03.09.2012, 19:46
BSG-Urteil
Hohe Säumniszuschläge der Krankenkassen sind rechtens
Ein Säumniszuschlag von 5 Prozent monatlich auf rückständige Krankenkassenbeiträge ist nicht verfassungswidrig. Dies entschied Medienberichten zufolge das Bundessozialgericht (BSG) am 29. August und wies damit die Klage eines Mannes ab, der den Zuschlag als „Wucher“ kritisiert hatte.
http://www.gerechte-gesundheit.de/news/a...2/916.html
Hohe Säumniszuschläge der Krankenkassen sind rechtens
Ein Säumniszuschlag von 5 Prozent monatlich auf rückständige Krankenkassenbeiträge ist nicht verfassungswidrig. Dies entschied Medienberichten zufolge das Bundessozialgericht (BSG) am 29. August und wies damit die Klage eines Mannes ab, der den Zuschlag als „Wucher“ kritisiert hatte.
http://www.gerechte-gesundheit.de/news/a...2/916.html