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Bundessozialgericht erleichtert Anerkennung von Borreliose als Berufskrankheit
#1

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/1...rleichtert

Das Bundessozialgericht ist der Ansicht, dass bei besonderer Zeckenexposition im Berufsumfeld Borreliose als Berufskrankheit leichter anerkannt werden müsse.

Ob dem im Falle einer Waldkindergartenerzieherin dann auch  stattgegeben wird, soll aber das Landessozialgericht entscheiden. Lediglich der Nachweis, dass der Zeckenstich während der Arbeitszeit erfolgte müsse nicht erbracht werden. 

Das Verfahren läuft wohl bereits seit 2008, d.h. bereits seit 15 Jahren.

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Thanks given by: Claas , AnjaM , FreeNine


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