
Zitieren
Thanks given by: Rosa45
#7

Hallo AmazOne,

keine Ahnung was mit meiner Schulter wirklich ist, mal wird gesagt das auf dem Röntgen was zu sehen sei, mal wird das verneint.
Auf den MRT-s ist wohl ständig was zu sehen. Ich hab an den Unfall auch überhaupt keine Erinnerung, auch von meinen 4 Tagen im KH weiß ich so gut wie nichts mehr. Ich soll mit nem Hubschrauber ins KH verbracht worden sein, aber frag mich nicht, ob das stimmt.
Das UK der BG meint nur immer, wie üblich, das ist nicht vom Unfall. Vielleicht hatte ich ja auch keinen Unfall und hab mir die 16.000 € Schaden an unserem Auto nur eingebildet.

Zur Klage, ich weiß schon das es nur ein kleiner Erfolg ist. Es liegen ja aus den anderen Gerichtsverfahren (Arzthaftung auch mit Prozesskostenhilfe und private Unfall) noch weitere Gutachten vor - die laufen z.T. schon 2 Jahre.
Aus allen Gutachten zusammen (jedes beschreibt etwas anderes) bin ich ziemlich kaputt, wenn man sich denn mal die Arbeit macht und die Gutachten zusammen betrachtet.

LG Rosa

Das hatte ich mal an der anderen Schulter ich hab in meinen Unterlagen geschaut, aber jetzt ist es anders und der Schmerz kommt von der äusseren Gelenkkapsel (zum Oberarm hin)
Zitieren
Thanks given by:
#8

Hallo zusammen,

habe gerade die neueste Stellungnahme der DRV zur Klage auf EM-Rente erhalten.

Hab Ihr gewußt, das gutachterlich festgestellte Polyneuropathie (mit sensiblen Ausfällen und Ausfällen von Muskeleigenreflexen), chronisch schmerzhafte Lymphknotenschwellungen (Leiste), Lyme-Arthritis in den Knien, chronische Immunschwäche mit chronischer Nasennebenhöhlenentzündung, Menengismus und Muskelschwächen in der Rumpfmuskulatur, ausgeprägte Skoliose und CFS insgesamt keine Einschränkung der vollschichtigen Erwerbsfähigkeit bedingen? Die liegen ja auch nur seit ca. 3 Jahren vor und sind nicht dauerhaft.

Selbst die Folgen meines Verkehrsunfalles sind nach 7 Monaten natürlich nur vorübergehend und bedingen nur AU.

LG Rosa

Für alle, die nicht so viele Einschränkungen haben und dennoch ständig AU:

Erwerbsminderungsrente bei gehäufter Arbeitsunfähigkeit

Das Bundessozialgericht beschäftigte sich in einem Beschluss vom 31. Oktober 2012 zu einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erneut mit der Frage, wann eine gehäufte Arbeitsunfähigkeit Zweifel an der Einsatzfähigkeit des Versicherten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt begründet und eine Verweisungstätigkeit benannt werden muss (BSG B 13 R 107/12, Rdnrn. 15 und 16)

[Rdnr. 15] Für die Frage der Erwerbsminderung kommt es nach ständiger Rechtsprechung des BSG nicht darauf an, ob aufgrund von “Krankheit oder Behinderung” Behandlungsbedürftigkeit oder Arbeitsunfähigkeit besteht, entscheidend ist, dass die Erwerbsfähigkeit eingeschränkt wird. Deshalb ist ein Versicherter, der noch eine Erwerbstätigkeit ausüben kann, nicht allein schon deshalb erwerbsgemindert, weil er aufgrund einer wie auch immer verursachten Gesundheitsstörung häufiger arbeitsunfähig ist. Allerdings hat das BSG entschieden, dass das Risiko einer häufigen Arbeitsunfähigkeit dann zu einer Erwerbsminderung führen kann, wenn feststeht, dass die (vollständige) Arbeitsunfähigkeit so häufig auftritt, dass die während eines Arbeitsjahres zu erbringenden Arbeitsleistungen nicht mehr den Mindestanforderungen entsprechen, die ein “vernünftig und billig denkender Arbeitgeber” zu stellen berechtigt ist, sodass eine Einstellung oder Weiterbeschäftigung eines solchen Versicherten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt praktisch ausgeschlossen ist. Geklärt hat das BSG, dass diese Mindestanforderungen jedenfalls dann nicht mehr als erfüllt anzusehen sind, wenn der Versicherte die Arbeitsleistung für einen Zeitraum von mehr als 26 Wochen (sechs Monate bzw. die Hälfte) im Jahr gesundheitsbedingt nicht mehr erbringen kann.

