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Neuro-Borreliose in Europa jetzt meldepflichtig
#1
Thumbs Up 

Endlich ist Neuro-Borreliose jetzt in ganz Europa meldepflichtig!
Der BFBD will die Bundes- und Länderparlamente anfragen, wie die Meldezahlen der Neuro-Borreliose für das Jahr 2018 erbracht werden sollen.
http://unternehmen-heute.de/news.php?newsid=540226
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Thanks given by: savant , mari , borrärger
#2

Einerseits: ein Fortschritt!!!
Andererseits: neue Stigmatisierungs-Risiken könnten sich daraus auch ergeben.

Warten wir es ab - doch jede "Bewegung" ist besser als die bisherige Stagnation oder sogar zunehmende Verleugnung wie zuletzt.
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Thanks given by: borrärger
#3

Mich würde mal interessieren, wer das genau verabschiedet bzw. beschlossen hat, dass die "Neuroborreliose in Europa jetzt meldepflichtig ist"? Gibt es da auch eine Quelle dazu?

Mir ist nur bekannt, dass die Mitglieder des Europäischen Parlaments im November zu dringenden Handeln aufgerufen haben bzgl. der Lyme-Borreliose. Sie fordern mehr Forschung, Überwachungsprogramme und eine Vereinheitlichung von Diagnostik und Behandlung. Dazu gehöre auch eine Meldepflicht für die Erkrankung in allen EU-Staaten.

Zumal die Neuroborreliose ja nur eine von vielen Manifestationen der Lyme-Borreliose ist.

LG FreeNine

“Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.” Mahatma Ghandi

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Thanks given by: urmel57 , Zotti , USch4 , Regi , Filenada , ticks for free , judy
#4

Man kann dazu folgende Überlegungen anstellen:

Der ICD11Code wurde im Juni 2018 verabschiedet: Hier hießt es übersetzt:

Zitat:Am 18. Juni 2018, 18 Jahre nach der Einführung von ICD-10, veröffentlichte die WHO eine Version von ICD-11, um den Mitgliedstaaten Zeit zur Planung der Umsetzung zu geben. Damit wird die Vorlage des ICD-11 vor der Weltgesundheitsversammlung im Jahr 2019 zur Annahme durch die Länder erwartet. Über ein Jahrzehnt in der Entwicklung, ist diese Version eine enorme Verbesserung gegenüber dem ICD-10.

Erstens wurde es für das 21. Jahrhundert aktualisiert und spiegelt den kritischen Fortschritt in Wissenschaft und Medizin wider. Zweitens kann es nun gut in elektronische Gesundheitsanwendungen und Informationssysteme integriert werden. Diese neue Version ist vollelektronisch, deutlich einfacher zu implementieren, was zu weniger Fehlern führt, mehr Details ermöglicht und das Tool insbesondere bei knappen Ressourcen wesentlich zugänglicher macht.

Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator

Weiterhin : In 2019 wird diese an die WHO übergeben und soll bis zum 1.1.2022 in Kraft von den Ländern implementiert werden. Dieses umzusetzen ist Ländersache, was langsamer oder schneller sein kann. (Zum Teil arbeiten manche Länder soagar noch mit ICD8 Codes.)

Parallel dazu gibt es die Entschließung des Europäischen Parlaments, zur Meldepflicht in der EU: es fordert die Einführung der Meldepflicht für die Lyme-Borreliose in allen Mitgliedstaaten. Die Entschließung geht nun an die EU-Kommission, das heißt nach meiner Auffassung, dass diese die Umsetzung in nationales Recht der Mitgliedstaaten erst noch in einem Kommissionsbeschluss fordern wird.

