Beiträge: 1.175
Themen: 60
Registriert seit: Aug 2012
Thanks: 8243
Given 2536 thank(s) in 671 post(s)
Hallo, ich habe mich an den hiesigen VdK gewendet, um für die Erhöhung meines bescheideten GdB von 30 auf 50 zu kämpfen. Inwzischen läuft das Klageverfahren, man bot mir einen Vergleich an mit einem GdB von 40, was ich abgelehnt habe. Da ich mit der Kommunikation der Juristin sehr unzufrieden bin und mich nur verwaltet fühle, überlege ich, meine Rechtsvertretung zu wechseln. Schließlich habe ich eine Rechtsschutzversicherung. Eigentlich ärgere ich mich, dass ich das nicht von Anfang an über die Versicherung laufen ließ... Nun ja. Meine Frage an euch ist, ob ihr mit einem Anwaltswechsel Erfahrungen habt, ob das so einfach geht. Ich habe ein bisschen rumrecherschiert und gelesen, dass man das schon sehr gut begründen muss, u.a. wegen den dadurch höheren Gerichtskosten.
Ich bin dabei: OnLyme-Aktion.org
Beiträge: 1.541
Themen: 55
Registriert seit: Aug 2015
Thanks: 4061
Given 4257 thank(s) in 1077 post(s)
Hallo Couch,
Warum sollte es durch einen Anwaltswechsel zu höheren Gerichtskosten kommen? Das Verfahren wird ja nicht neu begonnen, sondern der Anwalt muss sich in den aktuellen Stand einarbeiten. Das sind dann Deine Kosten.
Vor einem Familiengericht habe ich vor einigen Jahren einen Anwaltswechsel gehabt, das war eigentlich problemlos. Die Begründung war, das der Anwalt sich wiederholt nicht an meine Vorgaben gehalten hat.
Es hatte sich jedenfalls gelohnt, am Ende wurde in meinem Sinne Entschieden.
Viel Erfolg,
Beiträge: 1.175
Themen: 60
Registriert seit: Aug 2012
Thanks: 8243
Given 2536 thank(s) in 671 post(s)
Ich danke euch für eure Antworten! Momentan denke ich, ich sollte das mit dem Wechsel lassen. Für eine ausreichende Begründung eines Wechsels ist meine Unzufriedenheit vermutlich nicht krass genug...
Ich bin dabei: OnLyme-Aktion.org
Beiträge: 1.541
Themen: 55
Registriert seit: Aug 2015
Thanks: 4061
Given 4257 thank(s) in 1077 post(s)
Nein,nein. Der Anwaltswechsel verursacht dem Gericht ja praktisch keine Kosten. Den zahlt man ja selbst, oder bei Prozesskostenhilfe wieder die Allgemeinheit. Aber aus einer anderen Kasse.