[Rdnr. 16] Hieraus ist jedoch nicht zu schließen, dass ein Versicherter, dessen krankheitsbedingte Zeiten der Arbeitsunfähigkeit den Zeitraum von sechs Monaten/Jahr (voraussichtlich) nicht überschreiten, deswegen nicht (voll) erwerbsgemindert sein kann. Denn auch dann können “häufige” Arbeitsunfähigkeiten vorliegen. Da dem Arb eitsverhältnis ein Dauerelement innewohnt, wird die erforderliche Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers grundsätzlich an jedem Tag der Arbeitswoche erwartet. In diesem Zusammenhang hat der Senat in der vorgenannten Entscheidung bereits darauf hingewiesen, dass häufige, zeitlich nicht genau festliegende (nicht “einplanbare”), mit einer vollständigen Leistungsunfähigkeit verbundene Arbeitsunfähigkeitszeiten den “unüblichen Arbeitsbedingungen” zuzuordnen sind und Gesundheitsstörungen mit entsprechenden Arbeitsunfähigkeiten schwere spezifische Leistungseinschränkungen darstellen können.

Das BSG führte bereits in einer Entscheidungen aus dem Jahr 2011 aus, dass bei ernsthaften Zweifeln an der Einsetzbarkeit des Versicherten in einem Betrieb eine Verweisungstätigkeit zu benennen ist (BSG vom 19. Oktober 2011, B 13 R 78/09 R)

inhaltlich hier zu lesen: http://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/e...aetigkeit/
Zitieren
Thanks given by: Filenada , Amrei
#9

Äähem..waren das jetzt Auszüge aus einer Karnevalsitzung-oder wollte da jemand Punkte machen..ansonsten wär der Klartext: sie sind selbst schuld-sehen sie zu,wie sie klar kommen und stellen sie sich nicht so an - würde sagen....da wird wieder mehr Volkswirtschafttliches Denken+Angangemand erwartet.Da sind sich einige für nichts zuschade-wie auch ein Anwalt,der seinem Mandant-der seine Eltern umbrachte-das Gericht um ein mildes Urteil zu bitten mit dem Hinweis...sein Mandant sei ja jetzt Waise.u.s.w.... - anfang -

... auch du bist ein Teil des Wasser`s - das jeder Fisch zum schwimmen braucht...
Zitieren
Thanks given by: Rosa45
#10

Hallo zusammen,

mir liegen jetzt der Gutachten der BG zum Wegeunfall vor Angry.

Mal abgesehen davon, das so einiges einfach weg gelassen wird und verfälscht wird, am 09.09. hatte ich bei der DRV ja noch überhaupt keine ursächliche Erkrankung für meine körperlichen Probleme und stellt Euch vor, lt. Gutachter der BG ist das, wie von mir bereits vorhergesagt, alles Folge einer Borreliose!
Da könnte sogar eine Neuroborreliose vorhanden sein Dodgy, ja sogar eine Lymearthritis gilt als gesicherte Diagnose, die ich vor 2 Monaten lt. DRV überhaupt nie hatte.... Icon_verwirrt2

Dort übrt sich der orthopädische Gutachter sogar als Unfallsachverständiger, der einen Seitenaufprall am forderen Kotflügel (mit ca. 70 bis 80 Km/h) an meinem Fahrzeug dann einer geringfügigen Heckkollision gleichsetzt.

Ich kann jetzt echt bald in die Klappse Icon_panik, das was meine Krankheiten und Unfälle nicht schaffen, das schaffen die Gutachter...

LG Rosa
Zitieren
Thanks given by:


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste