17.02.2018, 05:52
Nach einem rund 3 jährigen Rechtsstreit mit der BG wurde im Jahr 2001 meine Borreliose als Berufserkrankung anerkannt. Es waren Borrelien bei mir via PCR nachgewiesen worden.
Eine medizinische Unterstützung habe ich nie erhalten, aber immerhin Krankentagegeld. 2002 bis 2004 habe ich auch im Zuge der Rezidive wiederholt Krankentagegeld erhalten.
Ab 2005 beschloß dann die BG, dass dies wahlweise keine Borreliose ist resp. diese ausgeheilt sein muss. 2008 habe ich eine Klage auf Krankentagegeld vor der Sozialgericht verloren. 2014 verlor ich dann auch die Berufung vor dem Landessozialgericht.
Seither zweifle ich, dass dies ein Rechtsstaat ist. Meine Anwältin hat offensichtlich einen Maulkorb verpasst bekommen und kratzte die ganze Zeit nur auf der Tischplatte herum. Das Verlesen des Gerichtsberichtes dauerte länger als die Zeit die für diesen Termin angesetzt war (! na, wer den Bericht wohl geschrieben hat ....), der Richter wollte direkt von der unvollständigen Verlesung diskussionslos zur Verkündung des Urteils übergehen, immerhin konnte ich das verhindern.
Bei dem Versuch mit dem Gutachter ein Gespräch über die Sachverhalte zu führen, wurde das Gutachten des letzten "Positiv"-Gutachters wegen eines einzelnen Tipfehlers als völlig unglaubwürdig vollständig verworfen. Widerspruch zwecklos.
Andere Gutachter, die nicht den Kriterien der Gerichte für medizinsiche Gutachter entsprachen, hielt der Richter für völlig glaubwürdig.
Generell kann man sagen: wenn ein Gutachter die Borreliose befürwortet, beauftragt die BG einfach den nächsten, solange bis das Wunschergebnis rauskommt.
Darunter waren: ein Leipziger Gynäkologe in Rente, ohne klinische Erfahrung mit Borreliose / ein Berliner Neurologe in Rente, der nur sehr sehr sporadisch neurologische Borreliose-Fälle gesehen hatte .... ich hatte damals aber keine neurologischen Störungen. // Ein Tropenmediziner aus Hamburg. Ich habe es geprüft: an der Klinik in Hamburg wurden keine ! Borreliosefälle behandelt. Das Fachgebiet waren Darmparasiten. Das Gutachten enthielt eklatante Kenntnis- und Logikmängel. Ich nehme mal an, es wurde vom Assistenten geschrieben.
Dann servierte man mir einen Facharzt für Geriatrie im Rentenalter, der seinen eigenen Angaben nach seit 30 Jahren nur Geriatrie machte. Der schoss dann auch den Vogel ab. Das Gericht hatte ihm 10 Fragen gestellt. Er gab 11 Antworten, die z.T. nicht zu den Fragen passten und offensichtlich eine andere Person beschrieben, incl. falschem Geburtsdatum. Da sind wohl ein paar Textbausteine durcheinander gekommen. Das hat der Richter nicht mal gemerkt.
Ganz am Schluß gab es dann noch einen Gutachter aus Düsseldorf, der aller Wahrscheinlichkeit nicht niedergelassen war. Ich konnte nichtmal herausfinden, ob er überhaupt noch approbiert war. Auch eine klinische Tätigkeit war nicht zu ermitteln.
Ich konnte alle diese Gutachter-"Qualitäten" nachweisen, ebenso alle Falschbehauptungen mit internationaler Literatur widerlegen - Zeile für Zeile, Aussage für Aussage.
Die "Negativ"-Gutachter entsprachen weder den Kriterien für Gutachter des Hauptverbandes der Berufsgenossenschaften noch den Kriterien für medizinische Gutachter der Gerichte.
