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Säumniszuschläge Krankenkasse
#1

BSG-Urteil
Hohe Säumniszuschläge der Krankenkassen sind rechtens

Ein Säumniszuschlag von 5 Prozent monatlich auf rückständige Krankenkassenbeiträge ist nicht verfassungswidrig. Dies entschied Medienberichten zufolge das Bundessozialgericht (BSG) am 29. August und wies damit die Klage eines Mannes ab, der den Zuschlag als „Wucher“ kritisiert hatte.

http://www.gerechte-gesundheit.de/news/a...2/916.html
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