Zitat:Wenn mein Arzt nicht mitspielt, habe ich dann wirklich das Recht dazu darauf zu bestehen auf eigene Verantwortung?
Ethisch ja. Wie das juristisch im Detail aussieht, weiss ich nicht.
Wir haben die gängigen Leitlinien, die die Therapien hinsichtlich Dosis und Dauer plafonieren. Die gängige, allgemein angewandte Leitlinie für Neuroborreliose hat den Evidenzgrad S3 (höchster). In einem juristischen Verfahren könnte damit argumentiert werden, dass länger und höher dosierte Therapien deshalb weder wirksam noch wirtschaftlich sind. So ein Verfahren würde auch zu lange dauern. Ich weiss leider nicht, ob es dazu entsprechende Präjudiz in ähnlichen Fällen gibt. Das müsste ich erst recherchieren, was mir ehrlich gesagt, zu anstrengend ist.
Ich würde deshalb auf ethischer Basis argumentieren. Dem Arzt die Frage stellen, ob er bei einem chirurgischen Eingriff, wo mehrere Behandlungsoptionen zur Verfügung stehen, dem Patienten nach Aufklärung nicht auch die Entscheidung überlassen würde. Und warum er das in deinem Fall nicht machen will. Wenn er sich auf gängige Leitlinien beruft, würde ich darauf hinweisen, dass gängige Leitlinien wegen der miesen Forschungslage keine Sicherheit bieten und du deshalb den Leitlinien der praxiserfahrenen Lyme-Docs mehr vertraust.
Wenn du nicht weiterkommst, hast du leider die Zeit nicht, dir dein Recht zu erstreiten oder unendliches Ärztehopping ohne Garantie auf Erfolg zu betreiben. Dann würde ich versuchen, ein Privatrezept von einem Spezi zu bekommen oder in ein Land reisen, wo man AB noch ohne Rezept bekommt.
Ich freue mich, dass du mittlerweile symptomfrei bist. Wenn der Arzt damit argumentiert, um die Therapie abzubrechen, könntest du damit argumentieren, dass z.B. bei einer Lungenentzündung die AB-Therapie auch nicht abgebrochen werden darf, nur weil die Symptome weg sind. Da sich Borrelien, verglichen mit anderen Bakterien, nur langsam vermehren, müsste die Dauer der Therapie noch wesentlich länger dauern.
LG, Regi