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Arzthaftung
#1

Leider nein. Das neue Patientenrechtegesetz gibt nur einen Überblick über die bereits schon existierenden Rechte der Patienten, die sich in verschiedensten Gesetzen finden. Quasi ein Papiertiger. Für die Beweislast bei Behandlungsfehlern ändert sich rein gar nix. Marlies Volkmer hat es auf den Punkt gebracht: "Die Beweislast liegt zu 100 Prozent beim Patienten. Die Beweismittel hält zu 100 Prozent der Arzt, und daran ändert sich mit diesem Gesetz nichts." "
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#2

Was bringt das geplante Patientenrechte-Gesetz?
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#3

Härtefallfonds für die Opfer von Behandlungsfehlern entfällt

Das neue Patientenrechtegesetz wird in der kommenden Woche ohne das Konzept eines Härtefallfonds für Opfer ärztlicher Behandlungsfehler in den Bundestag kommen. „Ein solches Instrument „würde die Grundprinzipien des deutschen Haftungs­systems massiv unterlaufen und damit den Grundgedanken individueller Haftung für individuelles Verschulden ad absurdum führen“, argumentierten Gesundheitsminister Daniel Bahr und Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (beide FDP).
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#4

Ich bin gerade dabei in einem Verfahren und hab so einiges über dieses "neue" Patientenrechtegesetz gelesen, das ist im Groben nur eine Zusammenfassung des aktuellen angewendeten Rechts.

Ändern wird sich dadurch garnichts, denn es ist und bleibt Richterrecht. Das heißt, wenn Du einen Richter hast, der sich medizinisch mit dem eingeklagten Behandlungen auskennt, dann kann er auf die teilweise sehr fragwürdigen ärztlichen Gutachten eingehen und nach seiner Überzeugung urteilen. Kennt der Richter sich nicht aus, dann wirds gegen die Wand laufen da er auf das ärztliche Gutachten basiert entscheiden muss.

Für Dich als Patient und vermutlich falsch behandelter musst dem Arzt einen Fehler nachweisen (was auf Grund meist fehlender medizinischer Ausbildung sehr schwer ist) und erst dann kommt es zur Haftung.
Wer finanziellen Druck ausübt, das hier nicht anderes geschieht ist doch offentsichtlich - die Haftpflichtversicherer!
Denn wenn der Arzt den richtigen Ablauf und Diagnose (mit den entsprechenden Behandlungsunterlagen) beweisen müßte dann wäre die viel gepriesene Patientensicherheit gewährleistet, so ändert sich im Prinzip garnichts und es bleibt ein Glücksspiel mit einer Chance von 50 zu 50.

LG Rosa
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#5

Patientenrechtegesetz vom Deutschen Bundestag verabschiedet

Der Gesetzesentwurf wurde in der vom Bundestagsausschuss Gesundheit geänderten Form verabschiedet.
Der Behandlungsvertrag wird nun in den neuen § 630a-h BGB kodifiziert.

http://www.anwalt.de/rechtstipps/patient...35182.html
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#6

Hallo zusammen,
wollte mal Bescheid geben wie es gerade aussieht.
Nach einem Jahr Wartezeit (nachdem der Arzt vom OLG und zuvor vom LG vom Vorwurf des Behandlungsfehler freigesprochen wurde) ist heute ein Schreiben angekommen.
Die gegnerischen Anwälte beantragen das Verfahren in Karlsruhe nicht zuzulassen.
Es sind 46 Seiten, vorne und hinten beschrieben und ich könnte ... hier fehlt ein passendes Smilie.
Dann heißt es wieder Warten und hoffen, dass das Verfahren doch zugelassen wird.

Liebe Grüße
Uschi
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Thanks given by: Rosa45
#7

Zitat:und ich könnte ... hier fehlt ein passendes Smilie

Bitteschön: Icon_eazy_kotz_graete

Shit happens. Mal bist Du die Taube, mal das Denkmal...

Gehört zu den OnLyme-Aktivisten: www.onlyme-aktion.org
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Thanks given by: leonie tomate , Rosenfan , Ponti , landei , hanni , Rosa45
#8

Dankeschön, das kommt sehr nah ran.
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Thanks given by: leonie tomate , Filenada , Rosa45
#9

Hallo Uschi,

auch wir wünschen Dir viel Glück....

Bei uns wurde nach dem Schlichtungsgutachten (schicksalshafter Verlauf) ein Gerichtsgutachten erstellt - Behandlung nicht lege artis.

Nicht den Mut verlieren und kämpfen, auch wenn die Kraft dazu meist mehr als verschwunden ist.
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Thanks given by: landei
#10

schau mal


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