Also de facto ist aktuell für EU-Mitgliedsstaaten weder die Meldepflicht automatisch eingeführt, noch ist klar, ob und wann die ICD11 Codierungen in der EU, respektive Deutschland eingeführt werden. Das obliegt den Parlamenten der nationalen Staaten und nicht dem vorauseilenden Gehorsam

Der ICD11 Code beinhaltet die "1C1G.2 Congenital Lyme borreliosis ", das heißt die "angeborene Borreliose", die nicht gleichzusetzen ist als sexueller Übertragbarkeit. Bei sexueller Übertragbarkeit wäre bei der "schwerwiegende Gefahr für die Allgemeinheit" Meldepflicht zwingend, meines Wissens ist sie das bei congenitaler Übertragung nicht automatisch. Bei Toxoplasmodii Toxoplasma gondii; Meldepflicht nur bei konnatalen Infektionen.

Von daher halte ich die Aussage: Die Neuroborreliose ist in ganz Europa ab sofort meldepflichtig als Wunschdenken und nicht als gesetzt!

Von congenitalen Übertragungen im Rahmen von Lyme Borreliose wurde durchaus schon berichtet und es wäre wünschenswert, wenn dieser Möglichkeit im Interesse der Neugeborenen Rechnung getragen wird. Es gibt dazu sehr kontroverse Veröffentlichungen. Eine der jüngeren von der Lyme-Disease UK einer Patientenorganisation http://lymediseaseuk.com/2016/11/28/cong...e-disease/ legt es zumindest Nahe, dass man hier genauer hinschauen sollte.

Ob eine isolierte Meldepflicht für Neuroborreliose dann wirklich, so wie die bisher praktizierte Meldepflicht den chronische Erkrankten weiterhilft, sei dahingestellt. Lediglich die sehr klar umrissenen Manifestationen mit gesicherten Diagnosen können erfasst werden. Diese werden primär nicht zu einer Verbesserung der chronisch Erkrankten führen. Insbesondere wenn sich noch andere zeckenübertragene Erkrankungen und andere Krankheiten mit dem chronischen Verlauf vermischen, ist das Instrument der isolierten Betrachtung der Neuroborreliose in meinen Augen eher hindernd.

Die vom BFBD wohl geplante Aktion sollte also sorgsam durchgeführt werden. Wenn es was bringen soll und nicht im Nirwana von sonstigen gesundheitspolitischen Themen verpuffen soll, dass halte ich die im Ausgangspost dargelegte Grundlage:

Zitat:Der BFBD will die Bundes- und Länderparlamente anfragen, wie die Meldezahlen der Neuro-Borreliose für das Jahr 2018 erbracht werden sollen.
für nicht geeignet, es sei denn man will sich blamieren.

Grüße vom Urmel

Mitglied bei => Onlyme-Aktion.org

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#5

Von einer Meldepflicht aufgrund der derzeitig herrschenden Diagnosekriterien befürchte ich eher Nachteile. Es ist doch zu vermuten, es kommt dabei heraus, das Problem der Neuro - LB sei ein relativ kleines (und bei Coinfektionen braucht man sich künftig die Mühe erst gar nicht machen - hat doch die Neuro - LB schon gezeigt, es wurde alles übertrieben).

In der geplanten Anfrage sehe ich eine - zugegeben vordergründig nicht sehr weit durchdachte - Aktion.
Hoffen wir, die Problematik rückt dadurch ein kleines bischen ins Bewußstein der Köpfe. Von differenziertem Denken noch weit entfernt, kann das nur ein "Opener" sein.


LG!
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Thanks given by: urmel57 , Filenada , borrärger , Luna
#6

@ Urmel:

Danke für die Fleißarbeit; deine Aussagen klingen beim ersten Lesen sehr gut recherchiert, deine Schlüsse daraus sehr durchdacht!!!

Also schließe ich mich deiner Ansicht an, dass "Schnellschüsse" vermieden werden sollten und eine durchdacht geplante Aktion eher Verbesserungen bringt... Verschlimmbesserungen hatten wir durch die "Leidlinien" schließlich schon genug.
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Thanks given by: urmel57 , Filenada , FreeNine , Luna
#7

Scheinbar bezieht sich der BFBD in der Pressemitteilung auf den Durchführungsbeschluss (EU) 2018/945 der Kommission vom 22. Juni über die „epidemiologischen Überwachung“ zu erfassender übertragbarerer Krankheiten und damit zusammenhängenden besonderen Krankheitsrisiken, sowie über die entsprechende Falldefinition.

