12.04.2014, 04:38
Zitat:Im positiven Falle hättet ihr dann was wirklich aussagekräftiges.Das wäre noch zu relativieren. Je nach Symptome, darf die Diagnose auch bei positiven Antikörpertests nicht gestellt werden, wenn es nach geltender Lehrmeinung geht. Aber auch wenn man geltende Lehrmeinung aussen vor lässt, ist der Ausschluss anderer möglicher Krankheiten unabdingbar, weil die Tests eben nicht zwischen aktiver und ausgeheilter Borreliose unterscheiden können.
Und wenn der Test negativ ausfällt, schliesst er eine Borreliose nicht sicher aus. Also als aussagekräftig würde ich das nicht bezeichnen.
Und wenn alle Stricke reissen, bleibt einem nur die Therapie, die einem Linderung oder Heilung verschafft. Wenn das ausschliesslich AB sind, dann sollten die Patienten sie bekommen.
LG, Regi
Je mehr ich über die Borreliose weiss, desto mehr weiss ich, dass man fast gar nichts weiss.
Nichts auf der Welt ist gefährlicher als aufrichtige Ignoranz und gewissenhafte Dummheit. (Martin Luther King)
Absenz von Evidenz bedeutet nicht Evidenz für Absenz