21.03.2016, 20:09
Die Meldepflicht für antibiotikaresistente Erreger wurde verschärft.
Neu eingeführt wird die Meldepflicht für Arboviren, die durch verschiedene Stechmücken übertragen werden können (z.B. Zikavirus, Dengue, Gelbfieber, West-Nil-Virus) und für durch Zecken übertragene FSME.
04.02.2016 Bundesrat
Neu eingeführt wird die Meldepflicht für Arboviren, die durch verschiedene Stechmücken übertragen werden können (z.B. Zikavirus, Dengue, Gelbfieber, West-Nil-Virus) und für durch Zecken übertragene FSME.
04.02.2016 Bundesrat
Zitat:National und international ist eine Zunahme an klinisch relevanten resistenten Erregern und Clostridium-difficile-Infektionen zu beobachten. Besorgniserregend ist insbesondere der Anstieg Cabapenem-resistenter Erreger. Ihre Ausbreitung in Deutschland soll eingedämmt werden. Antibiotika der Gruppe Carbapeneme sind Reserveantibiotika, die klinisch häufig als letzte therapeutische Alternative eingesetzt werden. .... Mithilfe dieser Meldedaten soll der öffentliche Gesundheitsdienst epidemiologische Zusammenhänge erkennen und gezielte Maßnahmen zur Verhütung der Weiterverbreitung und zur Bekämpfung von Infektionen durch resistente Erreger umsetzen können. In Teilen Süddeutschlands haben sich in den letzten Jahren Mücken wie z.B. Aedes albopictus angesiedelt, die Arboviren übertragen können. Dadurch steigt das Risiko, dass Reisende, die z.B. mit einer Dengue-Virus-oder Chikungunya-Virus-Infektion aus Endemieländern zurückkehren und entsprechende Viren im Blut haben, hier mit diesen Mücken in Kontakt kommen und dass diese Mücken die Infektionen in ausgeprägten Warmwetterphasen auf andere Menschen übertragen ....