In dem neben dem Dengue, Chikungunya- und Zika-Viruskrankheit die „Lyme-Neuroborreliose“ neu aufgenommen wurde.
https://www.google.com/url?sa=t&source=w...P-v23p1fCq

Bei dem aber als schon Überschrift steht „Rechtsakte ohne Gesetzescharakter“
Es geht dabei um Erkrankungen die vom „Netz für die epidemiologische Überwachung“ erfasst werden sollen“ sowie dessen Falldefinitionen, in die mit diesem Beschluss die „Lyme-Neuroborreliose“ zusätzlich aufgenommen werden soll.

Nach meiner Auffassung geht es dabei nur um eine „epidemiologischen Überwachung“, wie immer die auch aussehen mag. Z.B. Sentinel Studien, Erfassung über Krankheitsdaten ICD etc., aber keinesfalls um eine generelle „Meldepflicht“ geschweige mit Gesetzescharakter wie der BFBD verbreitet!

Unter epidemiologischer Überwachung bzw. Surveillance wird die systematische und kontinuierliche Überwachung von Erkrankungen bzw. Todesfällen in der Bevölkerung verstanden.
Surveillance bedeutet, dass zunächst Krankheiten erkannt und erfasst werden müssen. In einem zweiten Schritt werden die gewonnenen Daten bewertet und schließlich überlegt, welche Maßnahmen zur Eingrenzung oder Verhinderung einer Infektionskrankheit getroffen werden können.

Zur „epidemiologischen Überwachung“ ist jedoch keine „Meldepflicht“ erforderlich. Dafür gibt es auch andere mögliche Verfahren wie z.B. Stichprobenartige Sentinel-Studien.

In der EU-Liste der 52 zu erfassenden Krankheiten ist u.a. auch schon länger die Grippe enthalten, für die es zwar keine generelle „Meldepflicht“ gibt, aber gemäß den Vorgaben epidemiologischen vom RKI über sogenannte „Sentinel-Praxen“ laufend überwacht wird.
D.h. nur einige ausgewählte Arztpraxen melden ihre Grippefälle an das RKI, das daraus die Verbreitung auf gesamt Deutschland hochrechnet.

Dieses oder ähnliche Verfahren würden aber, satt einer generellen „Meldepflicht“ dem EU-Durchführungsbeschluss völlig genügen.

Außerdem sollte man bei einer „Meldepflicht“ der „Lyme-Neuroborreliose“ durchaus auch mal dessen mögliche Nachteile betrachten.
Erstens beträgt laut S3-Leitlinie die Häufigkeit einer Neuroborreliose nur 3,3% aller Borreliosefälle.
Unter Hinblick, dass (speziell von Neurologen) eine Borreliose meist mit einer Neuroborreliose gleichgesetzt wird, fallen somit in der Statistik schon 97% aller Borreliosen unter den Tisch.

Unter der Tatsache, dass in den Bundeländern mit Meldepflicht der Borreliose nur ein kleiner Bruchteil der tatsächlich von Krankenkassen abgerechneten Fällen gemeldet werden, würde selbst bei generellen Meldepflicht der Neuroborreliose nur weit weniger als 1% aller Borreliose in der Statistik auftauchen und somit nur der Verharmlosung des Problems dienen!

Im Übrigen gibt es nirgends eine Meldepflicht der „Borreliose“, sondern in div. Bundesländern nur eine Meldepflicht für einzelne Borreliosemanifestationen gemäß Falldefinitionen.
Alle Borreliosefälle die nicht dieser Falldefinition entsprechen fallen unter den Tisch, werden und dürfen nicht gemeldet werden!
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#8

(06.12.2018, 15:33)Inkognito schrieb:  Im Übrigen gibt es nirgends eine Meldepflicht der „Borreliose“, sondern in div. Bundesländern nur eine Meldepflicht für einzelne Borreliosemanifestationen gemäß Falldefinitionen.
Alle Borreliosefälle die nicht dieser Falldefinition entsprechen fallen unter den Tisch, werden und dürfen nicht gemeldet werden!

