22.11.2012, 23:46
Behörden müssen nach einem Gerichtsurteil den Bürgern umfassend Auskunft geben, welche Daten über sie gespeichert und in welchem Umfang an Dritte weitergegeben wurden. Nach einem am Mittwoch bekanntgegebenen Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom Vortag können Bürger künftig einfacher gegen eine Ablehnung von Auskunftsersuchen vorgehen. Der Anspruch umfasst auch die Frage, an wen und mit welchem Medium Daten weitergegeben wurden. (Az.: B 1 KR 13/12 R).
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/52...f-Auskunft
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