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Gesundheitskosten in der Steuer
#1

Im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen kann man in der Steuererklärung ja auch Gesundheitskosten ansetzen. Bei Arztrechnungen bzw. von denen verordneten Medikamenten ist die Sache klar. Aber wie sieht das z.B. bei in Eigeninitiative aufgegebene Laboruntersuchungen aus - kann man die da auch mit reinnehmen? Hat da jemand schon Erfahrungswerte?

Und wie sieht es mit nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln aus, die man sich in Eigenregie besorgt, z.B. Vitamine? Sind vielleicht sogar übers Internet bezogene Nahrungsergänzugen ansetzbar? Mich würde vor allem interessieren, wer sowas schon probiert hat und ob das Finanzamt das anerkannt hat.
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#2

Jedenfalls hast Du davon einen Eigenanteil zu tragen.



LG
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#3

Bei mir hat das Finanzamt alle Belege für NEM akzeptiert, auch Kräuter - aus D und von lymeherbs, ohne nachzufragen. (Ich habe mich oft gefragt, ob der Beamte in seinem näheren Umfeld vielleicht LB Betroffen hat...)
Mit den Laboruntersuchungen, die in Eigenregie in Auftrag gegeben wurden, habe ich keine Erfahrung. Nur weiß ich, dass FA die selbst gefertigten Rechnungen akzeptiert, wenn solche Praxis plausibel erklärt werden kann.
Sonst ist alles ein Glücksfall.
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Thanks given by: borrärger , Markus , Sabine
#4

(15.01.2020, 14:40)claudianeff schrieb:  Bei mir hat das Finanzamt alle Belege für NEM akzeptiert, auch Kräuter
Ich glaube, da hattest du Glück. Nach meiner (nur kurzen) Recherche scheint es so zu sein, dass dies nur bei ärztlicher Anordnung absetzbar ist.

(15.01.2020, 14:40)claudianeff schrieb:  Mit den Laboruntersuchungen, die in Eigenregie in Auftrag gegeben wurden, habe ich keine Erfahrung.
Ich denke, die sollten absetzbar sein, da es sich um privatärztliche Leistungen handelt.
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#5

(31.01.2020, 11:51)Markus schrieb:  Nach meiner (nur kurzen) Recherche scheint es so zu sein, dass dies nur bei ärztlicher Anordnung absetzbar ist.

Genau so ist es.

Kommt allerdings auch immer auf den jeweiligen Fiskalritter an.
Meiner hat damals, als meine Krankheitskosten mehr oder weniger von heute auf morgen in exorbitante Höhen schossen, alles gestrichen, was nicht Rezept- oder Praxisgebühr (die es damals noch gab) war. Daraufhin Widerspruch hingeschickt - handschriftlich und seeehr direkt, was das für eine "scheiß Erkrankung" (wörtlich) ist, und emotional, ohne dabei in den Jammerton zu verfallen. Außerdem hab ich noch die Definition mitgeschickt, was das FA selbst unter diesen Kosten versteht.
Seitdem wurde nichts mehr gestrichen; selbst meine Pille (die außer bei med. Indikation nie und nimmer nicht akzeptiert wird) ist dem Rotstift nicht mehr zum Opfer gefallen. Vielleicht hat er selbigen verschluckt aufgrund meines Briefes... Blush

Zitat:
(15.01.2020, 14:40)claudianeff schrieb:  Mit den Laboruntersuchungen, die in Eigenregie in Auftrag gegeben wurden, habe ich keine Erfahrung.
Ich denke, die sollten absetzbar sein, da es sich um privatärztliche Leistungen handelt.

Hab ich auch immer mit drin und weiß dies auch von anderen Patienten.

Tip: Die Fahrkosten nicht vergessen! Es läppert sich nämlich...

Shit happens. Mal bist Du die Taube, mal das Denkmal...

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Thanks given by: Markus , Towanda , Zotti , Sabine
#6

(31.01.2020, 20:02)Filenada schrieb:  Die Fahrkosten nicht vergessen!
Wie weißt man die nach, wenn man mit eigenem PKW unterwegs war?
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#7

(31.01.2020, 20:05)Markus schrieb:  Wie weißt man die nach, wenn man mit eigenem PKW unterwegs war?

Nüscht mit Nachweis. Ich mach immer 'ne Tabelle, welchen Tag ich bei welchem Arzt (oder Apotheke/Labor/Behandlung) war, die entsprechende Adresse dazu und in der letzten Spalte die gefahrenen km. Dann zusammenzählen und mit dem aktuellen Pauschsatz multiplizieren. Fertig.
Man muß ja irgendwie hinkommen zum Arzt... Blush

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#8

(31.01.2020, 11:51)Markus schrieb:  
(15.01.2020, 14:40)claudianeff schrieb:  Mit den Laboruntersuchungen, die in Eigenregie in Auftrag gegeben wurden, habe ich keine Erfahrung.
Ich denke, die sollten absetzbar sein, da es sich um privatärztliche Leistungen handelt.

Da widersprichst du dir selbst, Markus. In Eigenregie heißt doch: nicht vom Arzt verordnete Untersuchung. Daher habe ich auch angedeutet, dass man in diesem Fall eine Erklärung beilegen könnte. Welcher Art auch immer- das FA akzeptiert (aus meiner Erfahrung ohne weiteres) einfach begründete Tatsachen. Z. B. man leidet an einer seltenen Erkrankung bzw. mehreren (den medizinischen Begriff bitte selbst einfügen). Die Spezialisten sind Rarität, der behandelnde Arzt ist telefonisch schwer zu erreichen (weit entfernt etc.). Auf die Empfehlung des Arztes, beim Auftreten der Beschwerden sofort folgende Untersuchung(en) durchführen zu lassen: diese … wurde am ... vorgenommen. Damit man beim nächsten Arzttermin diesbezüglich die nächste Therapieoption besprechen kann. (Mit mehreren Details aus der persönl. Krankheitsgeschichte anreichen, das kann die Erklärung beweisend machen.)
So als Beispiel. Hätte ich so gemacht, wenn ich es gebraucht hätte. Vielleicht hat der Fiskus meine Belege tatsächlich nur deshalb akzeptiert, da es ohnehin keine Steuer abzuziehen gab.
Oder weil auf den meisten Rechnungen seit Jahren die gleiche Diagnose steht.
Und wenn ich nicht die Wahrheit spreche, so darf einer den ersten Stein werfen...
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#9

(01.02.2020, 17:30)claudianeff schrieb:  Da widersprichst du dir selbst, Markus. In Eigenregie heißt doch: nicht vom Arzt verordnete Untersuchung.
Laboruntersuchungen sind doch auch ärztliche Leistungen und werden nach GOÄ abgerechnet. Das müsste dann genauso absetzbar sein wie ein Besuch bei einem Privatarzt. Den sucht man ja auch aus eigenem Antrieb auf.
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#10

Müsste und sicher akzeptiert wird – das sind zwei verschiedene Sachverhalte. Also bleibt die Frage, wie es mit der Eigeninitiative steht, offen. Oder warum hast du dann gefragt:

Zitat:Bei Arztrechnungen bzw. von denen verordneten Medikamenten ist die Sache klar. Aber wie sieht das z.B. bei in Eigeninitiative aufgegebene Laboruntersuchungen aus - kann man die da auch mit reinnehmen?

Um der Ablehnung vorzubeugen, war der Vorschlag, dem FA Beiblatt mit Erklärung zu liefern.
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