25.03.2019, 08:49
Eigenbedarf ist pro Medikament, zumindest aus Sicht des deutschen Zolls, eine Zweimonatsdosis. Das ist ggfs. deutlich mehr als eine Packung. Du müsstest deinem Bekannten halt ein (passendes) Rezept mitgeben. Allerdings weiß ich nicht wie das ist, wenn der tatsächlich kontrolliert würde - ob man da das Rezept sehen will, und was ist, wenn da eine Frau drauf steht und dein Bekannter ein Mann ist oder man das mit den Personaldaten abgleicht. Eigenbedarf heißt in dem Kontext glaube ich, dass es wirklich für die betreffende Person selbst ist. Insofern wäre das Mitbringen von Medis für andere selbst mit Rezept wohl nicht erlaubt. Oder du lässt dir ein Privatrezept ausstellen mit dem Namen deines Bekannten drauf.
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