06.07.2013, 19:55
Arzthaftung
06.07.2013, 20:00
schau es dir an ein vortrag über Medizinrecht und Leitlinien!!
werd trotzdem nicht schlau daraus...
Leitlinien sind nur Handlungsempfehlungen, Richtlinien wären bindend. Wenn ein Arzt das begründen kann, dann kann er jeder Zeit von den Handlungsempfehlungen abweichen.
Nur eine Behandlung die nicht lege artis vorgenommen wurde führt zu einer Haftung, wenn die Kausalität zu den eingetretenen Schäden hergestellt werden kann. (aus medizinischer Sicht, dazu kommt noch viel rechliches)
Leitlinien sind nur Handlungsempfehlungen, Richtlinien wären bindend. Wenn ein Arzt das begründen kann, dann kann er jeder Zeit von den Handlungsempfehlungen abweichen.
Nur eine Behandlung die nicht lege artis vorgenommen wurde führt zu einer Haftung, wenn die Kausalität zu den eingetretenen Schäden hergestellt werden kann. (aus medizinischer Sicht, dazu kommt noch viel rechliches)
06.07.2013, 20:20
selbst eine S3 ist nicht rechtsverbindlich
(06.07.2013, 20:20)heiko111 schrieb: selbst eine S3 ist nicht rechtsverbindlich
und was hat das mit einer nicht lege artis durchgeführten Behandlung zu tun? Oder mit einer Arzthaftung?
Das ist doch der Punkt wo ich Dir nicht folgen kann! Was willst Du damit sagen?
Eine Arzthaftung ist im Grunde auch "nur" die Haftung für eine nicht ordnungsgemäß durchgeführte Dienstleistung. Du kannst auch keinen Kfz-Mechaniker verklagen, wenn er sagt das auto ist schrott. Stellt sich hinterher raus, das es nicht Schrott war und Du dadurch einen nachweislichen Schaden hast, erst dann haftet er. Ähnlich bei Ärzten.
06.07.2013, 21:40
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