29.04.2016, 21:55
Hallo!
Nach bisher mündlicher Information durch meine Anwaltskanzlei findet am
Mittwoch, 18.05.2016 um 10:40 Uhr beim Sozialgericht Hannover, Leonhardtstr. 15
meine Verhandlung gegen die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege Hamburg betreffs Anerkennung meiner Borrelioseerkrankung als Berufskrankheit statt. Die BG bestreitet zwar die berufliche Gefährdung nicht, behauptet aber trotz vieler eindeutig für die Erkrankung sprechenden Fakten, ich hätte keine Borreliose und hätte auch nie eine gehabt.
Ich habe ein Gutachten nach SGG § 109 von Dr. B. aus R., das mir Borreliose und Neuroborreliose Stadium 3 sowie das Vorliegen einen Berufskrankheit bescheinigt. Der Gutachter wurde vom Gericht zugelassen und bestellt, was mir die Hoffnung gibt, dass das Gutachten mit einbezogen wird.
Falls jemand in bzw. in der Nähe von Hannover wohnt und Zeit hat, würde ich mich über Rückenstärkung sehr freuen. In meiner Arzthaftungsverhandlung Anfang 2014 war es für mich sehr hilfreich, nicht alleine dort zu sitzen, sondern insgesamt 10 Zuschauer im Hintergrund sitzen zu haben, die mit ihren Ärzten Ähnliches erlebt haben wie ich und dies durch Tragen unserer Symbolik (grüne Tücher/Schleifen und Zeckenmodelle) verdeutlicht haben.
Auch wenn ich damals die Klage zähneknirschend zurückziehen musste, um uns nicht finanziell zu ruinieren, fand ich es gut, zu zeigen, dass mein Fall keineswegs ein Einzelfall ist.
Damals habt Ihr, die dabei waren, sogar den Gutachter zum Nachdenken angeregt, der unseres Eindrucks nach gerne etwas gesagt hatte, sich aber nicht getraut hat, da unter Ärzten nun mal das Krähengesetz gilt.
Liebe Grüße
Annette
Nach bisher mündlicher Information durch meine Anwaltskanzlei findet am
Mittwoch, 18.05.2016 um 10:40 Uhr beim Sozialgericht Hannover, Leonhardtstr. 15
meine Verhandlung gegen die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege Hamburg betreffs Anerkennung meiner Borrelioseerkrankung als Berufskrankheit statt. Die BG bestreitet zwar die berufliche Gefährdung nicht, behauptet aber trotz vieler eindeutig für die Erkrankung sprechenden Fakten, ich hätte keine Borreliose und hätte auch nie eine gehabt.
Ich habe ein Gutachten nach SGG § 109 von Dr. B. aus R., das mir Borreliose und Neuroborreliose Stadium 3 sowie das Vorliegen einen Berufskrankheit bescheinigt. Der Gutachter wurde vom Gericht zugelassen und bestellt, was mir die Hoffnung gibt, dass das Gutachten mit einbezogen wird.
Falls jemand in bzw. in der Nähe von Hannover wohnt und Zeit hat, würde ich mich über Rückenstärkung sehr freuen. In meiner Arzthaftungsverhandlung Anfang 2014 war es für mich sehr hilfreich, nicht alleine dort zu sitzen, sondern insgesamt 10 Zuschauer im Hintergrund sitzen zu haben, die mit ihren Ärzten Ähnliches erlebt haben wie ich und dies durch Tragen unserer Symbolik (grüne Tücher/Schleifen und Zeckenmodelle) verdeutlicht haben.
Auch wenn ich damals die Klage zähneknirschend zurückziehen musste, um uns nicht finanziell zu ruinieren, fand ich es gut, zu zeigen, dass mein Fall keineswegs ein Einzelfall ist.
Damals habt Ihr, die dabei waren, sogar den Gutachter zum Nachdenken angeregt, der unseres Eindrucks nach gerne etwas gesagt hatte, sich aber nicht getraut hat, da unter Ärzten nun mal das Krähengesetz gilt.
Liebe Grüße
Annette
"Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren."
"Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht"
(Bertolt Brecht)
Mitglied bei www.onlyme-aktion.org