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Grad der Behinderung - Versorgungsamt
#31

Hallo FreeNine,

Beim Widerspruch unbedingt ein Attest von deinem Arzt mit rein packen, der genau deine Funktionseinschränkungen und den Verlust der Lebensqualität beschreibt.
das hat bei mir Wunder gewirkt.
Habe beim ersten Antrag auch 30 bekommen, nach Widerspruch 40 und ein Jahr später mit Attest vom HA 60. Und das obwohl sie dort nicht auf neue Befunde eingegangen sind.
Und auch selbst habe ich 8 Seiten meinen Zustand beschrieben. aber das weißt du sicher alles schon...
Ich wünsch dir Kraft für den weiteren Kampf!

Liebe Grüße Jo


OnLyme-Aktion.org 


Es gibt nur zwei Tage in deinem Leben,an denen du nichts ändern kannst.
Der eine ist gestern und der andere ist morgen.
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Thanks given by: FreeNine , Niki , Hydrangea , bine
#32

Ich möchte nun auch einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Ich bin am Überlegen, ob ich meine Fehldiagnosen hypochondrische Störung und generalisierte Angststörung auch mit aufnehmen lasse, um den GdB zu erhöhen. Weiß jemand, ob das dann irgendwie aktenkundig einsehbar wird für andere Ämter, Rentenversicherung, etc. ? Weil eigentlich will ich von diesen Diagnosen weg, und die sind auch nicht aktuell gehalten (letzter Arztbesuch diesbezüglich vor zwei Jahren; will das aber nicht mehr aufwärmen).

Ich hab mittlerweile einen netten und empathischen Neurologen hier gefunden, der mich in die CFS-Schublade tun will (also NICHT psychisch; will mir sogar was schreiben, dass ich nicht in eine psychosomatische Reha DARF). Dann hätte ich summa summarum die Diagnosen:

- CFS (vom Neurologen)
- chronische Mischinfektion (vom Hausarzt/Spezi)
- Angst- und hypochondrische Störung
- und noch paar andere, kleinere Sachen.

Ich würde dann hoffen, dass es für mindestens GdB 50 reicht. Ich will unbedingt wieder was arbeiten im Rahmen meiner Kräfte und sehe als realistische Möglichkeit da nur im öffentlichen Dienst unterzukommen. Da wären 20 h pro Woche nämlich kein Problem (schaffe ich derzeit nicht, aber arbeite dran). Und mit Schwerbehindertenausweis rechne ich mir beim Staat halt auch deutliche höhere Chancen aus. Von daher wäre der GdB 50 halt wichtig, weil erst ab da gilt man soweit ich weiß als schwerbehindert.
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#33

Diagnosen alleine reichen oft nicht. Wichtig ist, dass zum Ausdruck kommt, wie Du in Deiner Teilhabe am Leben (beruflich, privat, sozial) eingeschränkt bist. Das kann entweder eine Bestätigung durch den Arzt sein. Du kannst aber auch selbst auf einem Beiblatt zu den Formularen beschreiben, wie Du an der Teilhabe am Leben eingeschränkt bist. Ich habe damals auf 2 DIN A4 Seiten beschrieben, was alles nicht oder nur eingeschränkt geht.

Gemeinsam sind wir stark

Bin nun auch dabei: www.onlyme-aktion.org
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Thanks given by: Markus , judy , Extremcouching
#34

Gibt's da eine Strategie, wie man sich am besten verkauft?
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#35

Beim der Einstufung zum GdB/MdE-Grad gehen die Gutachter der Versorgungsämter streng ausschließlich nach dieser Liste vor.
Das ist (gem. Teil 2 SGB IX) das Gesetz für die Versorgungsämter!
Borreliose kommt darin nicht vor, deshalb vor dem Antrag genau nachsehen welche Symptome dieser Liste zutreffen und sich diese vom Arzt /Ärzten bescheinigen lassen.
http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/...cationFile
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Thanks given by: Markus , Nala , Extremcouching
#36

Das dürfte schwierig werden. CFS resp. Erschöpfung als eigenständige Krankheit wird es da wohl nicht geben. Aber danke für den Hinweis, dann kann ich mir eine Strategie zurechtlegen.
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#37

(19.03.2018, 16:46)Markus schrieb:  Gibt's da eine Strategie, wie man sich am besten verkauft?

Markus ich denke mal, es kommt wie überall darauf an, an was für einen Gutachter du gerätst, der deine Unterlagen bearbeitet. Dann wird erst mal versucht dich mit weniger Prozent zufrieden zu stellen. D.h. du must ggf. auch noch mal in Widerspruch gehen. Denn bei 50% hängt mehr Geld drann, was die Kommunen zahlen müssen.

Ich hatte nach den Widerspruch und dessen Aufrechterhaltung letztendlich 40% erhalten, dass aber rückwirkend ab 2012. Meine Neurologin meinte ja es müssten 50% und ein G werden.

Die 40% habe ich auf Geist und Psyche bekommen - eigentlich nur kognitive Probleme und die Erschöpfung lagen dem zur Grundlage. Borreliose wurde ja als psychisches Problem vom letzten bearbeitenten Gutachter angesehen.

Ich habe vor in der nächsten Zeit noch mal einen Verschlimmerungs-Antrag zu stellen.

