Bei jeder Ansicht kommt es darauf an, welche Interessen man vertritt?
Der Patienten, der Ärzte, Krankenkassen etc.?
Oder wie hier ausschließlich nur Interessen der Neurologen, die für die es außer einer klassischen Neuroborreliose keinerlei andere Manifestationen, z.B. Lyme-Arthritis, ACA usw. gibt.
Besonders problematisch wird es jedoch, wenn bedenkliche Interessenskonflikte eine Rolle spielen!
Gemäß den Empfehlungen der AWMF zum Umgang mit Interessenkonflikten bei Fachgesellschaften, soll speziell bei Leitlinien „eine Person bei Interessenkonflikten, die aufgrund der Fachgesellschaften bzw. anderer Organisationen, oder durch das Lenkungsgremien als befangen bewertet wurden, nicht an der Bewertung der Evidenzen und der Konsensfindung mitwirken.“
Hat jemand den o.g. Artikel einmal genauer gelesen? Zitat:
„Wer sich krank fühlt, sucht nach Antworten. Die vermeintliche chronische Borreliose werde aber oft mit Labortests abgesichert, die nicht ausreichend geprüft sind, so Prof. Sebastian Rauer, leitender Oberarzt der Neurologischen Universitätsklinik Freiburg Mitbegründer und Mitinhaber der Firma Ravo‐Diagnostika in Freiburg. „Der Lymphozyten‐Transformationstest (LTT) kann zum Beispiel auch anschlagen, wenn Patienten nie mit dem Erreger Kontakt hatten. Obwohl im Blut der Betroffenen keine Antikörper gegen Borrelien nachzuweisen sind, bescheinigt dieser Test manchen Patienten eine chronische Krankheit. Das widerspricht der Logik der Körperabwehr.“
https://www.moneyhouse.de/ravo-Diagnosti...m-Breisgau
Für einen Mitbegründer und Mitinhaber einer "Firma für Borreliosetests", wäre laut AWMF Regelwerk eine Mitbeteiligung an Leitlinienentwicklungen ausgeschlossen. Speziell zu Empfehlungen für geeignete Labortests!
Bei der S2 Leitlinie zur „Kutanen Lyme Borreliose“ hat Prof. Rauer wegen div. genereller Interessenskonflikte (u.a. auch wegen Zuwendungen und Gutachtertätigkeit von Pharmaunternehmen) auf seine Stimmberechtigung verzichtet.
Siehe Leitlinienreport Seite 11:
http://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlin...-05_01.pdf
Dieses steht jedoch im krassen Widerspruch zur S1 Leitlinie zur Neuroborreliose.
Die federführend von Prof. Dr. S. Rauer mit umfangreichen Empfehlungen zu geeigneten und ungeeigneten Labortests und medikamentöse Therapien erstellt wurde. Bei der offensichtlich seine „generellen Interessenskonflikte“ keinerlei Rolle spielten?
http://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlin...engert.pdf
Diese Problematik sollte den meisten schon lange bekannt sein.