09.01.2017, 15:06
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.01.2017, 19:09 von leonie tomate.)
Ich hab nachgeschaut - es gibt seitdem 2016 eine neue Regelung. Die Auszahlungsscheine sind komplett weggefallen.
Das war mir nicht bewußt, weil ich bereits 2015 ausgesteuert wurde.
Hier eine aktuelle Zusammenfassung über die Neuregelungen AU:
https://www.kvb.de/fileadmin/kvb/dokumen...b-2016.pdf
Ich persönlich würde an deiner Stelle beim Arbeitsamt anrufen und nachfragen, wie du dich verhalten solltest.
Mir haben die ganz oft bei ähnlich gelagerten Fragestellungen weitergeholfen.
Prinzipiell hat dein Arbeitgeber ein Recht darauf, dass du ihm einen Nachweis deiner Arbeitunfähigkeit vorlegst...auch wenn sehr viele Arbeitgeber darauf verzichten.
Ob er allerdings Anspruch auf den "gelben Schein" hat, weiß ich nicht.
Vormals war das so geregelt, dass er nach Ende der Lohnfortzahlung ein Attest verlangen konnte, aber dafür selber zahlen musste.
Das war mir nicht bewußt, weil ich bereits 2015 ausgesteuert wurde.
Hier eine aktuelle Zusammenfassung über die Neuregelungen AU:
https://www.kvb.de/fileadmin/kvb/dokumen...b-2016.pdf
Ich persönlich würde an deiner Stelle beim Arbeitsamt anrufen und nachfragen, wie du dich verhalten solltest.
Mir haben die ganz oft bei ähnlich gelagerten Fragestellungen weitergeholfen.
Prinzipiell hat dein Arbeitgeber ein Recht darauf, dass du ihm einen Nachweis deiner Arbeitunfähigkeit vorlegst...auch wenn sehr viele Arbeitgeber darauf verzichten.
Ob er allerdings Anspruch auf den "gelben Schein" hat, weiß ich nicht.
Vormals war das so geregelt, dass er nach Ende der Lohnfortzahlung ein Attest verlangen konnte, aber dafür selber zahlen musste.
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Platon