Noch ein kleiner Hinweis zu den Leitlinien "Borreliose" der deutschen neurologischen Gesellschaft: sehen Sie sich mal die Daten der zugrunde liegenden Literatur an. Der überwiegende Teil ist weit über 10 Jahre alt. Pro Jahr erscheinen aber mehrere Hundert Forschungsergebnisse in internationalen Zeitschriften. Diese finden konsequent keinen Eingang in die Leitlinien, speziell nicht in die Beschreibungen und Bewertungen der klinischen Bilder. Diese Leitlinien sind restlos veraltet. Es ist einen Schande, dass Gerichte darauf zurückgreifen. Die Erde ist definitiv keine Scheibe.
Auch die Internetseite des Pettenkofer-Institutes ist peinlich alt. Auch hier finden neue Forschungsergebnisse keinen Eingang
.
Mal ganz abgesehen davon, dass der Kenntnisstand des "üblichen" Allgemeinmediziners über Borreliose grottenschlecht ist und wohl häufiger mal auf den Texten des Ärzteblattes und der Apothekenumschau beruht.
Es hat mir alles nichts genützt.
Ich halte dies für ein abgekartetes Spiel.
Nach etlichen Gesprächen mit Anwälten und Betroffenen bundesweit komme ich zu dem Schluß, dass die Anerkennung vom Staat nicht gewollt ist.
Offensichtlich will man die Versicherungsträger entlasten. Dadurch bleiben die Betroffenen auf Ihren Schäden sitzen.
Sollten die BGen privatisiert werden - davon gehe ich für die nächsten Jahre aus - ist es natürlich auch wirtschaftlich sinnvoll die Borreliose-Patienten auszusortieren. Dann wird die Sache für die private Versicherungswirtschaft lukrativer.
Ich habe mittlerweile nach rund 15 Jahren das Handtuch geworfen.
Von der BG hat man nichts zu erwarten.
Schade um die Energie, schade um die Lebenszeit, die man damit verbringt.
Wenn, dann muss hier eine Änderung von der Politik kommen - da kommt aber nix - es soll ja auch der Versicherungswirtschaft weiter gutgehen.
Eine medizinische Unterstützung habe ich nie erhalten, aber immerhin Krankentagegeld. 2002 bis 2004 habe ich auch im Zuge der Rezidive wiederholt Krankentagegeld erhalten.
Ab 2005 beschloß dann die BG, dass dies wahlweise keine Borreliose ist resp. diese ausgeheilt sein muss. 2008 habe ich eine Klage auf Krankentagegeld vor der Sozialgericht verloren. 2014 verlor ich dann auch die Berufung vor dem Landessozialgericht.
Seither zweifle ich, dass dies ein Rechtsstaat ist. Meine Anwältin hat offensichtlich einen Maulkorb verpasst bekommen und kratzte die ganze Zeit nur auf der Tischplatte herum. Das Verlesen des Gerichtsberichtes dauerte länger als die Zeit die für diesen Termin angesetzt war (! na, wer den Bericht wohl geschrieben hat ....), der Richter wollte direkt von der unvollständigen Verlesung diskussionslos zur Verkündung des Urteils übergehen, immerhin konnte ich das verhindern.
Bei dem Versuch mit dem Gutachter ein Gespräch über die Sachverhalte zu führen, wurde das Gutachten des letzten "Positiv"-Gutachters wegen eines einzelnen Tipfehlers als völlig unglaubwürdig vollständig verworfen. Widerspruch zwecklos.
Andere Gutachter, die nicht den Kriterien der Gerichte für medizinsiche Gutachter entsprachen, hielt der Richter für völlig glaubwürdig.
Generell kann man sagen: wenn ein Gutachter die Borreliose befürwortet, beauftragt die BG einfach den nächsten, solange bis das Wunschergebnis rauskommt.