Für die Meldung scheinen keine genauen Kriterien vorgegeben sein.
Beispiel Sachsen:
Sachsen hat ja die Meldepflicht und ich habe mal das Arztmeldeformular rausgesucht (Stand November 2017).
Welcher Arzt das dann wirklich ausfüllt ist die zweite Frage. Da steht übrigens nur Borreliose drauf. Hier kommt es wohl wieder auf die Interpretation des Arztes an.
Ergebnisse scheint es viele verschiedene zu geben, denn das zeigt z. B. die "Epidemiologische Information für den Monat August 2018" aus Sachsen.
Zitat: Borreliose
Nachdem im Juni und Juli ein deutliches Ansteigen der Borreliose-Infektionen registriert werden konnte, blieb die wöchentliche Neuerkrankungsrate (2 Erkrankungen pro 100.000 Einwohner) im August auf dem erhöhten Niveau der Vormonate. Im Vergleich mit dem 5-Jahresmittelwert lag diese rund 54 % darüber.
In den meisten Fällen wurde symptomatisch ein Erythem angegeben.
11-mal wurde eine neurologische Symptomatik diagnostiziert,
darunter 8-mal Hirnnervenlähmung,
4-mal Meningitis sowie
92-mal eine Mehrfachsymptomatik.
Zusätzlich kamen 10 arthritische Verläufe zur Meldung.

In meinem Fall hat z. B. erst der 3. Arzt eine Diagnose gestellt und gemeldet. Gemeldet wurde nur die Labordiagnostik/Laborbefund der Uni. Hatte den Meldebogen über mich vor Jahren komplett angefordert.

Gefunden dazu die
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz über die Erweiterung der Meldepflicht für übertragbare Krankheiten und Krankheitserreger nach dem Infektionsschutzgesetz

Sie besagt, im
Zitat:§ 1 Ausdehnung der Meldepflicht auf andere übertragbare Krankheiten
(1) Über § 6 Abs.1 Satz 1 IfSG hinaus sind dem zuständigen Gesundheitsamt namentlich zu melden die Erkrankung sowie der Tod an:
...
Borreliose,
...
usw.

Falls von Interesse: Hier noch der Link zu "Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten":
https://www.gesunde.sachsen.de/12210.html
inkl. den Links zu den Meldebögen und den Epidemiologische Berichten

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Thanks given by: Filenada , urmel57 , magihe , USch4
#9

Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Meldekriterien.
Z.B. in Bayern nach diesen Falldefinitionen:
https://www.lgl.bayern.de/downloads/gesu...eliose.doc

Ach in Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Saarland wird nur ein Erythema migrans, akute Neuroborreliose und die akute Lyme-Arthritis gem. Falldefinitionen (falls überhaupt?) gemeldet.
In der Anlage Übersicht des RKI zur Meldepflicht in den einzelnen Bundesländern.
   

Es werden also je nach Bundesland Äpfel mit Birnen verglichen.
Bevor man sich für eine Meldepflicht ausspricht, sollte man erst mal die Frage nach welchen Kriterien stellen und sich zur Vergleichbarkeit erst mal für einheitliche Meldekriteren einsetzen.
Sowie die Frage über den Sinn stellen und ob eine Meldepflicht für die Betroffenen Vor-, oder Nachteile bringt?
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Thanks given by: FreeNine , ticks for free , Filenada , urmel57 , magihe , USch4 , mari , hanni , Luna
#10

Treffender Beitrag von Inkognito: Statistisch existiere ich wohl auch eher nicht: 2015 in NDS infiziert, dort nicht erkannt bzw. nur zuletzt (dort aber m. W. damals keine Meldepflicht?); dann Umzug nach RLP - nur griff die dortige Meldepflicht wieder nicht, weil die Ärzte lange nur nach dem vorherigen Fehldiagnosen aus NDS schauten.

Was lernten wir an der Uni? Traue keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast...
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Thanks given by: urmel57


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