Amethyst hat auch viele Tipps zum Schwerbehindertenausweis:

Zu CFS z.B.
Zitat:"...... (Name der Krankheit) ist in der GdS-Tabelle nicht enthalten. Bitte prüfen Sie die Einstufung entsprechend des in Teil B Punkt 1 "Allgemeine Hinweise zur GdS-Tabelle", Satz b genannten Grundsatzes in Analogie zu vergleichbaren Gesundheitsstörungen."

Zitat:Weiß jemand, ob das dann irgendwie aktenkundig einsehbar wird für andere Ämter, Rentenversicherung, etc. ?
Da musst du vor allem bei den Schweigepflichtsentbindungen aufpassen, die du vergibst. Ich hatte dem Versorgungsamt z.B. nicht bewilligt bei der DRV Einsicht zu nehmen wegen laufendem Gerichtsverfahren. Und das Ergebnis de GdB ist ein ganz anderes als das der DRV! Sollte ja in der Umkehr genauso funktionieren.

VG FreeNine

“Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.” Mahatma Ghandi

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Thanks given by: Markus
#38

Übrigens gibt es in dem Katalog tatsächlich auch CFS (natürlich im Sinne einer Somatisierungsstörung):

Zitat:Die Fibromyalgie und ähnliche Somatisierungs-Syndrome (z. B. CFS/MCS) sind jeweils im Einzelfall entsprechend der funktionellen Auswirkungen analog zu beurteilen.
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Thanks given by: Extremcouching
#39

Hallo Markus,
ich habe mir mal meine Feststellung nach Widerspruch angeschaut.

Im Vorfeld hatte ich die diversen Behinderungen beschrieben und geschlußfolgert, dass es sich um eine Multisystemerkrankung ggf. ausgelöst durch eine zu spät erkannte Borreliose handelt. (Bin ja auch darauf die ganze Zeit krankgeschrieben.)
Des weiteren hatte ich alle erhaltenen Diagnosen aufgelistet und diesen die aktuellen Befunde zugeordnet per Nummerierung. Und war mir im Vorfeld bewusst, dass ich bei keinem auf eine eigentlich höhere Prozentzahl komme und es ja auch nicht wirklich addiert wird....

Somit liegt mir eine Liste von 3 Seiten des ärztlichen Dienstes vor, wo die einzelnen Funktionsbeeinträchtigungen als einzelne Behinderung (17 einzelne Punkte) durch den Bearbeiter aufgezählt wurden und begründet werden.

Auf der Folgeseite sind dann die Zeiträume zusammengefasst. Siehe hier    
Daraus werden wieder Funktionsgruppen gebildet bzw. zusammengefasst usw.
Obwohl ich beim "Fatique-Syndrom" = 30% habe
und bei der "Beeinträchtigung der Gehirnfunktion" = 20 %
sind es dann Summasummarum für "Geist und Psyche" = 40%
Diese Logik entzieht sich meiner Rechenkunst. Undecided
Da das die Antwort auf meinen Widerspruch zum GdB war, hätte ich nur Klagen können. Das wäre dann aber zu Viel des Guten, da mein Vertrauen in Gerichts-Verfahren (eigens aus eigener persönlicher Erfahrung) mittlerweile ganz verloren gegangen ist.

Auf der letzten Seite steht dann unter Zeiträume der Merkzeichen:
Gesamt-GdB - 30 - erstmalige Feststellung - 30.03.15
Gesamt-GdB - 40 - Verschlimmerung - 16.02.16

In 2016 das war aber der Widerspruch auf die eingereichten Unterlagen von
2015 welche nicht gewürdigt oder falsch interpretiert in der ersten Feststellung waren. Ich habe 2016 keine Verschlimmerung angezeigt. Angry

Deshalb werde ich, wenn mir danach ist, und noch ein neuer aktueller Befund vorliegt, einen Verschlimmerungsantrag stellen.

Ich bin der Ansicht, du kannst deine Strategie durchdenken, wie du willst, wenn keine handfeste Behinderung vorliegt (Z.B. Verlust der Beine ), ist das Ergebnis dehnbar wie ein Kaugummi durch die Behörde. Und es geht ja nur nach Aktenlage. Icon_winken3

VG

PS. Diese tabellarische Bearbeitung/Übersicht des Gutachters (= Stellungnahme durch den Ärztlichen Dienst) wird dem Bescheid nicht beigelegt, die muss man dann zur Ansicht nachfordern, ggf. zur Widerspruchsbegründung.

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Thanks given by: Filenada , Markus
#40

Hallo. Icon_winken3

(19.03.2018, 16:44)Pandabär schrieb:  Diagnosen alleine reichen oft nicht. Wichtig ist, dass zum Ausdruck kommt, wie Du in Deiner Teilhabe am Leben (beruflich, privat, sozial) eingeschränkt bist. Das kann entweder eine Bestätigung durch den Arzt sein. Du kannst aber auch selbst auf einem Beiblatt zu den Formularen beschreiben, wie Du an der Teilhabe am Leben eingeschränkt bist. Ich habe damals auf 2 DIN A4 Seiten beschrieben, was alles nicht oder nur eingeschränkt geht.


Soll man den Text auf dem Beiblatt handschriftlich verfassen oder mit dem PC?

L. G.
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