Darunter waren: ein Leipziger Gynäkologe in Rente, ohne klinische Erfahrung mit Borreliose / ein Berliner Neurologe in Rente, der nur sehr sehr sporadisch neurologische Borreliose-Fälle gesehen hatte .... ich hatte damals aber keine neurologischen Störungen. // Ein Tropenmediziner aus Hamburg. Ich habe es geprüft: an der Klinik in Hamburg wurden keine ! Borreliosefälle behandelt. Das Fachgebiet waren Darmparasiten. Das Gutachten enthielt eklatante Kenntnis- und Logikmängel. Ich nehme mal an, es wurde vom Assistenten geschrieben.
Dann servierte man mir einen Facharzt für Geriatrie im Rentenalter, der seinen eigenen Angaben nach seit 30 Jahren nur Geriatrie machte. Der schoss dann auch den Vogel ab. Das Gericht hatte ihm 10 Fragen gestellt. Er gab 11 Antworten, die z.T. nicht zu den Fragen passten und offensichtlich eine andere Person beschrieben, incl. falschem Geburtsdatum. Da sind wohl ein paar Textbausteine durcheinander gekommen. Das hat der Richter nicht mal gemerkt.
Ganz am Schluß gab es dann noch einen Gutachter aus Düsseldorf, der aller Wahrscheinlichkeit nicht niedergelassen war. Ich konnte nichtmal herausfinden, ob er überhaupt noch approbiert war. Auch eine klinische Tätigkeit war nicht zu ermitteln.
Ich konnte alle diese Gutachter-"Qualitäten" nachweisen, ebenso alle Falschbehauptungen mit internationaler Literatur widerlegen - Zeile für Zeile, Aussage für Aussage.
Die "Negativ"-Gutachter entsprachen weder den Kriterien für Gutachter des Hauptverbandes der Berufsgenossenschaften noch den Kriterien für medizinische Gutachter der Gerichte.
Noch ein kleiner Hinweis zu den Leitlinien "Borreliose" der deutschen neurologischen Gesellschaft: sehen Sie sich mal die Daten der zugrunde liegenden Literatur an. Der überwiegende Teil ist weit über 10 Jahre alt. Pro Jahr erscheinen aber mehrere Hundert Forschungsergebnisse in internationalen Zeitschriften. Diese finden konsequent keinen Eingang in die Leitlinien, speziell nicht in die Beschreibungen und Bewertungen der klinischen Bilder. Diese Leitlinien sind restlos veraltet. Es ist einen Schande, dass Gerichte darauf zurückgreifen. Die Erde ist definitiv keine Scheibe.
Auch die Internetseite des Pettenkofer-Institutes ist peinlich alt. Auch hier finden neue Forschungsergebnisse keinen Eingang
.
Mal ganz abgesehen davon, dass der Kenntnisstand des "üblichen" Allgemeinmediziners über Borreliose grottenschlecht ist und wohl häufiger mal auf den Texten des Ärzteblattes und der Apothekenumschau beruht.
Es hat mir alles nichts genützt.
Ich halte dies für ein abgekartetes Spiel.
Nach etlichen Gesprächen mit Anwälten und Betroffenen bundesweit komme ich zu dem Schluß, dass die Anerkennung vom Staat nicht gewollt ist.
Offensichtlich will man die Versicherungsträger entlasten. Dadurch bleiben die Betroffenen auf Ihren Schäden sitzen.
Sollten die BGen privatisiert werden - davon gehe ich für die nächsten Jahre aus - ist es natürlich auch wirtschaftlich sinnvoll die Borreliose-Patienten auszusortieren. Dann wird die Sache für die private Versicherungswirtschaft lukrativer.
Ich habe mittlerweile nach rund 15 Jahren das Handtuch geworfen.
Von der BG hat man nichts zu erwarten.
Schade um die Energie, schade um die Lebenszeit, die man damit verbringt.
Wenn, dann muss hier eine Änderung von der Politik kommen - da kommt aber nix - es soll ja auch der Versicherungswirtschaft weiter gutgehen.